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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

Regionalförderprogramm (ab 01.04.2011: Regionalfinanzierung)

Unternehmen, die in strukurschwachen Gegenden Baden-Württembergs investieren, erhalten günstige Förderdarlehen.

Die L-Bank bietet die Darlehen der Regionalförderung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors, die in den Regionalfördergebieten des Landes investieren.

Eine Liste mit allen Regionalfördergebieten finden Sie als Anhang zum Programm-Merkblatt, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Die Unternehmen müssen außerdem dem Kriterium der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen (KMU-Kriterium):


Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben

Förderfähige Kosten 

Finanziert werden nur Kosten für Investitionen in das Anlagevermögen. Das sind Kosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, sowie bei Betriebsübernahmen auch der Übernahmepreis.


Wie wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Darlehen mit verbilligten Sollzinsen.

Mehr Informationen

Finanzierungsanteil

  • bis zu 75 % der anrechenbaren Investitionskosten 

Laufzeitvarianten 

Laufzeit (in Jahren)
 tilgungsfreie Jahre
 Sollzinsbindung (in Jahren)
  5
 1   5
  8  1 oder 2   8
 10  1 oder 2
 10
12 (bis 31.03.2011)
12
12
 15 (ab 01.04.2011)
 1, 2 oder 3
 10
 20  1, 2 oder 3
 10
20 (bis 31.03.0211)
20
10

Die endfälligen Varianten mit 12 oder 20 Jahren Laufzeit werden ab 01.04.2011 nicht mehr angeboten.

Auszahlung

  • 96 % (ab 01.04.2011: 100 %)

Bruttodarlehensbeträge

  • ab 10.000 Euro (in der Regel)

Zinszahlung

  • Vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12

Tilgung

  • vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
  • Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Sicherheiten

Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. Denn in der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird. 

Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (öffentliche Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich.

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Konditionen

Für die Förderkredite gilt das risikogerechte Zinssystem. Nähere Informationen finden Sie auf einer eigenen Internetseite oder in einem speziellen Merkblatt, das Sie dort herunterladen können.

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen. In der Übersicht weist die L-Bank für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystems die Zinsobergrenzen aller Laufzeitvarianten aus.


Antragstellung

Die Förderdarlehen können über die Hausbank beantragt werden. Die Hausbanken leiten den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Bitte benutzen Sie für den Antrag das L-Bank-Formular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm

Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie am Ende dieser Seite zwischen zwei PDF-Versionen wählen:


Downloads

Information

Das Merkblatt können Sie hier auch online bestellen.


Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

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0711 122-2345

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