Landeswohnraumförderungsprogramm
Zum 02.01.2013 startet das Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 unter neuem Namen und mit neuer dreiteiliger Programmstruktur:
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums - Basisförderung
- Sie richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern, die ein Haus bauen oder kaufen wollen.
- Sie richtet sich auch an Familien, die eine Eigentumswohnung kaufen wollen.
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums - Zusatzförderung
- Sie richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern, die ihr Haus energetisch sanieren oder behindertengerecht ausbauen wollen,
- Sie richtet sich auch an Familien, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und weiteren Familienzuwachs planen oder die zusätzlichen Finanzierungsbedarf haben.
- Die Zusatzförderung erhalten nur Familien, die eine Basisförderung erhalten oder erhalten haben.
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums - Förderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen
- Sie richtet sich an Haushalte mit schwerbehinderten Personen, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und es behindertengerecht gestalten wollen.
- Sie richtet sich auch an Haushalte, die ihre vorhandene Immobilie behindertengerecht ausbauen wollen.
Die wichtigsten Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten finden Sie in den drei Merkblättern, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.
Den vollständigen Wortlaut der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm können Sie im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden-Württemberg (GABl) nachlesen.
Downloads - Merkblätter 2013
01.03.2013
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums - Basisförderung, PDF (384 kB)
Merkblatt
01.03.2013
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums - Zusatzförderung, PDF (372 kB)
Merkblatt
01.03.2013
Förderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, PDF (393 kB)
Merkblatt
Folgende Informationen sind ebenfalls wichtig für die Förderung:
- Hier finden Sie die Belastungstabelle.
- Hier finden Sie die Liste mit den verschiedenen Gebietskategorien für die Städte und Gemeinden Baden-Württembergs.
- Hier finden Sie Informationen zu den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren.
- Hier finden Sie Informationen zum KfW-Programm Altersgerecht Umbauen.
Downloads Antragsformular und Konditionen
Eigentumsförderung — Antrag, PDF
(1811 kB)
Der Antrag gilt für: Neubau, Kauf oder Ausbau, Umbau und Erweiterung von gebrauchtem Wohnraum und für zusätzliche Darlehen (zum Beispiel Ergänzungsdarlehen)
24.05.2013
Eigentumsförderung, PDF (36 kB)
Konditionen
Link zum Online-Tool der KfW: Online-Bestätigung zum Antrag
Die Online-Bestätigung zum Antrag ist bei folgenden Anträgen erforderlich:
- Basisförderung: Bau und Erwerb neuer Immobilien (im Online-Tool: Programm-Nr. 153 Energieeffizient Bauen)
- Zusatzförderung:energetische Sanierung von gebrauchten Immobilien
(im Online-Tool: Programm-Nr. 151 Sanierung KfW-Effizienzhaus Kredit und 152 Sanierung-Einzelmaßnahmen Kredit)
Mit dem Formular Online-Bestätigung zum Antrag (Online-BzA) bestätigen die Energieberater das Energieeinsparpotential der Gebäude. Bitte nutzen Sie dafür unbedingt das Online-Tool der KfW. Bitte drucken Sie die Online-BzA aus und reichen sie mit dem Antragsformular ein.
Link zur KfW-Seite mit weiteren Informationen für Energieberater
Ansprechpartner:
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon:
0800 150-3030*
Fax:
0721 150-1281
E-Mail:
wohneigentum@l-bank.de
*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Uhr

