Achtung:

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt. Sie können keine Anträge mehr stellen.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

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Beratungsgutschein E-Bus

  • Sie möchten als Verkehrsunternehmen auf elektrisch betriebene Busse umsteigen.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € für das Beratungsgespräch bei einem ÖPNVÖffentlicher Personennahverkehr-Consulting-Unternehmen.

  • Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

  • Zum Förderportal https://portal.l-bank.de

Kurz erklärt

Das Land möchte die CO2-mindernde Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien fördern und den CO2- und Schadstoffausstoß im Verkehrssektor senken. Der Beratungsgutschein E-Bus hilft Verkehrsunternehmen beim Umstieg auf alternative Antriebstechnologien im öffentlichen Personennahverkehr.

Sprechen Sie uns an

Team Elektromobilität

Förderprogramme: Ladeinfrastruktur (Charge@BW), Abwrackprämie, E-Taxi, Beratungsgutschein E-Bus, Junge Leute, NOx-Minderungssystem.
Für die Förderprogramme BW-e-Gutschein, Elektrolastenrad, BW-e-Bus-Gutschein wählen Sie bitte die Rufnummer 0721 150-1750.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Beratung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Busse durch ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind ein VerkehrsunternehmenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im öffentlichen Personennahverkehr zu transportieren. mit Sitz in Baden-Württemberg, das die Beratung bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Thema Umstieg auf elektrische Busse nachweisen kann.

  • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 € netto durch eine Rechnung nachweisen.

  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01.09.2018. Für den Beginn der Maßnahme gibt es eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VVVerwaltungsvorschrift zu § 44 LHOLandeshaushaltsordnung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten den Beratungsgutschein E-Bus als Festbetrag in Form eines Zuschusses.

  • Die Förderung beträgt pauschal 2.500 € für ein Beratungsgespräch bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Die Antragsfrist für dieses Förderprogramm ist zum 31.12.2023 abgelaufen. Wir können leider keine weiteren Anträge annehmen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

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