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Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)

Verschmelzung ISK - HSL - SBS im Kindergarten

Die frühkindliche Sprachbildung und Sprachförderung ist zentrales Anliegen der Bildungspolitik Baden-Württembergs. Das Gesamtkonzept Baden-Württembergs zur Sprachförderung orientiert sich an der individuellen Entwicklung und an den Bildungsprozessen der Kinder. Deshalb sollen Kinder von Anfang an Unterstützung und Förderung erfahren. Das Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sprache“ ist zentrales Element des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung während der gesamten Kindergartenzeit gefördert.

Haben Kinder darüber hinaus intensiven Sprachförderbedarf, stehen den Kindergärten und Tageseinrichtungen im Rahmen von SPATZ zwei zusätzliche Förderwege zur Wahl:

Für Kinder, die bereits die Schule besuchen, bleibt das Förderprogramm der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL) weiterhin bestehen. Informationen hierzu sind unter der Webseite HSL zu finden.

Informationen zum auslaufenden Förderprogramm „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (bis Kindergartenjahr 2011/12) sind auf der Internetseite ISK zu finden.

Wer wird gefördert?

Die Angaben auf dieser Internetseite dienen nur der ersten Orientierung. Maßgeblich für die Förderfähigkeit und die Förderbedingungen sind ausschließlich die ausführliche Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ-Richtlinie) vom 17.07.2012 und das danach veröffentlichte Trägerschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Diese können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Das Programm richtet sich an kommunale und freie Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die zusätzliche Sprachfördermaßnahmen anbieten. Des Weiteren haben andere geeignete juristische Personen wie zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und eingetragene Vereine die Möglichkeit, das Programm zu nutzen, wenn sie eine enge Kooperation mit dem Kindergarten nachweisen. Nur für diesen Fall  ist das Formular Bestätigung des Kindergartenträgers zu verwenden, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

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Was wird gefördert?

Finanziert werden Sprachfördermaßnahmen in allen Kindergartenjahren für Kinder, die eine zusätzliche intensive Sprachförderung benötigen.

Die Förderberechtigung von Kindern im 1. und 2. Kindergartenjahr ist gegeben, wenn das Kind eine andere Muttersprache als Deutsch spricht oder der Sprachförderbedarf von der pädagogischen Fachkraft im Kindergarten festgestellt wird. 

Die Förderberechtigung von Kindern im 3. Kindergartenjahr wird von den Gesundheitsämtern im Rahmen der Einschulungsuntersuchung ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, für die ein intensiver zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt wird.

  • Förderweg Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK):
    Die Sprachfördermaßnahme im Förderweg ISK umfasst 120 Zeitstunden pro Kindergartenjahr. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Fördergruppen von qualifizierten Sprachförderkräften betreut. Jedes Kind soll grundsätzlich mit 120 Stunden gefördert werden.

    Pädagogisch-fachliche Fragen und weitere Informationen
    Auskunft bei pädagogisch-fachlichen Fragen gibt die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung im Regierungspräsidium Stuttgart.

    Kontakt:
    Dr. Dietlinde Granzer:
    Telefon: 0711 904-17460
    E-Mail: Dietlinde.Granzer@rps.bwl.de

    Constance Schmidt
    Telefon: 0711 904-17464
    E-Mail: Constance.Schmidt@rps.bwl.de

    Homepage:
    www.kindergarten-bw.de
    www.rp-stuttgart.de

  • Förderweg Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)
    Die Sprachfördermaßnahme im Förderweg SBS umfasst 36 Zeitstunden pro Kindergartenjahr. Im Rahmen dieser Maßnahme, die auf einer Bildungskooperation basiert, werden die Fördergruppen durch ein Tandem aus einer zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft mit einer pädagogischen Fachkraft nach §7 Abs. 1 und 2 KiTaG (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) oder einer qualifizierten Sprachförderkraft betreut. Partner in den SBS-Bildungskooperationen sind öffentliche Musikschulen und weitere Träger und Vereine gemäß der Spatz-Richtlinie. Diese werden durch die Arbeitsgemeinschaft Singen-Bewegen-Sprechen zertifiziert.

