Energieeffizienzfinanzierung - Bauen
Für den Bau von Energiesparhäusern erhalten Privatpersonen ein zinsverbilligtes Darlehen. Auch der Kauf von Energiesparhäusern oder von Eigentumswohnungen in besonders energiesparender Bauweise wird gefördert.
Die Energieeffizienzfinanzierung baut auf dem KfW-Förderprogramm Energieeffizient Bauen auf. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verbilligt zusammen mit der L-Bank die ohnehin günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Ergänzt wird die Förderung durch einen Tilgungszuschuss des Bundes.
Was wird von uns gefördert?
- Neubau von Energiesparhäusern
- Kauf von neu gebauten Energiesparhäusern direkt vom Bauträger (Ersterwerb)
- Kauf von Eigentumswohnungen in energiesparender Bauweise
Gefördert werden nur Häuser, die die Anforderungen der EnEV2009 für den Energieverbrauch eines Neubaus deutlich unterschreiten.
Finanziert werden alle Bauwerkskosten. Nicht gefördert werden die Kosten für den Grunderwerb sowie Eigenleistungen.
Wichtige Fördervoraussetzungen
Wohnimmobilie selbst nutzen
Gefördert werden nur energiesparende Wohnhäuser. Das Haus darf aus bis zu drei Wohneinheiten bestehen. Als Antragsteller müssen Sie aber mindestens eine Wohneinheit dauerhaft selbst bewohnen. Auch in eine erworbene Eigentumswohnung müssen Sie selbst einziehen.
Energieverbrauch unter EnEV2009-Niveau
Gefördert werde nur Gebäude, die einen deutlich sparsameren Energieverbrauch haben als in der EnEV2009 für vergleichbare Neubauten vorgeschrieben. Es werden analog zu den KfW-Programmen verschiedene Energiesparniveaus unterschieden (wobei die Ziffer 100 für das EnEV-Niveau steht):
- KfW-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus mit vergleichbarem Standard
- KfW-Effizienzhaus 55 oder Passivhaus mit vergleichbarem Standard
- KfW-Effizienzhaus 70
Die Höhe der Förderung, das heißt des Tilgungszuschusses, hängt von dem erreichten Effizienz-Niveau ab.
Die genauen Anforderungen an den Energieverbrauch der Effizienzhaus-Typen finden Sie in den Technischen Mindestanforderungen. Sie können die Anlage zur Förderrichtlinie am Ende der Seite herunterladen.
Energieberatung
Als ersten Schritt zur Förderung sollten Sie schon bei Ihren Planungen einen Energieberater oder anderen Sachverständigen hinzuziehen. Er muss bei Antragstellung und nach Abschluss des Bauvorhabens bestätigen, dass die gewünschten Energiespareffekte erzielt werden. Dazu sind komplexe bauphysikalische Anforderungen zu erfüllen. Dies kann nur ein Sachverständiger anhand von entsprechenden Berechnungen nachweisen.
Die genauen Anforderungen an die Berechnungen und die Nachweise durch den Sachverständigen sind in den Technischen Mindestanforderungen zusammengestellt. Sie können als PDF am Ende der Seite heruntergeladen werden.
Wichtige Informationen für die Sachverständigen sind auch als Antworten auf häufig gestellte Fragen (Technische FAQ) auf der Internetseite der KfW verfügbar. Die Sachverständigen müssen bei ihrer Bestätigung auch diese Vorgaben beachten.
Ausführung durch ein Handwerksunternehmen
Gefördert werden nur Bauarbeiten, die durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Sie müssen später Rechnungen für diese Arbeiten bei der Hausbank vorlegen. Nicht gefördert werden Eigenleistungen.
Schließen
Wer wird von uns gefördert?
Privatpersonen, die in Baden-Württemberg ein energiesparendes Wohnhaus bauen oder direkt nach der Erstellung kaufen
Die Personen müssen das geförderte Energiesparhaus zumindest teilweise selbst nutzen. Eigentumswohnungen müssen vollständig selbst genutzt werden.
Welche Fördermittel erhalten Sie und zu welchen Bedingungen?
Sie erhalten über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen mit verbilligten Sollzinsen. Außerdem gibt es einen Tilgungszuschuss, wenn Ihr Neubau das geplante hohe Energiesparniveau erreicht.
