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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Für Unternehmen

Unternehmen in Schwierigkeiten

EU-Mitgliedsländer dürfen Unternehmen in gravierenden Schwierigkeiten nur nach Zustimmung der EU-Kommission mit staatlichen Geldern retten. Die EU hat eine genaue Definition erlassen, ab wann ein Unternehmen sich in solchen Schwierigkeiten befindet.

Die L‑Bank informiert.

Erfahren Sie mehr im Detail.

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