    Musikpädagogisch-fachliche Fragen und weitere Informationen
    Auskunft bei musikpädagogischen Fragen sowie zur Zertifizierung der musikpädagogischen Fachkräfte gibt die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) des Landesverbandes der Musikschulen und des Landesmusikverbands.

    Kontakt:
    Heinrich Korthöber
    Telefon: 0711 21851-10
    E-Mail: service@musikschulen-bw.de

    Monika Brocks
    Telefon: 0711 463681
    E-Mai: info@s-chorverband.de

    Homepage: www.sbs-bw.de

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Wie wird gefördert?

Der Zuschuss des Kultusministeriums wird als Festbetrag für Fördergruppen und die aktive Elternbeteiligung gewährt. Fördergruppen können auch jahrgangsübergreifend gebildet werden.

  • Für Fördergruppen mit vier bis sieben förderberechtigten Kindern beträgt der Zuschuss 2.000 Euro.
  • Für Fördergruppen mit acht bis zwölf förderberechtigten Kindern beträgt der Zuschuss 2.400 Euro.
  • In Kindergarteneinrichtungen, die einen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund von 80 Prozent und mehr haben, wird die maximale Gruppengröße auf 10 Kinder reduziert. Zu berücksichtigen ist bei der Berechnung dieses Anteils ausdrücklich die gesamte Kindertageseinrichtung, nicht die einzelne Fördergruppe.

Die Einteilung der förderberechtigten Kinder in Gruppen ist dabei so zu bemessen, dass bei der Förderung dem Grundsatz der sparsamen Verwendung von Fördermitteln Rechnung getragen wird. Eine Übersicht über die Bildung von Fördergruppen finden Sie als Download am Ende der Seite.

Besonderheiten ISK:
Eine Fördergruppe muss aus mindestens 4 Kindern bestehen. Die Sprachfördermaßnahme soll jedem Kind die Teilnahme an 120 Förderstunden ermöglichen. Eine ISK-Fördergruppe kann mit nicht förderberechtigten Kindern aufgefüllt werden, solange die maximale Gruppengröße von 12 Kindern nicht überschritten wird.

Besonderheiten SBS:
Eine Fördergruppe muss aus mindestens 4 Kindern bestehen. Die Sprachfördermaßnahme soll jedem Kind die Teilnahme an 36 Förderstunden ermöglichen. Eine SBS-Fördergruppe kann mit nicht förderberechtigten Kindern aufgefüllt werden, solange eine maximale Gruppengröße von 20 Kindern nicht überschritten wird.
Für die Weitergabe des Zuschusses an den Kooperationspartner sind die einschlägigen Bestimmungen aus der Verwaltungsvorschrift des Landes zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) zu beachten. Diesen Auszug finden Sie am Ende der Seite.

Elternbeteiligung:
Für die aktive und kontinuierliche Beteiligung der Eltern ist eine weitere Förderung von 250 Euro je Fördergruppe möglich.

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Antragstellung

Die L-Bank ist vom Kultusministerium mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Der Antrag wird direkt bei der L-Bank gestellt.

Die Antragsunterlagen für das Kindergartenjahr 2013/2014 werden voraussichtlich ab Juni 2013 unter „Downloads“ bereit stehen.

Ein Träger kann einen Antrag für mehrere Einrichtungen und für beide Förderwege stellen. Für jede Fördergruppe ISK und SBS ist dem Antrag eine eigene, vom Träger über alle seine Einrichtungen hinweg durchnummerierte Anlage beizufügen. Es gibt getrennte Anlagen für ISK und SBS.

Die Antragsfrist für das Kindergartenjahr 2013/2014 endet gemäß der Richtlinie am 30. November 2013

Abweichend von Nummer 1.2 VV des Finanzministeriums zu § 44 LHO darf die Zuwendung auch für solche Vorhaben bewilligt werden, die bereits begonnen worden sind. Der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers.

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Information

Ansprechpartner:

Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)

Telefon: 0721 150-1380
Fax: 0721 150-3896
E-Mail: spatz@l-bank.de

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0721 150-1380

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