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L-Bank Wohnraumfrderung

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Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung

Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 ist am 02.01.2012 in Kraft getreten, das Merkblatt für den Teil Mietwohnraumförderung können Sie hier herunterladen. Der vollständige Wortlaut der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramms kann im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden-Württemberg (GABl) nachgelesen werden.


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Bereich Wohnungsunternehmen

Telefon: 0721 150-3875
Fax: 0721 150-3829
E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de

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