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L-Bank Wohnraumfrderung

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Technische Information

Wohnen mit Kind

Familien finden mit den Förderdarlehen Wohnen mit Kind die ideale Ergänzung für die Finanzierung ihrer eigenen vier Wände.

Die L-Bank bietet diese Förderung in Kooperation mit der KfW Förderbank an. Wohnen mit Kind entspricht in den Grundzügen dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Die Familien in Baden-Württemberg erhalten jedoch besonders günstige Sollzinsen. Denn die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Darlehen der KfW zusätzlich.


Programmanpassungen zum 01.01.2012


Was wird von uns gefördert?

Neubau von Eigenheimen in Baden-Württemberg

Finanziert werden:

Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg

 Finanziert werden:

Mehr Informationen

Eigengenutzter Wohnraum

Sie erhalten eine Förderung nur für Wohnraum, den Sie auch selbst nutzen.

Wird das Gebäude teilweise auch anders genutzt, werden nicht alle Kosten  als förderfähig anerkannt.

  • Sie vermieten einen Teil des Gebäudes als Wohnung.
    Die Gebäudekosten werden nur für den Teil anerkannt, den Sie selbst als Wohnraum nutzen.
    Die Grundstückskosten werden in voller Höhe anerkannt.
  • Sie vermieten einen Teil des Gebäudes gewerblich, zum Beispiel als Laden, Büro oder Praxis.
    Die Gebäudekosten werden nur für den Teil anerkannt, den Sie selbst als Wohnraum nutzen.
    Die Grundstückskosten werden ebenfalls nur anteilig anerkannt.
   
Eigenleistungen

Sie können Ihre Eigenleistungen in die Aufstellung der Gesamtkosten einrechnen. Die Hausbank entscheidet, inwieweit sie die Höhe der Eigenleistungen als angemessen anerkennt. Gegenüber der L-Bank müssen Sie die Eigenleistungen dann nicht mehr nachweisen.

Umbau von gewerblich oder landwirtschaftlich genutzen Gebäuden zu Wohnzwecken

Sie kaufen sich zum Beispiel eine alte Scheune oder Lagerhalle und bauen sie zur Wohnung für Ihre Familie um. Dafür erhalten Sie ebenfalls die Förderung. 

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird mitfinanziert.

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Wer wird von uns gefördert?

Private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Gefördert werden Haushalte mit positiven Einkünften bis 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Alleinerziehenden.  Entscheidend sind jeweils die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid. 


Welche Fördermittel erhalten Sie und zu welchen Bedingungen?

Die (zukünftigen) Eigentümer erhalten über ihre Hausbank langfristige Darlehen mit verbilligten Sollzinsen.

Mehr Informationen

 Mögliche Bruttodarlehensbeträge
  • Finanzierungsanteil: bis zu 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
    Das heißt: Sie können maximal 30 % der Kosten als Kreditsumme erhalten
  • minimaler Bruttodarlehensbetrag: 15.000 EUR
  • maximaler Bruttodarlehensbetrag: 75.000 EUR

Eine Aufrundung der Kreditbeträge bis 50.000 EUR um 2.500 EUR und  über 50.000 EUR um 5.000 EUR ist möglich.

Laufzeit
  • 30 oder 35 Jahre
  • 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre 
Auszahlung 
  • 100 % 
Zinsverbilligung

Die L-Bank verbilligt die Darlehen in den ersten 10 Jahren zusätzlich gegenüber dem KfW-Wohneigentumsprogramm.

Sollzinsbindung

Der verbilligte Sollzinssatz bleibt in den ersten 10 Jahren gleich. Danach macht Ihnen die L-Bank ein neues Angebot. Oder Sie können das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen. Zusätzliche Kosten fallen für Sie bei der Rückzahlung nicht an. Während der Sollzinsbindungsfrist sind Sondertilgungen nicht möglich.

Zinsfestlegung

Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Förderdarlehen am Tag ihrer Zusage fest. Entscheidend ist das aktuelle Zinsniveau am Tag der Zusage, außer wenn die Sollzinsen inzwischen gestiegen sind. Dann erhalten Sie das Darlehen zu dem niedrigeren Sollzinssatz, der an dem Tag gültig war, an dem Ihr Förderantrag bei der L-Bank eingegangen ist.

