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Soziale Mietwohnraumförderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung

Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 ist am 02.01.2013 in Kraft getreten. Der vollständige Wortlaut der Verwaltungsvorschrift hierzu kann im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden-Württemberg (GABl 2012, Seite 922 ff.) nachgelesen werden.

Im Programmteil Soziale Mietwohnraumförderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung fördern wir den Neubau (auch Ersatzneubau) und den Erwerb neuen Mietwohnraums sowie das Einräumen von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindungen) an freiem bestehendem Mietwohnraum in Baden-Württemberg.

Merkblatt und Antragsvordruck für diesen Programmteil können Sie hier herunterladen.

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Telefon: 0721 150-3875
Fax: 0721 150-3829
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