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Die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen

Zum 01.01.2005 führte die EU-Kommission eine neue Definition für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium) ein. Die Einhaltung des KMU-Kriteriums ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Förderprogrammen.

Die Unternehmen können selbst ermitteln, ob sie zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen. Sie bestätigen dies auf dem Antragsformular, wenn sie Mittel aus KMU-relevanten Förderprogrammen beantragen.


Hilfestellung bei der Ermittlung des KMU-Status gibt das  KMU-Infoblatt. Es enthält sämtliche Definitionen und Berechnungshinweise, die zur genauen Anwendung des KMU-Kriteriums notwendig sind. Außerdem enthält es den so genannten Berechnungsbogen. Er umfasst ein Deckblatt (Anlage 3) und die Anhänge A (Anlage 4) und B (Anlage 5).

Bei der Einordnung des Unternehmens nach dem neuen KMU-Kriterium hilft Ihnen unsere Hotline (0711 122-2345) gerne weiter. Im Bürgschaftsprogramm wenden Sie sich bitte an den für Ihren Kreis zuständigen Mitarbeiter (Liste am Ende der Seite als Download).


Das KMU-Kriterium

Unternehmen gelten als  kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU, wenn sie festgelegte Schwellenwerte nicht überschreiten:

Bei der Berechnung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme sind gegebenenfalls bestehende Unternehmensverflechtungen zu berücksichtigen und die Daten der verflochtenen Unternehmen mit in die Berechnung einzubeziehen. Die EU-Kommission unterscheidet drei Integrationsstufen von Unternehmensverflechtungen, und definiert entsprechend drei Unternehmenstypen. Für jeden Unternehmenstyp gilt ein spezifisches Berechnungsverfahren.

Die Unternehmenstypen

Eine exakte Definition der einzelnen Unternehmenstypen finden Sie in dem KMU-Infoblatt, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können.


Überprüfung der Schwellenwerte

Für eigenständige Unternehmen, die keine oder nur geringfügige Verflechtungen unter 25 % haben, werden nur die Zahlen des Antrag stellenden Unternehmens angesetzt und mit den vorgegebenen Schwellenwerten des KMU-Kriteriums verglichen.

Für Unternehmen des Typs Partnerunternehmen oder Verbundunternehmen werden zuerst Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme, wie im KMU-Informationsblatt erklärt, im Berechnungsbogen ermittelt. Die errechneten Gesamtwerte werden mit den vorgegebenen Schwellenwerten des KMU-Kriteriums verglichen.

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Anzahl der Mitarbeiter unter 250?

Es wird die Mitarbeiterzahl des Jahres angesetzt, in dem der letzte Jahresabschluss durchgeführt wurde. In die Mitarbeiterzahl geht erstens die Anzahl der während des Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer ein. Außerdem werden Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter entsprechend ihres Anteils an der Gesamtjahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet und addiert. Auszubildende werden nicht berücksichtigt.
    
ja → Umsatz?
nein → kein KMU

Umsatz höchstens 50 Mio. Euro?

Es wird der Wert des letzten durchgeführten Jahresabschlusses angesetzt. Bei neu gegründeten Unternehmen wird der Umsatz für das laufende Geschäftsjahr geschätzt.

ja → KMU
nein → Bilanzsumme?

Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro?

Es wird der Wert des letzten durchgeführten Jahresabschlusses angesetzt. 

ja → KMU
nein → kein KMU

Status

KMU

Das Unternehmen unterschreitet die Schwellenwerte und gilt daher als KMU. Das Unternehmen kann gefördert werden.

Kein KMU

Das Unternehmen überschreitet einen oder beide Schwellenwerte. Das Unternehmen kann nicht zu den Bedingungen eines kleinen und mittleren Unternehmens gefördert werden. Es besteht aber unter Umständen trotzdem die Möglichkeit für die Unternehmen, einen Förderkredit oder eine Bürgschaft zu erhalten. Sprechen Sie uns darauf an (Hotline: 0711 122-2345).

