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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

Tourismusförderprogramm (ab 01.04.2011: Tourismusfinanzierung)

Tourismusbetriebe wie Hotels, Gaststätten oder Kurbetriebe erhalten langfristige Förderdarlehen. Sie können damit vor allem die Modernisierung von Gebäuden und Außenanlagen günstig finanzieren.

Die L-Bank bietet die Darlehen der Tourismusförderung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden mittelständische Tourismusbetriebe wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten oder Kurbetriebe in Gegenden, die vom Land offiziell als baden-württembergisches Tourismusgebiet anerkannt sind.

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Wer und was im Tourismusförderprogramm gefördert werden kann, hängt davon ab, wo das Vorhaben geplant ist. Denn dem Tourismusförderprogramm liegt eine Einteilung in drei unterschiedliche Kategorien der Gebiete zugrunde: Ferienerholungs-, Naherholungs- und Kurerholungsgebiete.

Folgende Unternehmen können gefördert werden, sofern es sich um mittelständische Unternehmen handelt:

  • Hotels in Gebieten der Ferienerholung und der Kurerholung, nicht jedoch der Naherholung
  • Gaststätten in Gebieten der Ferienerholung, der Naherholung und der Kurerholung
  • Betriebe des Kurwesens (Kurheime, Sanatorien, Kurkliniken) in Kurerholungsgebieten
  • Campingplätze in Gebieten der Ferienerholung und der Kurerholung
  • Sonderformen des Gastgewerbes wie zum Beispiel: gewerblich betriebene Ferienwohnungen in Gebieten der Ferienerholung, der Naherholung und der Kurerholung

In Ausnahmefällen können Hotels und Gaststätten auch außerhalb der genannten drei Gebietskategorien gefördert werden. Dies gilt vor allem für Gebiete mit hohem Ausländer- oder Kongressreiseverkehr. 

Das Merkblatt zum Tourismusförderprogramm enthält eine Liste mit den Regionen, die zu den einzelnen Kategorien an Erholungsgebieten gehören. Es steht am Ende dieser Seite als PDF-Datei zum Download bereit.

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Was wird gefördert?

Gefördert werden vor allem Investitionen zur Umgestaltung oder Modernisierung bestehender Betriebe in Baden-Württemberg.

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Förderfähige Vorhaben

Hotels, Gaststätten und Campingplätze in Gebieten der Ferienerholung und der Kurerholung:          

  • Modernisierung
  • Erweiterung in Kombination mit Modernisierung
  • Ausnahmefällen auch reine Erweiterung, Errichtung neuer Betriebe oder Übernahme bestehender Betriebe

Gaststätten in Naherholungsgebieten:

  • Modernisierung
  • Erweiterung
  • Errichtung neuer Betriebe
    nicht: Übernahme bestehender Betriebe

Kurheime, Sanatorien und Kurkliniken in Kurerholungsgebieten:

  • nur Modernisierung

Sonderformen des Gastgewerbes 

  • Modernisierung
  • Erweiterung
  • Errichtung neuer Betriebe

Förderfähige Kosten 

Im Rahmen dieser Vorhaben werden nur Kosten für Investitionen in das Anlagevermögen finanziert. Dies sind Kosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen im Innen- und Außenbereich, Einrichtungen, bei Betriebsübernahmen auch der Übernahmepreis. 

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Wie wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten ein langfristiges Darlehen mit Zinsverbilligung.

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 Finanzierungsanteil

  • bis zu 75 % der anrechenbaren Investitionskosten 

Laufzeitvarianten 

Laufzeit (in Jahren)
 tilgungsfreie Jahre
 Sollzinsbindung (in Jahren)
  5  1   5
  8  1 oder 2   8
 10  1 oder 2
 10
15 (neu ab 01.04.2011)
1 oder 2
10
 20  1, 2 oder 3
 10

Auszahlung

  • 96 % (ab 01.04.2011: 100 %)

Bruttodarlehensbeträge

  • ab 10.000 Euro (in der Regel)

Zinszahlung

vierteljährlich zum 31.03. 30.06., 30.09., 31.12

Tilgung

  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich in gleich hohen Raten
  • Tilgungstermine: 31.03. 30.06., 30.09., 31.12

Sicherheiten

Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. Denn in der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird. 

Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (öffentliche Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich.

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Konditionen

Für die Förderkredite gilt das risikogerechte Zinssystem.

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie unten als PDF-Datei herunterladen. In der Konditionenübersicht weist die L-Bank für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystems die Zinsobergrenzen aller Laufzeitvarianten aus.


Antragstellung

Die Unternehmen beantragen die Förderdarlehen über ihre Hausbank. Die Hausbanken leiten den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Bitte benutzen Sie für den Antrag das L-Bank-Formular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm.

Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie am Ende dieser Seite zwischen zwei PDF-Versionen wählen:


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Information

Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

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