Die Details der Darlehen der Energieeffizienzfinanzierung - Bauen
Mögliche Bruttodarlehensbeträge
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: 5.000 EUR
- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 50.000 EUR je Wohneinheit
Laufzeit
- 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
- 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
- 30 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
Auszahlung
- 100 Prozent
Zinsverbilligung und Sollzinsbindung
Der Sollzinssatz bleibt in den ersten 10 Jahren gleich. Das Land Baden-Württemberg und die L-Bank verbilligen in dieser Zeit die Darlehen zusätzlich. Nach Ablauf der Sollzinsbindung macht Ihnen die L-Bank ein neues Angebot, wenn die Darlehenslaufzeit länger als 10 Jahre ist. Oder Sie können zu diesem Zeitpunkt das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen. Zusätzliche Kosten fallen für Sie bei einer solchen Rückzahlung nicht an.
Zinsfestlegung
Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Förderdarlehen am Tag ihrer Zusage fest. Entscheidend ist das aktuelle Zinsniveau am Tag der Zusage, außer wenn die Sollzinsen inzwischen gestiegen sind. Dann erhalten Sie das Darlehen zu dem niedrigeren Sollzinssatz, der an dem Tag gültig war, an dem Ihr Förderantrag bei der L-Bank eingegangen ist.
Bereitstellungsprovision
- 0,25 Prozent pro Monat für Beträge, die ein Jahr nach Darlehenszusage durch die L-Bank noch nicht abgerufen sind
Abruf
Sie müsssen das Darlehen in der Regel innerhalb eines Jahres nach der Zusage in Anspruch nehmen. Dazu beantragen Sie eine Auszahlung bei Ihrer Hausbank, die dann die Mittel bei der L-Bank abruft. Möglich sind Auszahlungen in einer Summe oder in bis zu drei Teilbeträgen. Wichtig ist, dass Sie die ausgezahlten Mittel innerhalb von drei Monaten vollständig für die geförderte Maßnahme einsetzen.
Zinstermine
- monatlich zum Monatsende
Tilgung
- Keine Tilgung während des tilgungsfreien Anlaufjahres
- Danach bedienen Sie das Darlehen monatlich in gleichbleibenden Annuitäten. Das heißt, Ihre monatliche Belastung aus Zins- und Tilgungszahlung bleibt dann immer gleich. Der Tilgungsanteil steigt.
- Tilgungstermine: jeweils am Monatsende
- Sondertilgungen ab 1.000 EUR sind während der ersten Sollzinsbindungsfrist zu den normalen Tilgungsterminen kostenfrei möglich.
Sicherheiten
- Sie vereinbaren die Besicherung des Darlehens mit Ihrer Hausbank.
Schließen
Die Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser
Erreicht der Neubau tatsächlich das angestrebte Effizienzhaus-Niveau, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln. Dazu müssen Sie nach Abschluss der Maßnahmen für den Verwendungsnachweis das L-Bank-Formular Bestätigung zur antragsgemäßen Durchführung (ab 01.03.2013 das L-Bank-Formular Bestätigung nach Durchführung) mit der Bestätigung des Sachverständigen bei Ihrer Hausbank einreichen. Der Tilgungszuschuss wird entsprechend festgelegt, je nachdem, welches Effizienzhaus-Niveau erreicht wurde.
| Nach Sanierung erreichter Energiesparstandard | Tilgungszuschuss in % des Bruttodarlehensbetrags |
|---|---|
| KfW-Effizienzhaus 40 |
10 |
| KfW-Effizienzhaus 55 |
5 |
Schließen
So stellen Sie den Förderantrag
Sie stellen den Förderantrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Vor Antragstellung muss ein Energiesachverständiger eingebunden werden.
Beachten Sie bitte unbedingt: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über die Finanzierung, bevor Sie Aufträge vergeben oder Kaufverträge unterschreiben. Sonst können Sie keine Förderung bekommen.
Die einzelnen Schritte zum Förderdarlehen
Finanzierungsgespräch
In einem ersten Finanzierungsgespräch mit der Hausbank erläutern Sie, welche Maßnahmen Sie planen und welchen Kapitalbedarf Sie haben. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie vorher schon mit dem Architekten oder Energieberater über Art und Umfang der geplanten Energiesparmaßnahmen gesprochen haben. Am besten haben Sie schon einen Kostenvoranschlag zur Hand. So kann schon geklärt werden, ob eine Förderung in der Energieeffizienzfinanzierung grundsätzlich möglich ist.