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Die Ermittlung des KMU-Status

Die genaue Vorgehensweise bei der Ermittlung des KMU-Status hängt davon ab, ob
Unternehmensverflechtungen bestehen. Dabei sind sowohl Beteiligungen, die das Antrag stellende Unternehmen hält, als auch Beteiligungen anderer Unternehmen an dem Antrag stellenden Unternehmen zu berücksichtigen.

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Normalfall

  • Keine Verflechtungen oder
  • auschließlich Verflechtungen unter 25 %

Bestehen keinerlei Verflechtungen oder nur geringfügige Verflechtungen, gilt das Unternehmen als eigenständiges Unternehmen und kann gleich mit der Überprüfung der Schwellenwerte beginnen. In den Vergleich mit den vorgegebenen Schwellenwerten (siehe KMU-Kriterium) werden ausschließlich Daten des Antrag stellenden Unternehmens einbezogen.

Wichtig für die Antragstellung:

  • Das Unternehmen macht die üblichen Angaben auf dem Antragsformular und kreuzt gegebenenfalls das Feld KMU-Kriterien erfüllt an.
  • Die Hausbank überprüft die Angaben des Unternehmens und bestätigt ihre Richtigkeit auf dem Antragsformular.

Sonderfälle:

  • Verflechtungen ab 25 %

Schritt 1:

Bestimmung des Unternehmenstyps
Bestehen Verflechtungen mit Beteiligungsquoten von 25 % oder darüber, muss zuerst der Unternehmenstyp bestimmt werden, und zwar für jede einzelne Beteiligung. Ein Unternehmen kann hier also mehreren Unternehmenstypen zugeordnet werden.

Schritt 2:

Berechnung der Schwellenwerte
In die Ermittlung von Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme gehen neben den Daten des Antrag stellenden Unternehmens auch die Daten der verflochtenen Unternehmen ein:

  • Bei verbundenen Unternehmen werden die Zahlen in voller Höhe einbezogen. Falls das verbundene Unternehmen mit weiteren Unternehmen verflochten ist, werden deren Daten auch eingerechnet.
  • Bei Partnerunternehmen werden die Zahlen mit der Beteiligungsquote gewichtet. Falls das verbundene Unternehmen mit weiteren Unternehmen verflochten ist, werden deren Daten auch eingerechnet.

Eine genaue Beschreibung des Berechnungsverfahrens für sämtliche möglichen Fälle enthält das KMU-Infoblatt mit seinen Anlagen, das Sie am Ende der Seite herunterladen können. Mit Hilfe des Berechnungsschemas und des Berechnungsbogens kann das Unternehmen selbst die Berechnung durchführen. Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Berechnungsverfahren haben, wenden Sie sich an die Mitarbeiter der L-Bank. Sie helfen gerne weiter.

Schritt 3:

Überprüfung der Schwellenwerte
Die im vorigen Schritt berechneten Zahlen für Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme können nun mit den vorgegebenen Schwellenwerten (siehe KMU-Kriterium) verglichen werden und führen gegebenenfalls zur Einstufung als KMU.

Wichtig für die Antragstellung:

  • Das Unternehmen muss den Berechnungsbogen mit den Anhängen (Anlagen 3 bis 5 des KMU-Infoblattes) ausfüllen. Für jede direkte Beteiligung ist ein eigenes Formular (Anhang A oder Anhang B) vorgesehen. Der Berechnungsbogen wird zusammen mit den anderen Antragsunterlagen bei der Hausbank eingereicht.
  • Die Hausbank überprüft die Angaben des Unternehmens und bestätigt ihre Richtigkeit auf dem Antragsformular. Sie nimmt den Berechnungsbogen zu ihren Akten.
  • Ausnahme Bürgschaftsprogramm: Die L-Bank erhebt gemeinsam mit dem Unternehmen die relevanten Daten und überprüft selbst, ob der KMU-Status erfüllt ist.

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KMU-relevante Programme

Bei folgenden  Förderprogrammen der L-Bank kommt das KMU-Kriterium zur Anwendung:


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