UNTERNEHMEN
PRIVATPERSONEN
ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
L-Bank Wirtschaftsfrderung

Darstellung



Technische Information

MezzaFin

Mit dem unbesicherten Nachrangdarlehen MezzaFin bietet die L-Bank Unternehmen eine eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit an, um ihre wirtschaftliche Eigenkapitalbasis zu stärken.


Wer wird finanziert?

Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit einem Umsatz von 1 Mio. Euro bis in der Regel 50 Mio. Euro.


Was wird finanziert?

Finanziert werden grundsätzlich alle Vorhaben, die einen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen und einer mittel- bis langfristigen Finanzierung bedürfen. Hierzu zählen zum Beispiel:

Sanierungen und reine Umschuldungen werden nicht finanziert.


Wie wird finanziert?

Die Finanzierung erfolgt in Form eines Nachrangdarlehens, das die Unternehmen über ihre Hausbank erhalten.

Mehr Informationen

Finanzierungsumfang

Das jeweilige Vorhaben kann zu 100 % über MezzaFin finanziert werden. 

Mindestbetrag 

100.000 Euro

Höchstbetrag

1,5 Mio. Euro

Laufzeitvarianten 

 Kreditlaufzeit in Jahren Tilgungsfreie Jahre
 5  5
 7  5
 7  7
 10  5
 10  7
 10  10

Auszahlungssatz

100 %

Sollzinsbindung

Der Sollzinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Nachrangdarlehens festgeschrieben. 

Bereitstellungsprovision

0,25 % pro Monat

Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Nachrangdarlehen nicht drei Monate nach Zusagedatum abgerufen wird.

Zinstermine

vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende 

Tilgung

halbjährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre

oder

in einer Summe am Ende der Laufzeit bei endfälligen Laufzeitvarianten

Sondertilgungen sind während der gesamten Darlehenslaufzeit ausgeschlossen.

Sicherheiten

Für das Nachrangdarlehen müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Im Allgemeinen werden jedoch Auflagen (zum Beispiel Thesaurierungsvereinbarungen) mit dem Unternehmen vereinbart, die Teil des Darlehensvertrages werden.

Schließen


Wer trägt das Risiko?

Die L-Bank stellt die durchleitende Hausbank bis zu 100 Prozent von der Haftung für das Nachrangdarlehen frei. Die Höhe der Haftungsfreistellung ist durch die Einstufung des Kreditnehmers in folgende Bonitätsklassen des risikogerechten Zinssystems festgelegt:

BonitätsklassenMax. 1-Jahres-AusfallwahrscheinlichkeitHaftungsfreistellung
1 0,08 % 100 %
2 0,26 % 100 %
3 1,20 % 90 %
4 2,50 % 80 %

Die Hausbank kann wahlweise in den Bonitätsklassen 3 und 4 eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent erhalten, sofern sie dem Endkreditnehmer als Ergänzungsfinanzierung ein Darlehen in Höhe von 20 Prozent (Bonitätsklasse 3) beziehungsweise 40 Prozent (Bonitätsklasse 4) des mit MezzaFin zu finanzierenden Vorhabens zur Verfügung stellt. Der Finanzierungsbetrag von MezzaFin reduziert sich um den Betrag der Ergänzungsfinanzierung. Laufzeit und Tilgung der Ergänzungsfinanzierung müssen der beantragten Darlehensvariante MezzaFin entsprechen. Eine außerplanmäßige Tilgung ist nur mit Zustimmung der L-Bank möglich.


Konditionen

Die Ermittlung der Konditionen für MezzaFin erfolgt im Rahmen der oben genannten Bonitätsklassen.

Die Konditionenübersicht mit den am Tag der Erstellung dieser Übersicht gültigen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen. Die endgültigen Sollzinssätze werden jeweils erst am Tag der Darlehenszusage durch die L-Bank in Abhängigkeit von dem dann gültigen Zinsniveau festgelegt. 


Kombinationsmöglichkeiten

MezzaFin kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.


Antragstellung

Das Unternehmen stellt den Finanzierungsantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Mehr Informationen

Antragsformular


Für die Beantragung von MezzaFin wird das Formular Antrag für die Kreditprogramme des Landes verwendet


Antragsunterlagen


Unterlagen des Unternehmens

  • Unterzeichnete Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
  • Unterzeichnete aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Planbilanz sowie Plan Gewinn- und Verlust-Rechnung für das laufende Jahr sowie die 2 Folgejahre, falls zur Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig in konsolidierter Form
  • Unterzeichnete Aufstellung der Gesamtverbindlichkeiten des Endkreditnehmers
    • Leasing / Miete
    • Factoring
    • Darlehen
    • KK-Inanspruchnahme und Linien
  • Unternehmens-Exposée
    Bitte verwenden Sie zur Erstellung des Unternehmens-Exposées das Formular „Unternehmens-Exposée“
  • Selbstauskunft und Lebenslauf des Unternehmers bei Einzelunternehmen oder persönlich haftenden Gesellschaftern

Unterlagen der Hausbank

  • Formular „Nachweis Hausbankenobligo“
  • Bonitätsbeurteilung/Rating des Endkreditnehmers durch die Hausbank auf Basis des letzten endgültigen Jahresabschlusses
  • Bilanzauswertungen und gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Bonitätsanalyse

Anhand der Checkliste „Antragsunterlagen“ können Sie die Vollständigkeit ihrer Unterlagen prüfen.


Reporting

Während der Laufzeit des Nachrangdarlehens erhält die L-Bank neben den Jahresabschlüssen und der jährlichen Fortschreibung der Planung auch unterjährige Informationen über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Hierzu wird die L-Bank der Hausbank halbjährlich einen kurzen, standardisierten Fragebogen zukommen lassen.

Der Fragebogen kann am Ende der Seite auch als ausfüllbares PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Schließen


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Hotline MezzaFin

Telefon: 0721 150-1401
Fax: 0721 150-1302
E-Mail: mezzanine@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0721 150-1401

Weitere Kontaktdaten

Alle Förderprogramme

Programmauswahl