Kooperationsprogramme Bürgschaftsbank
Spezielle Bürgschaften der Bürgschaftsbank für L-Bank-Darlehen
Die Bürgschaftsbank verbürgt 50 % bzw. 70 % des Bruttodarlehensbetrags. Die Kosten für die Bürgschaft stehen fest, sobald das Förderdarlehen beantragt wird.
Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen die Besicherung des Förderdarlehens. Wünscht die Hausbank zusätzliche Sicherheiten, kann das Unternehmen eine Bürgschaft aus den Kooperationsprogrammen beantragen.
Die Vorteile sind:
- voll werthaltige Sicherheit
- vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren
- verbilligte Konditionen
Die Details zu den Kooperationsprogrammen
| Kooperationsprogramm | Bürgschaftsquote | laufende Bürgschaftsprovision |
|---|---|---|
|
Gründungsfinanzierung 50 / Wachstumsfinanzierung 50 / Technologiefinanzierung 50 |
50 % |
0,30 % - 1,10 % p.a |
|
Gründungsfinanzierung 70 / Wachstumsfinanzierung 70 / Technologiefinanzierung 70 |
70 % |
0,50 % - 1,30 % p.a. |
|
Liquiditätskredit 50 |
50 % |
0,35 % - 1,15 % p.a. |
|
Liquiditätskredit 70 |
70 % |
0,55 % - 1,35 % p.a. |
Bürgschaftsprovision
Die genaue Höhe der Bürgschaftsprovision richtet sich danach, in welcher Preisklasse des risikogerechten Zinssystems die Hausbank das Förderdarlehen eingeordnet hat.
Für Bürgschaftsanträge außerhalb dieser Kooperationsprogramme (bis max. 80 % des Bruttodarlehensbetrags) fällt eine pauschale jährliche Bürgschaftsprovision von 0,8 % aus dem tatsächlich abgerufenen (valutierenden) Kreditbetrag an.
Bearbeitungsgebühr
Für Bürgschaftsanträge ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % aus der genehmigten Bürgschaft an die Bürgschaftsbank zu entrichten. Bei Ablehnungen fallen hierfür keine Kosten an.
Bürgschaftsbetrag
In den Kooperationsprogrammen mit der Bürgschaftsbank ist der maximale Bürgschaftsbetrag auf 1 Mio. EUR begrenzt. Bürgschaftsanträge > 1 Mio. EUR können über die L-Bank bis 5 Mio. EUR begleitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf einer eigenen Internetseite.
Der Antrag für die Kooperationsprogramme
Die Bürgschaften Gründungsfinanzierung 50, Wachstumsfinanzierung 50, Technologiefinanzierung 50 und Liquiditätskredit 50 und das L-Bank-Darlehen werden zusammen beantragt. Die Hausbank leitet den Antrag weiter an die L-Bank.
Für Anträge mit einer kombinierten Bürgschaft (Gründungsfinanzierung 50, Wachstumsfinanzierung 50, Technologiefinanzierung 50 und Liquiditätskredit 50) sind zusätzliche Unterlagen für den Antrag nötig.
Mehr Informationen
Wo stellen Sie den Antrag?
Bitte reichen Sie den Antrag über die Hausbank bei der L-Bank ein. Die L-Bank übernimmt die interne Weiterleitung zur Bürgschaftsbank.
Für die Programme Gründungsfinanzierung70, Wachstumsfinanzierung70, Technologiefinanzierung 70 und Liquiditätskredit 70 (Li70) sowie das Kombi-Programm ist der Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank / MBG.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
Für die L-Bank-Darlehen benötigen Sie diese Unterlagen:
- Antragsformular der L-Bank (KfW-Antrag L-Bank-Version bzw. Antrag für die Kreditprogramme des Landes)
- Anlage für gewerbliche Antragsteller
- Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein
- Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 %:
Berechnungsbogen des KMU-Infoblattes - Vorhabensbeschreibung mit Angaben zu Technologie, Neuigkeitsgrad, technologische Risiken und Markt (nur bei Technologiefinanzierung)
- Soll-Indikatorenblatt (nur für Darlehen mit EU-Kofinanzierung in der Technologiefinanzierung)
Sie können die Formulare bei der L-Bank (Telefon: 0711 122-2636 oder E-mail wirtschaft@l-bank.de ) anfordern.
Für die Bürgschaft aus den Kooperationsprogrammen benötigen Sie folgende weitere Unterlagen:
| Kooperationsprogramm | Zusätzliche Unterlagen für die Beantragung der Bürgschaft |
|---|---|
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Gründungsfinanzierung |
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Wachstumsfinanzierung |
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| Liquiditätskredit |
|
| Technologiefinanzierung |
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Sie können die zusätzlichen Unterlagen (in Papierform) zusammen mit dem Darlehens-Antrag bei der L-Bank einreichen, die die Unterlagen an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Im Genossenschafts- und Sparkassensektor übernimmt das jeweilige Zentralinstitut die Weiterleitung der Unterlagen, hier direkt an die Bürgschaftsbank.
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Bürgschaftsprogramm
Höhere Risikoübernahmen
Wenn eine Risikoentlastung von 50 % nicht ausreicht und der Bürgschaftsbetrag von 1 Mio. Euro überschritten wird, kann die Hausbank alternativ eine Bürgschaft im Rahmen des Bürgschaftsprogramms Baden-Württemberg beantragen. Es gelten die üblichen Verfahrensweisen und die üblichen Konditionen des Bürgschaftsprogramms.
Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung
Telefon:
0711 122-2345
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
wirtschaft@l-bank.de

