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L-Bank Wirtschaftsfrderung

Darstellung



Technische Information

Nahverkehrsfinanzierung (früher: Busförderung)

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen den Personennahverkehr sowohl in Verdichtungsräumen als auch in ländlichen Gebieten. Besonders die Verkehrsbedienung im ländlichen Raum soll verbessert werden.

Die L-Bank bietet die Förderung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Dadurch kann die L-Bank die vorhandenen Landesmittel aufstocken und insgesamt mehr Projekte fördern.


Aktuelle Fristen

Antragstellung für Programmjahr 2012: ab sofort bis spätestens 30.09.2012

Anmeldung für Programmjahr 2013: 30.09.2012
Beachten Sie die verlängerte Anmeldefrist.


Wer wird gefördert?


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Ersatz- und Erstbeschaffung von emissionsarmen Linienbussen. Die Busse sollen überwiegend im Linienverkehr nach § 42 PBefG eingesetzt werden.

Gefördert wird auch die Nachrüstung von Linienbussen mit Abgasfiltern. 

Die weiteren Details zu beiden Fördermöglichkeiten finden Sie in dem Informationsblatt und den Richtlinien, die Sie als PDF-Dateien am Ende der Seite herunterladen können.

Das Informationsblatt und die Technische Richtlinie für das Busförderprogramm sind für das Programmjahr 2012 aktualisiert.


Wie wird gefördert?

Beschaffung von Linienbussen 

Die Unternehmen können zwischen zwei Fördervarianten wählen:

Die Unternehmen erhalten die zinsverbilligten Darlehen über ihre finanzierende (Haus-)bank. Dabei können sie je nach Finanzierungsbedarf zwischen zwei Varianten wählen:

Nachrüstung mit Abgasfiltern 

Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 7.500 EUR, wenn nach der Nachrüstung Emissionswerte nach der Euro-5-Norm erreicht werden.

Die jeweiligen Höchstbeträge für Zuschuss und Darlehen finden Sie zusammen mit weiteren Details im Informationsblatt Busförderung und in der Richtlinie Nachrüstprogramm am Ende dieser Seite.


Konditionen

Die Sollzinssätze für die Förderdarlehen werden tagesaktuell bei der Darlehenszusage festgelegt. Die folgende Tabelle dient nur zur Orientierung.

 Stand: 04.04.2012 Sollzinssatz nominal
in % p. a.
Laufzeit Jahre
Sollzinsbindung Jahre  Freijahre
Darlehensvariante 1
(Zinsverbilligung bis zu 2,00 %)
1,10 8
8
1/4
Darlehensvariante 2
(Zinsverbilligung bis zu 2,00 %)
 0,80 6
6 1/4

Verfahren

Beschaffung von Linienbussen 

Das Verfahren umfasst mehrere Stufen:

Wichtig!
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen zum Erhalt des Bewilligungsbescheides der L-Bank noch nicht begonnen wurde. Sofern es sich nicht um vorbereitende Planungsleistungen handelt, gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen als Investitionsbeginn.

Nachrüstung mit Abgasfiltern

Das Unternehmen stellt den Antrag, möglichst als Sammelantrag für alle Fahrzeuge, direkt bei der L-Bank. Weitere Details finden sich in der Richtlinie.


Downloads

Information

Hinweise zu den Download-Formularen

Beim Anmeldeformular und Antragsformular für die Busförderung können Sie zwischen zwei PDF-Versionen wählen:

Bei der „normalen Version“ können Sie das Formular mit dem Acrobat Reader am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Sie können die Einträge aber nicht abspeichern und später wieder aufrufen.

Bei der Version „Online abspeicherbares PDF“ können Sie das Formular ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Bitte verwenden Sie dazu den grauen Button, der auf allen Seiten des Formulars angebracht ist, und folgen dann den Hinweisen. Später können Sie die Datei wieder aufrufen und weiterbearbeiten.


Ansprechpartner:

Hotline Ländlicher Raum

Telefon: 0711 122-2666
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: landwirtschaft@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0711 122-2666

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