Bereitstellungsprovision
  • Keine Bereitstellungsprovision in den ersten 20 Wochen nach Zusage durch die L-Bank
  • Ab 21. Woche: 0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausbezahlten Betrag
Zinstermine
  • Vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
Tilgung
  • Keine Tilgung während der 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahre  
  • Danach tilgen Sie das Darlehen in gleichbleibenden Annuitäten. Das heißt, Ihre vierteljährliche Belastung aus Zins- und Tilgungszahlung bleibt dann immer gleich. 
Sicherheiten
  • Sie vereinbaren die Besicherung des Darlehens mit Ihrer Hausbank.
  • Grundsätzlich müssen Sie Grundpfandrechte in Höhe des Förderdarlehens als Sicherheit stellen.
  • Die Hausbank kann auch nachrangige Grundschulden akzeptieren. 

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Wie hoch sind die aktuellen Sollzinssätze?

Die aktuellen Sollzinssätze finden Sie in der Konditionentabelle, die Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Darlehen erst bei Zusage fest. Allerdings sind Sie bei steigenden Sollzinsen abgesichert: Dann erhalten Sie trotzdem den günstigeren Sollzinssatz, der an dem Tag galt, als Ihr Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.


Mit welchen Fördermitteln können Sie Wohnen mit Kind kombinieren?

Sie können die Förderdarlehen mit anderen Fördermitteln des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder der Gemeinde kombinieren.

Ausgeschlossen ist eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm.


Wo und wie können Sie die Darlehen Wohnen mit Kind beantragen?

Sie stellen den Förderantrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter.

Antragsunterlagen:

Beachten Sie bitte unbedingt: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über die Finanzierung, bevor Sie Bauaufträge vergeben oder Kaufverträge unterschreiben. Sonst können Sie vielleicht keine Förderung für diese Kosten bekommen.

Mehr Informationen

So stellen Sie Ihren Förderantrag rechtzeitig. 

Wenn Ihre Planung so weit fortgeschritten ist, dass Sie schon Angaben zu den voraussichtlichen Kosten und zu Ihrem Kapitalbedarf machen können, sprechen Sie mit Ihrer finanzierenden Bank. Sprechen Sie zu diesem Zeitpunkt auch schon an, dass Sie zur Finanzierung Förderkredite einsetzen wollen. Die Hausbank erstellt eine Aktennotiz über dieses Gespräch. 

Die Hausbank muss innerhalb von drei Monaten nach dem dokumentierten Gespräch den Antrag bei der L-Bank einreichen.

Nach diesem Gespräch können Sie auch mit Ihrem Vorhaben beginnen. Konkret heißt dies:

  • Sie können beim Notar den Kaufvertrag unterschreiben.
  • Sie können Aufträge an die Baufirma oder an Handwerker vergeben.
    Aufträge an den Statiker oder Architekten können Sie schon früher vergeben.
  • Sie können Baumaterialien kaufen, wenn Sie selbst am Bau aktiv werden. 
So beantragen Sie Wohnen mit Kind zusammen mit der Landeswohnraumförderung

Wenn Sie Wohnen mit Kind mit Darlehen der Landeswohnraumförderung kombinieren, können Sie beide Förderdarlehen direkt bei der L-Bank beantragen. Bitte verwenden Sie dazu den Antragsvordruck für die Landeswohnraumförderung, und geben im Finanzierungsplan als zusätzliches Förderdarlehen Wohnen mit Kind an. Das Antragsformular und weitere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite zur Landeswohnraumförderung.

Sie können aber Wohnen mit Kind auch über Ihre Hausbank beantragen, und die Darlehen der Landeswohnraumförderung bei der L-Bank. Die beiden Anträge werden dann unabhängig voneinander bearbeitet.

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Information

Ansprechpartner:

Expertenteam Eigentumsförderung

Telefon: 0800 150-3030*
Fax: 0721 150-1281
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de

*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Uhr

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