Exportfinanzierung (ehemals Exportförderprogramm)
Wer wird gefördert?
- Mittelständische gewerbliche Unternehmen
- Angehörige der freien Berufe
Gefördert werden in der Regel nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 150 Mio. Euro (einschließlich Umsatz verbundener Unternehmen)
Was wird gefördert?
- Exportgarantien der Hausbank zugunsten des Exporteurs
- Hausbankkredite an den Exporteur zur Vorfinanzierung von Exportgeschäften (kein Hermes-Ersatz)
Wie wird gefördert?
Die L-Bank übernimmt Bürgschaft für Avalkredit bzw. Barkredite der Hausbanken. Sie verbürgt in der Regel 50 % des Kreditvolumens. Verbürgt werden sowohl Kredite für einzelne Vorhaben als auch Rahmenkredite.
Konditionen
Die L-Bank legt die Entgelte im Einzelfall fest. Die Konditionen orientieren sich an den Marktgegebenheiten.
Kombination
Das Exportförderprogramm kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, soweit internationale Vereinbarungen nicht entgegenstehen.
Antragstellung
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank, die ihn an die L-Bank weiterleitet. Der Antrag erfolgt formgebunden auf dem L-Bank-Formular Antrag auf Risikoübernahme durch die L-Bank. Unter Ziffer 4. des Antragsformulars sind auch alle weiteren Unterlagen aufgelistet, die zusätzlich eingereicht werden müssen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einer formlosen Voranfrage bei der L-Bank.
Downloads
Risikoübernahme durch die L-Bank, PDF
(321 kB)
Antrag (online ausfüllbar und abspeicherbar)
Exportförderung, PDF
(95 kB)
Merkblatt
Gründen und Investieren, PDF
(1216 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Jörg Stremme
Telefon:
0711 122-2635
Fax:
0711 122-2695
E-Mail:
joerg.stremme@l-bank.de

