Mehrlingsgeburtenprogramm
Im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen gewährt das Land Baden-Württemberg als freiwillige Leistung zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen einen einmaligen steuerfreien und pfändungsfreien Zuschuss für Geburten oder Adoptionen ab dem Jahr 2002.
Der berechtigte Personenkreis knüpft an das Bundeselterngeldgesetz (§§ 1 und 3 BEEG vom 05.12.2006) an, wobei die Personensorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption der Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben müssen. Die Berechtigung besteht unabhängig vom Umfang einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt oder Inobhutnahme der Kinder und unabhängig vom Bezug sonstiger sozialpolitischer und familienpolitischer Leistungen.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 2.500,00 Euro.
Der Zuschuss wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt. Über die Verwendung des Zuschusses, der natürlich seinem Zweck entsprechend für kindbezogene Ausgaben eingesetzt werden soll, kann jedoch frei entschieden werden.
Beantragung des Zuschusses
Beachten Sie die Antragsfrist von 12 Monaten nach der Geburt oder Inobhutnahme Ihrer Kinder!
Die Zuwendung an Familien mit Mehrlingskindern wird auf schriftlichen Antrag gezahlt.
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Information
Den Antrag auf Zuwendung nach dem Mehrlingsgeburtenprogramm des Landes Baden-Württemberg erhalten Sie auch bei der Bewilligungsstelle in der L-Bank.
Die Anträge können direkt der L-Bank zugesandt oder auch bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Hotline Familienförderung
Telefon:
0800 6645 471*
Fax:
0721 150-3191
E-Mail:
familienfoerderung@l-bank.de
*Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr | Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.

