Was passiert, wenn ich eine fehlerhafte IBAN angeben habe? Wie wird mir der Bewilligungsbescheid der L‑Bank zugestellt? Wann erhalte ich den Bewilligungsbescheid der L‑Bank? Wie werde ich benachrichtigt, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Bewilligung/Ablehnung
Ich habe eine Frage zu einer Bewilligung/Zusage oder Ablehnung.
Wir bearbeiten Ihren Antrag als Problemfall. Wir zahlen den beantragten Zuschuss nicht aus. Sie erhalten per Brief einen Ablehnungsbescheid.
Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Bitte teilen Sie uns in Ihrem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Ihre korrekte Bankverbindung mit. Senden Sie bitte Ihren Widerspruch unter Nennung der korrekten IBANInternational Bank Account Number an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse.
Wir schicken Ihnen den Bewilligungsbescheid per Brief.
Wir bearbeiten Ihren Antrag innerhalb weniger Werktage. Leider können wir Ihnen wegen des hohen Antragsvolumens keinen genauen Zeitpunkt nennen. Bitte haben Sie Geduld. Unsere Beschäftigten können Ihnen zum Bearbeitungsstand keine Auskunft geben, solange Sie keinen Bescheid von der L‑Bank erhalten haben.
Wenn Ihr Antrag nicht bewilligt werden kann, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Mit dem Ablehnungsbescheid informieren wir Sie auch über den konkreten Ablehnungsgrund. In Einzelfällen ist der Ablehnungsgrund nicht auf dem Bescheid angegeben. Wenden Sie sich dann bitte unter Angabe der Vorgangsnummer aus dem Bescheid (nicht die Vorgangsnummer der Kammer) per E-Mail an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse. Wir informieren Sie dann über den konkreten Ablehnungsgrund. Sofern aus Ihrer Sicht berechtigte Gründe vorliegen, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.
Wenn wir Ihren Antrag abgelehnt haben, erhalten Sie per Brief einen Ablehnungsbescheid. Sofern aus Ihrer Sicht berechtigte Gründe vorliegen, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen:
- Wenn Ihr Antrag wegen einer fehlerhaften oder fehlenden IBAN abgelehnt wurde, reicht dafür eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch und Nennung der korrekten IBAN an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse.
- Bei allen weiteren Ablehnungsgründen müssen Sie gegen den Ablehnungsbescheid schriftlich und eigenhändig unterschrieben Widerspruch einlegen. Den Widerspruch schicken Sie bitte per Brief an unsere im Ablehnungsbescheid genannte Postanschrift. Sie können uns den Widerspruch auch eingescannt per E-Mail an die im Bescheid genannte E-Mail-Adresse senden.
Fragen zu Ihrem Antrag auf Stabilisierungshilfe Corona beantwortet Ihnen unsere Hotline Stabilisierungshilfe Corona gerne: 0721 150-1770*
Bitte halten Sie Ihre L‑Bank-Vorgangsnummer bereit.
* erreichbar Montag bis Freitag, 8–16.30 Uhr