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L-Bank Exportfrderung

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Technische Information

Exportfinanzierung (ehemals Exportförderprogramm)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden in der Regel nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 150 Mio. Euro (einschließlich Umsatz verbundener Unternehmen)


Was wird gefördert?


Wie wird gefördert?

Die L-Bank übernimmt Bürgschaft für Avalkredit bzw. Barkredite der Hausbanken. Sie verbürgt in der Regel 50 % des Kreditvolumens. Verbürgt werden sowohl Kredite für einzelne Vorhaben als auch Rahmenkredite.


Konditionen

Die L-Bank legt die Entgelte im Einzelfall fest. Die Konditionen orientieren sich an den Marktgegebenheiten.


Kombination

Das Exportförderprogramm kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, soweit internationale Vereinbarungen nicht entgegenstehen.


Antragstellung

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank, die ihn an die L-Bank weiterleitet. Der Antrag erfolgt formgebunden auf dem L-Bank-Formular Antrag auf Risikoübernahme durch die L-Bank. Unter Ziffer 4. des Antragsformulars sind auch alle weiteren Unterlagen aufgelistet, die zusätzlich eingereicht werden müssen.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einer formlosen Voranfrage bei der L-Bank.


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Information

Ansprechpartner:

Jörg Stremme

Telefon: 0711 122-2635
Fax: 0711 122-2695
E-Mail: joerg.stremme@l-bank.de

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Telefon:
0711 122-2635

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