Achtung:

Die Frist zur Beantragung der Abrechnung ist abgelaufen.

Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs
I love Coronahilfe | Bildung und Qualifikation

Mobile Raumluftfiltergeräte und CO₂-Sensoren

  • Sie möchten mobile Raumluftfiltergeräte oder CO₂Kohlenstoffdioxid-Sensoren für Schulen oder Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg beschaffen.

  • Sie erhalten eine anteilige Förderung der Investitionskosten.

  • Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm unterstützen der Bund sowie das Land Baden-Württemberg Schulen und Kitas bei der Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO₂-Sensoren zur Bekämpfung der Pandemie im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Kauf, Miete oder Leasing von mobilen Raumluftfiltergeräten, die die technischen Anforderungen an die förderfähigen Geräte (Anlage 1 zu dieser Förderrichtlinie) erfüllen, für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren.

  • Kauf, Miete oder Leasing von mobilen Raumluftfiltergeräten, die die Kriterien der Anlage 1 zu dieser Förderrichtlinie erfüllen, für den Einsatz in Räumen der Schule mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren.

  • Kauf, Miete oder Leasing von marktgängigen CO₂-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens.

  • Kauf, Miete oder Leasing mobiler Raumluftfiltergeräte, die die Kriterien der Anlage 1 zu dieser Förderrichtlinie erfüllen, für den Einsatz in Räumen von Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen), soweit diese in der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.

  • Die Kosten für die qualifizierte Aufstellung sowie die Inbetriebnahme der förderfähigen Geräte.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger öffentlicher Schulen oder Träger von Ersatzschulen nach § 3 des Privatschulgesetzes oder von Schulen, die nach den §§ 26 bis 36 des Pflegeberufgesetzes finanziert werden oder

  • Sie sind Träger öffentlicher Schulkindergärten nach § 20 des SchGSchulgesetz oder von Schulkindergärten in freier Trägerschaft nach § 17 Absatz 3 Ziffer 1 des PSchGPrivatschulgesetz oder

  • Sie sind Träger öffentlicher oder freier Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg oder haben sich mit mehreren Personen zur Betreuung von Kindern in anderen geeigneten Räumen in Baden-Württemberg zusammengeschlossen (ausgenommen von der Förderung ist hingegen die Betreuung im eigenen Haushalt).

  • Sie haben Ihren Mittelbedarf beim Kultusministerium angemeldet und eine entsprechende Reservierungsbestätigung erhalten.

  • Miet- oder Leasingverträge der Geräte laufen über mindestens drei Jahre

  • Es handelt sich um marktgängige CO₂-Sensoren.

  • Die Beschaffung der Geräte erfolgte nicht vor dem 01.05.2021.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Erstattung der Beschaffungskosten für mobile Raumluftfiltergeräte:

    Werden mobile Raumluftfiltergeräte für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Kindertageseinrichtungen oder Schulen beschafft, in denen Kinder unter 12 Jahren beschult bzw. betreut werden, so beteiligt sich der Bund an der Förderung. Diese beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Geräte. Der Landesanteil beträgt in diesem Fall 25 %, sodass die Förderung unter Berücksichtigung der Bundes und Landesförderung auf insgesamt 3.750 € je Gerät begrenzt ist.

    Die Anschaffung mobiler Raumluftgeräte für eingeschränkt belüftbare Räume in Schulen mit ausschließlich Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren, also vor allem auch von beruflichen Schulen, sowie für nicht eingeschränkt belüftbare Räume in Kindertageseinrichtungen und in Schulen mit Kindern der Klassen 1 bis 6 werden vom Land mit 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der Eigenanteil der Träger beläuft sich auf 50 % der Anschaffungskosten, die Förderung ist auf 2.500 € je Gerät begrenzt.  

  • Erstattung von 50 % der Beschaffungskosten von CO₂-Sensoren.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse raumluftfilter@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular. Die Abrechnung der Förderung nach Ziffer 4.1 Buchstabe c und d sowie nach Ziffer 4.1 Buchstabe b an Schulen mit ausschließlich Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren erfolgt bis 31.07.2022. Für die Förderung des Bundes auf Grundlage von Ziffer 1.2 c an Kindertageseinrichtungen und an Schulen mit Schülerinnen und Schülern unter 12 Jahren wir abweichend davon der 31.05.2022 als Abrechnungsstichtag festgelegt.

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren: