... für die Wohnraumförderungsstellen
Die Wohnraumförderungsstellen prüfen, ob ein Vorhaben die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Wenn dies der Fall ist, leiten die Wohnraumförderungsstellen den Antrag an die L-Bank weiter.
Die Wohnraumförderungsstellen verwenden hierfür den Vordruck 9043 Identifizierung/Stellungnahme der Wohnraumförderungsstelle, auf dem sie ihren Fördervorschlag unterbreiten, das Einhalten der Fördervoraussetzungen bestätigen und eine überschlägige Belastungsberechnung dokumentieren können. Die Wohnraumförderungsstellen können auf diesem Vordruck auch die Identifizierung der Antragsteller vornehmen, soweit diese nicht schon über die Gemeinde des Bauortes erfolgt ist.
Achtung: Dieser Vordruck darf nicht von den Antragstellern, sondern nur von den Wohnraumförderungsstellen ausgefüllt werden.
Downloads
Stellungnahme der Wohraumförderungsstelle zum Antrag auf Eigentumsförderung (Vordruck 9043)
PDF (479 kB)
Stellungnahme der Wohnraumförderungsstelle zum Antrag auf Mietwohnraumförderung (Vordruck 9046)
PDF (351 kB)
Stellungnahme der Wohnraumförderungsstelle zum Antrag auf Ergänzungsförderung (Vodruck 9047) (Eigentumsförderung), PDF
(319 kB)
Die Stellungnahme der Wohnraumförderungsstelle ist nur erforderlich, wenn bei Antragstellung die Einhaltung der Einkommensgrenze der Antragsteller zu prüfen ist.

