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Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand

Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 ist am 02.01.2013 in Kraft getreten. Der vollständige Wortlaut der Verwaltungsvorschrift hierzu kann im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden-Württemberg (GABl 2012, Seite 922 ff.) nachgelesen werden.

Im Programmteil Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand fördern wir die energetische Sanierung und/oder den altersgerechten Umbau von aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

Merkblatt und Antragsvordruck für diesen Programmteil können Sie hier herunterladen.

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Bereich Wohnungsunternehmen

Telefon: 0721 150-3875
Fax: 0721 150-3829
E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de

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