Bund-Länder-Programm Stadtumbau West (SUW)
Das Land Baden-Württemberg fördert zusammen mit dem Bund kommunale Maßnahmen zum Stadtumbau. Damit will das Land vor allem Kommunen helfen, die vom wirtschaftlichen Strukturwandel oder Bevölkerungsrückgang besonders betroffen sind. Sie können mit den Fördergeldern größere Brachflächen und Leerstände im Stadtgebiet einer neuen Nutzung zuführen. Die Federführung für das Programm hat in Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium inne.
Aktuelle Fristen
Antragschluss für Projekte 2012: 31.10.2011
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden mit Problemgebieten, zum Beispiel:
- Stadtgebiete mit größeren Brachflächen (ehemalige Industrie-, Bahn- oder Militärgelände)
- Innerstädtische Gebiete mit größeren Leerständen bei Wohnungen und Gewerbeflächen, die durch Arbeitsplatzverluste, Abwanderung der Bevölkerung und Kaufkraftverluste bedingt sind
- ältere Wohngebiete mit hohem Leerstand (zum Beispiel Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus mit Hochhäusern aus den 60er und 70er Jahren)
Was wird gefördert?
Maßnahmen des Stadtumbaus im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für das Problemgebiet.
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Gesamtkonzept für Fördergebiet
Die Stadt muss für das entsprechende Gebiet ein städtebauliches Gesamtkonzept vorlegen. In diesem Entwicklungskonzept werden Ziele und die geplanten Maßnahmen aufgeführt.
Auf Grundlage des Konzeptes muss die Gemeinde das Gebiet als Stadtumbaugebiet oder Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches ausweisen.
Förderfähige Projekte
Gefördert wird sowohl die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes als auch die konkrete Umsetzung der Maßnahmen (Ordnungs-, Baumaßnahmen).
Maßnahmen des Stadtumbaus sind zum Beispiel:
- Reaktivierung von Brachflächen und Schaffung von neuen Nutzungsmöglichkeiten für Arbeiten und Wohnen
- Verbesserung des Umfeldes
- Verbesserung der städtischen Infrastruktur (soziale Infrastruktur, Verkehrsanbindung)
- Aufwertung oder Umbau des Gebäudebestandes
- Rückbau von Leerständen
Welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden können, ist in den Städtebauförderungsrichtlinien genau aufgeführt, welche am Ende der Seite heruntergeladen werden können.
Das Förderprogramm knüpft an wesentlichen Begriffen des Baugesetzbuches (BauGB) an. Einschlägig ist hier vor allem das zweite Kapitel Besonderes Städtebaurecht.
Das Bundesministerium der Justiz stellt den Gesetzestext kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit.
Bundesweite Pilotprojekte
Eine eigene Website zum Thema Stadtumbau West stellt die bundesweiten Pilotprojekte des Experimentellen Städte- und Wohnungsbaus vor. Sie dienten zur Vorbereitung des jetzigen Förderprogramms. Unter anderem sind Erfahrungsberichte und Best-Practice-Beispiele für die praktische Umsetzung des Stadtumbaus zu finden. Außerdem sind dort die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zu den Pilotprojekten veröffentlicht.
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Wie wird gefördert?
Die Städte und Gemeinden erhalten in der Regel anteilige Zuschüsse.
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Finanzierungsanteil
Die Städte und Gemeinden erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme. Für die Gesamtmaßnahme wird ein Förderrahmen festgesetzt.
Private Eigentümer
Die Gemeinden können die Fördermittel als Zuschuss oder als Darlehen an private Hauseigentümer oder Investoren im Fördergebiet weitergeben. Bauliche Maßnahmen an privaten Gebäuden sind in der Regel Aufgabe des Eigentümers. Daher können die Eigentümer die Förderung bei der Gemeinde beantragen.
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Verfahren
Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.
Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder.
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Die vier Stufen des Verfahrens
1. Antragstellung
Die Gemeinden beantragen die Aufnahme in das Förderprogramm beim zuständigen Regierungspräsidium.
2. Bewilligung
Das Regierungspräsidium prüft die Anträge und legt dann dem Wirtschaftsministerium eine Prioritätenliste vor. Das Wirtschaftsministerium entscheidet und stellt ein Jahresprogramm auf, in dem die geförderten Vorhaben mit den Fördermitteln aufgeführt sind. Auf Basis des Jahresprogramms erteilt das Regierungspräsidium die Bewilligungsbescheide.
3.Auszahlung
Die Gemeinden stellen beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Auszahlung der bewilligten Fördermittel. Im Auftrag des Regierungspräsidiums zahlt die L-Bank die Fördermittel an die Gemeinden aus.
4. Verwendungsnachweis / Abrechnung
Die Gemeinden reichen spätestens 12 Monate nach Abschluss der Maßnahme eine Abrechnung zur Prüfung beim Regierungspräsidium ein. Die Abrechnung entspricht dem Verwendungsnachweis des Landeshaushaltsrechts.
Formulare
Auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg können Sie alle Formulare für die Antragstellung, Auszahlung und Abrechnung herunterladen.
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Richtlinien
Städtebauförderungsrichtlinien des Wirtschaftsministeriums (StBauFR)
Die aktuelle Richtlinien (vom 23.11.2006) können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Weitere Informationen
Eine eigene Website zum Thema Stadtumbau stellt bundesweit Pilotprojekte des Stadtumbaus vor.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg informiert auf seiner Website ebenfalls über das Förderprogramm.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bietet ebenfalls Informationen zum Programm Stadtumbau West. Unter anderem können Sie dort das Merkblatt Programme der Städtebauförderung herunterladen.
Ansprechpartner für Fragen zum Programm allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung
- Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Telefon: 0711 123-2175)
- Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 22)
Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.
Downloads
Städtebau, PDF
(78 kB)
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien)
Kommune und Infrastruktur, PDF
(259 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Martina Danielzik
Telefon:
0721 150-3747
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
martina.danielzik@l-bank.de
Für Fragen zur Auszahlung.

