Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten zinsgünstige Darlehen für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Sie können damit Maßnahmen finanzieren, die die Energieeffizienz steigern, die Emissionen mindern, die Tierhaltung verbessern oder die Qualität in der Prouktion steigern. Auch Investitionen in den ökologischen Landbau werden gefördert.
Die L-Bank bietet dieses Programm in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
Programmstart: 02.03.2009
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, also Unternehmen au
- Landwirtschaft
- Gartenbau
- Weinbau
Rechtsform und steuerliche Einkunftsart der Unternehmen spielen keine Rolle.
Die Unternehmen müssen außerdem dem Kriterium der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen (KMU-Kriterium):
- Sie haben weniger als 250 Beschäftigte
- Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. Euro oder die Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Vorhaben in Baden-Württemberg:
- Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Investitionen zur Minderung von Emissionen
- Investitionen in den ökologischen Landbau
- Investitionen zur Verbesserung der Nutztierhaltung
- Investitionen zur Verbesserung der Qualität in der Produktion
Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte werden im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank zinsgünstige Darlehen mit Laufzeiten von 4 bis 20 Jahren.
Die Darlehen sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden auf Basis der Gruppenfreistellungsverordnung für KMU-Agrarerzeugnisse vergeben. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
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Finanzierungsanteil
- bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens
Bruttodarlehensbeträge
- minimaler Bruttodarlehensbetrag: 5.000 EUR
- maximaler Bruttodarlehensbetrag: 10 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr
Auszahlungssatz
- 100 %
- Die Hausbank darf einmalig bis zu 1,0 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 1.250 EUR, als Bearbeitungsgebühr bei der ersten Auszahlung einbehalten.
-
Laufzeitvarianten
| Laufzeit (in Jahren) | Tilgungsfreie Jahre | Sollzinsbindung (in Jahren) |
|---|---|---|
| 4 | 0 oder 1 |
4 |
| 6 | 0 oder 1 | 6 |
| 8 | 0 oder 1 | 8 |
| 10 | 0 oder 1 | 10 |
| 12 | 0 oder 1 | 10 |
| 15 | 0 oder 1 | 10 |
| 20 | 0 oder 1 | 10 |
Bei Darlehen mit Laufzeiten über 10 Jahre unterbreitet die L-Bank ein neues Angebot, wenn die 10-jährige Sollzinsbindungsfrist abläuft. Nimmt das Unternehmen das neue Angebot nicht an, kann es das restliche Darlehen ohne zusätzliche Kosten ganz oder teilweise zurückzahlen.
Bereitstellungsprovision
- Keine Bereitstellungszinsen bis ein Jahr nach Zusage durch die L-Bank
- 0,25 % pro Monat ab einem Jahr nach Zusage auf die noch nicht ausgezahlten Beträge
Zinstermine
- Vierteljährlich nachträglich, jeweils zum Quartalsende
Tilgung
- Vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten, gegebenenfalls nach Ablauf des tilgungsfreien Jahres
- Jeweils zum Quartalsende
Sicherheiten
- Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung
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Konditionen
Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Für die Darlehen gilt das risikogerechte Zinssystem. Nähere Informationen finden Sie auf einer eigenen Internetseite oder in einem speziellen Merkblatt, das Sie dort herunterladen können.
In der Konditionenübersicht weist die L-Bank für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystems die Zinsobergrenzen aller Laufzeitvarianten aus.
Antragstellung
Die Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.
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Antragsunterlagen:
- L-Bank-Formular Antrag auf ein Darlehen zur Förderung von Unternehmen im ländlichen Raum
Sie können das Formular am Ende der Seite herunterladen. - Beihilfeerklärung I (Seite 4 des Antrags)
Die Beihilfeerklärung ist auch als ausfüllbare PDF verfügbar. - Kumulierungserklärung
Die Kumulierungserklärung können Sie auch erst nach der Darlehenszusage, aber vor der ersten Auszahlung, bei der Hausbank einreichen. Das Formular wird Ihnen mit der Darlehenszusage zugeschickt. Alternativ können Sie das Formular hier herunterladen und zusammen mit dem Antrag einreichen. - Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie zwischen zwei PDF-Versionen wählen:
- Antrag Ländlicher Raum
Bei der „normalen“ Version können Sie das Formular mit dem Acrobat Reader am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Sie können die Einträge aber nicht abspeichern und später wieder aufrufen.
- Antrag Ländlicher Raum — online abspeicherbar
Bei der Version „Online abspeicherbares PDF“ können Sie das Formular ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Bitte verwenden Sie dazu den grauen Button, der auf allen Seiten des Formulars angebracht ist, und folgen dann den Hinweisen. Später können Sie die Datei wieder aufrufen und weiterbearbeiten.
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Downloads
03.02.2012
Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Neue Energien, PDF (23 kB)
Konditionen
01.06.2010
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit, PDF (486 kB)
Merkblatt
01.12.2009
Ländlicher Raum, PDF (416 kB)
Antragsformular 9069 für die Programme Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Neue Energien (Antrag inklusive Beihilfeerklärung I)
01.12.2009
Ländlicher Raum, PDF (432 kB)
Antragsformular 9069 — online abspeicherbar für die Programme Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Neue Energien (Antrag inklusive Beihilfeerklärung I)
Ländlicher Raum Beihilfeerklärung I, PDF
(152 kB)
Beihilfeerklärung I für die Programme Landwirtschaft
Ländlicher Raum Kumulierungserklärung zum Antrag, PDF
(122 kB)
Kumulierungserklärung für die Programme Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Neue Energien
Ansprechpartner:
Hotline Ländlicher Raum
Telefon:
0711 122-2666
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
landwirtschaft@l-bank.de