Bestätigung der Einsparpotentiale durch den Sachverständigen
In einem zweiten Schritt muss ein Sachverständiger (zum Beispiel Ihr Architekt) bestätigen, dass die geforderte Energieeinsparung auch tatsächlich erreicht werden kann. Außerdem bestätigt er, dass die geplanten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Dazu müssen der Antragsteller und der Sachverständige die Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizienzfinanzierung-Bauen ausfüllen. Dafür nutzen Sie bzw. Ihr Sachverständiger bitte die Online-Bestätigung der KfW. Die Berechungen und Nachweise müssen Sie 10 Jahre lang aufbewahren.
Weiterleitung an die L-Bank
Liegt die Bestätigung des Sachverständigen vor, können Sie den Förderantrag bei der Hausbank unterschreiben. Die Hausbank leitet danach den Antrag zusammen mit der Bestätigung an die L-Bank weiter.
Bitte beachten: Rechtzeitige Antragstellung bei der Hausbank
Sie müssen den Antrag vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank stellen. Dies kann zunächst in einem Finanzierungsgespräch (siehe oben) geschehen, das die Hausbank in ihren Akten dokumentiert. Der eigentliche Antrag auf dem entsprechenden Vordruck der L-Bank kann später unterschrieben und bei der L-Bank eingereicht werden, gegebenenfalls im elektronischen Antragsverfahren der Zentralinstitute. Hierfür haben Antragsteller, Hausbank und Zentralinstitut drei Monate Zeit.
Zusage der L-Bank
Stimmt die L-Bank der Förderung zu, schließt die Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Darlehensvertrag für das Förderdarlehen ab. Sie zahlt das Darlehen auch an Sie aus.
Schließen
Antragsformular und Online-Bestätigung zum Antrag
Sie müssen folgende Antragsunterlagen einreichen:
L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars
Das Formular steht im Download-Bereich dieser Seite als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können das Formular am PC ausfüllen und ausdrucken. Leider können Sie die Einträge nicht abspeichern, wenn Sie nur über den Acrobat Reader verfügen. Die Hausbanken haben das Antragsformular in der Regel in ihren EDV-Systemen elektronisch hinterlegt und füllen es mit den Antragstellern gemeinsam aus.
(Online-)Bestätigung zum Antrag
Die Bestätigung zum Antrag wird als Ausdruck aus dem Online-Tool der KfW erzeugt. Dieses Tool kann auch für die L-Bank-Programme genutzt werden. Die Online-Bestätigung zum Antrag ist für Sachverständige gedacht. Sie können hier alle notwendigen Angaben für das Formular eingeben. Diese Angaben werden sofort von dem Tool plausibilisiert. Mit Hilfe der Hinweis- und Fehlermeldungen kann der Sachverständige seine Angaben noch einmal überprüfen. Die Online-Anwendung erzeugt auch den Ausdruck, den Sie als Bestätigung zum Kreditantrag verwenden und bei der Hausbank einreichen müssen. Ab 01.03.2013 werden ausschließlich Online-Bestätigungen zum Antrag akzeptiert.
Link zum Online-Tool der KfW: Online-Bestätigung zum Antrag
Als Programm wählen Sie bitte das Programm „153 Energieeffizient Bauen“ aus. Ab 01.03.2013 können Sie als Förderinstitut L-Bank und als Programm die Energieeffizienzfinanzierung-Bauen direkt auswählen.
Falls Sie Fragen zum Online-Tool der KfW oder Probleme bei der Anwendung haben, helfen Ihnen auch die Mitarbeiter der L-Bank unter der Telefonnummer 0711 122-2288 gerne weiter.
Schließen
Verwendungsnachweis: Bestätigung nach Durchführung
Wenn das Bauvorhaben beendet ist, benötigt die L-Bank eine Bestätigung, dass das Vorhaben wie geplant durchgeführt wurde:
- Sie als Endkreditnehmer bestätigen, dass Sie die Fördergelder wie geplant eingesetzt haben.
- Der Energiesachverständige bestätigt, dass die durchgeführten Maßnahmen die technischen Anforderungen erfüllen und dass das geplante Effizienzhaus-Niveau tatsächlich erreicht wurde.
- Die Hausbank bestätigt, dass das Darlehen innerhalb der vorgegebenen Fristen für das Vorhaben eingesetzt wurde.
Verwenden Sie für alle drei Bestätigungen das L-Bank-Formular Bestätigung zur antragsgemäßen Durchführung-Bauen bzw. ab 01.03.2013 die Bestätigung nach Durchführung.
Den Tilgungszuschuss erhalten Sie erst, wenn Sie dieses Formular eingereicht haben und der Sachverständige das entsprechende Effizienzhaus-Niveau bestätigt hat.
