Nahverkehrsfinanzierung (früher: Busförderung)
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen den Personennahverkehr sowohl in Verdichtungsräumen als auch in ländlichen Gebieten. Besonders die Verkehrsbedienung im ländlichen Raum soll verbessert werden.
Die L-Bank bietet die Förderung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Dadurch kann die L-Bank die vorhandenen Landesmittel aufstocken und insgesamt mehr Projekte fördern.
Aktuelle Fristen
Antragstellung für Programmjahr 2012: ab sofort bis spätestens 30.09.2012
Anmeldung für Programmjahr 2013: 30.09.2012
Beachten Sie die verlängerte Anmeldefrist.
Wer wird gefördert?
- Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Baden-Württemberg betreiben
- Auftragsunternehmer solcher Verkehrsunternehmen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Ersatz- und Erstbeschaffung von emissionsarmen Linienbussen. Die Busse sollen überwiegend im Linienverkehr nach § 42 PBefG eingesetzt werden.
Gefördert wird auch die Nachrüstung von Linienbussen mit Abgasfiltern.
Die weiteren Details zu beiden Fördermöglichkeiten finden Sie in dem Informationsblatt und den Richtlinien, die Sie als PDF-Dateien am Ende der Seite herunterladen können.
Das Informationsblatt und die Technische Richtlinie für das Busförderprogramm sind für das Programmjahr 2012 aktualisiert.
Wie wird gefördert?
Beschaffung von Linienbussen
Die Unternehmen können zwischen zwei Fördervarianten wählen:
- Kombinierte Förderung aus zinsverbilligtem Darlehen und Zuschuss
- Reine Zuschussförderung
Die Unternehmen erhalten die zinsverbilligten Darlehen über ihre finanzierende (Haus-)bank. Dabei können sie je nach Finanzierungsbedarf zwischen zwei Varianten wählen:
- Darlehensvariante 1: Zinsverbilligung bis zu 2,0 %, Laufzeit 8 Jahre
- Darlehensvariante 2: Zinsverbilligung bis zu 2,0 %, Laufzeit 6 Jahre
Nachrüstung mit Abgasfiltern
Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 7.500 EUR, wenn nach der Nachrüstung Emissionswerte nach der Euro-5-Norm erreicht werden.
Die jeweiligen Höchstbeträge für Zuschuss und Darlehen finden Sie zusammen mit weiteren Details im Informationsblatt Busförderung und in der Richtlinie Nachrüstprogramm am Ende dieser Seite.
Konditionen
Die Sollzinssätze für die Förderdarlehen werden tagesaktuell bei der Darlehenszusage festgelegt. Die folgende Tabelle dient nur zur Orientierung.
| Stand: 04.04.2012 | Sollzinssatz nominal in % p. a. | Laufzeit Jahre | Sollzinsbindung Jahre | Freijahre |
|---|---|---|---|---|
| Darlehensvariante 1 (Zinsverbilligung bis zu 2,00 %) |
1,10 | 8 |
8 |
1/4 |
| Darlehensvariante 2 (Zinsverbilligung bis zu 2,00 %) |
0,80 | 6 |
6 | 1/4 |
- Auszahlung: 100 %
- Ratendarlehen mit 31 bzw. 23 gleichen Tilgungsraten
- vierteljährliche Fälligkeit von Sollzins und Tilgung
Verfahren
Beschaffung von Linienbussen
Das Verfahren umfasst mehrere Stufen:
- Anmeldung
Die ÖPNV-Unternehmen beantragen die Aufnahme in das Förderprogramm und melden ihre Beschaffungspläne offiziell auf dem Anmeldeformular bei der L-Bank an. Das Anmeldeformular können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Anmeldefrist für 2013: 30.09.2012 - Programmfeststellung und Information
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg legt fest, welche Vorhaben in das Programm aufgenommen und gefördert werden. Die L-Bank informiert die Unternehmen über die Förderkriterien und -konditionen. Die Unternehmen dürfen vorbereitende Tätigkeiten zur Fahrzeugbeschaffung - Ausschreibungen im Rahmen des Vergabeverfahrens - vornehmen. Der verbindliche Lieferauftrag für die Linienfahrzeuge darf aber noch nicht erteilt werden. - Antragstellung
Nach erfolgtem Vergabeverfahren können die Unternehmen den eigentlichen Förderantrag bei kombinierter Förderung (Zuschuss + zinsverbilligtes Darlehen) über ihre finanzierende Bank stellen. Die finanzierende Bank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Das Antragsformular können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Antragsfrist für 2012: 30.09.2012 - Bewilligung
Die L-Bank prüft den Antrag und verschickt danach den Bewilligungsbescheid an die Unternehmen. Der verbindliche Lieferauftrag für die Linienfahrzeuge darf nun erteilt werden. - Auszahlung
Nach Vorlage der Rechnungen für die Busse können die Unternehmen die Gelder abrufen. Die Auszahlung des Zuschusses beantragen die Unternehmen direkt bei der L-Bank. Das entsprechende Formular erhalten die Unternehmen mit dem Bewilligungsbescheid. Das zinsverbilligte Darlehen wird über die finanzierende Bank ausbezahlt.
Wichtig!
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen zum Erhalt des Bewilligungsbescheides der L-Bank noch nicht begonnen wurde. Sofern es sich nicht um vorbereitende Planungsleistungen handelt, gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen als Investitionsbeginn.
Nachrüstung mit Abgasfiltern
Das Unternehmen stellt den Antrag, möglichst als Sammelantrag für alle Fahrzeuge, direkt bei der L-Bank. Weitere Details finden sich in der Richtlinie.
Downloads
Busförderung, PDF
(164 kB)
Anmeldeformular
Busförderung, PDF
(186 kB)
Anmeldeformular — online abspeicherbar
02.04.2012
Busförderung, PDF (516 kB)
Antrag 2012 — online abspeicherbar
02.04.2012
Busförderung, PDF (1098 kB)
Informationsblatt Programmjahr 2012
Busförderung, DOC
(49 kB)
Zwischenverwendungsnachweis
02.04.2012
Busförderung, PDF (17 kB)
Ablaufdiagramm Busförderung 2012
10.02.2011
Nachrüstprogramm Abgasfilter, PDF (18 kB)
Richtlinie Abgasfilter 2011 (wird derzeit überarbeitet)
29.02.2012
Busförderung, PDF (10 kB)
Technische Richtlinie 2012
21.02.2011
Antrag Zuwendung Abgasfilter 2010, PDF (37 kB)
Antragsformular (wird derzeit überarbeitet)
Hinweise zu den Download-Formularen
Beim Anmeldeformular und Antragsformular für die Busförderung können Sie zwischen zwei PDF-Versionen wählen:
Bei der „normalen Version“ können Sie das Formular mit dem Acrobat Reader am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Sie können die Einträge aber nicht abspeichern und später wieder aufrufen.
Bei der Version „Online abspeicherbares PDF“ können Sie das Formular ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Bitte verwenden Sie dazu den grauen Button, der auf allen Seiten des Formulars angebracht ist, und folgen dann den Hinweisen. Später können Sie die Datei wieder aufrufen und weiterbearbeiten.
Ansprechpartner:
Hotline Ländlicher Raum
Telefon:
0711 122-2666
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
landwirtschaft@l-bank.de

