Förderprogramm für Fachkurse (ESF 2007 - 2013)
Fachkurse werden ab 01.01.2008 vom Land gefördert.
Das Programm richtet sich an öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihren beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mindestens 3 Jahre am Markt sind.
Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ziel 2 gefördert.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungskurse zur Anpassungsfortbildung (Fachkurse) mit mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihrem beruflichen Weiterbildungsangebot schon mindestens 3 Jahre am Markt sind.
Wie wird gefördert?
Es wird ein Zuschuss von 30 % auf die Teilnahmegebühr gewährt. Bei Teilnehmern, die älter als 50 Jahre sind, beträgt der Zuschuss 50 %.
Antragstellung
Die Anträge sollten ab dem 02.01.2008 mit dem vorgesehenen Antragsformular rechtzeitig vor Kursbeginn, möglichst als Halbjahres- oder Jahresantrag, an die L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe gerichtet werden.
Nähere Informationen und Antragsformular
Die Einzelheiten des Förderprogramms und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds.
Ansprechpartner:
Hotline Fachkurse
Telefon:
0721 150-1314
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
info.fachkurse@l-bank.de