Die Bestätigung zur antragsgemäßen Durchführung bzw. die Bestätigung nach Durchführung wird Ihnen zusammen mit dem Darlehensvertrag zugeschickt. Oder Sie können es als ausfüllbare PDF-Datei am Ende der Seite herunterladen.
Bitte beachten Sie: Die L-Bank kann aus rechtlichen Gründen das entsprechende Formular der KfW nicht anerkennen.
Zum 01.03.2013 hat die L-Bank ein vereinfachtes Formular für den Verwendungsnachweis eingeführt. Das neue Formular Bestätigung nach Durchführung-Bauen kann auch für Darlehen der Energieeffizienzfinanzierung eingesetzt werden, die vor dem 01.03.2013 zugesagt wurden.
Die Bestätigung nach Durchführung wurde zum 01.04.2013 noch einmal geringfügig überarbeitet.
Schließen
Aktuelle Konditionen
Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Darlehen erst bei Zusage fest. Allerdings sind Sie bei steigenden Sollzinsen abgesichert: Dann erhalten Sie trotzdem den günstigeren Sollzinssatz, der an dem Tag galt, als Ihr Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.
Downloads Konditionen
InformationSchließen
Download-Bereich
Downloads Richtlinie und Technische Anforderungen
01.03.2013
Energieeffizienzfinanzierung - Bauen, PDF (1210 kB)
Richtlinie (Vordruck-Nr. 1383)
01.03.2013
Energieeffizienzfinanzierung - Bauen, PDF (1275 kB)
Technische Mindestanforderungen (Vordruck 1383-1) Anlage zur Richtlinie
Downloads Antragsunterlagen
InformationDownloads Verwendungsnachweis
InformationDownloads Broschüre
01.06.2012
Energieeffizienzfinanzierung-Bauen, PDF (676 kB)
Flyer
Bauen und Wohnen, PDF
(1021 kB)
Broschüre
Verlinkungen zur KfW
Link zum Download der KfW: Technische FAQ für Sachverständige
Link zum Online-Tool der KfW: Online-Bestätigung zum Antrag
Schließen
Tools für Sachverständige
Verlinkungen zur Website und zu Dokumenten der KfW
- Alle Informationen zur Online-Bestätigung zum Antrag
- Direkt zum Online-Tool der KfW
- Technische FAQ
- Informationsblatt „Hilfe bei unplausiblen Ergebnissen“
(Eine L-Bank-Version dieses Dokumentes kann unten heruntergeladen werden) - Formular KfW-Effizienzhauscheck
Wenn Sie bei Anträgen für die L-Bank-Programme Probleme mit dem Online-Tool haben, wenden Sie sich bitte direkt an die L-Bank.
Helfen Ihnen die interaktiven Hinweise des Online-Tool, die Technischen FAQ oder das Informationsblatt Hilfe bei unplausiblen Ergebnissen nicht weiter, speichern Sie bitte die eingegebenen Daten im Online-Tool mit dem Button Antragsdaten Daten speichern ab. Dabei wird auf Ihrem Rechner eine xml-Datei abgespeichert. Bitte senden Sie diese Datei, zusammen mit dem ausgefüllten Formular KfW-Effizienzhauscheck und den vollständigen Berechnungsunterlagen per E-Mail direkt an die L-Bank an die untenstehende E-Mail-Adresse.
Downloads L-Bank-Dokumente für Sachverständige
01.03.2013
Energieeffizienzfinanzierung - Bauen, PDF (1275 kB)
Technische Mindestanforderungen (Vordruck 1383-1) Anlage zur Richtlinie
02.04.2013
Informationsblatt Hilfe bei unplausiblen Ergebnissen der Online BzA, PDF (29 kB)
Informationsblatt für die Programme Energieeffizienzfinanzierung Bauen und Sanieren. L-Bank-Version des KfW-Dokumentes. Hilfestellungen für die Sachverständigen bei Problemen mit der Online-BzA
01.03.2013
Energieeffizienzfinanzierung - Bauen, PDF (1130 kB)
Bestätigung nach Durchführung (Vordruck-Nr. 1383-2) - Anlage zum Verwendungsnachweis, auszufüllen vom Endkreditnehmer, dem Sachverständigen und der Hausbank.
Die Bestätigung nach Durchführung ersetzt ab 01.03.2013 das bisherige Formular „Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung“. Das neue Formular kann auch für Darlehen verwendet werden, die vor dem 01.03.2013 zugesagt wurden.
Schließen
Ansprechpartner:
Hotline Energiesparen
Telefon:
0711 122-2288
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
energiesparen@l-bank.de

