
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und von einem hohen Tilgungszuschuss profitieren.
Falls Sie kein Fremdkapital zur Finanzierung benötigen, können Sie auch die reine Zuschussförderung wählen.

Das können Sie finanzieren:
Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
Erhöhung der IKTInformations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit
Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
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Vorhaben mit einem Kostenvolumen von unter 10.000 € und über 120.000 €
Beschaffung einer IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
Kredithöhe: 10.000–120.000 €
Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahre
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: keine
Sondertilgung: in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung und mit Kürzung des Tilgungszuschusses
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand 01.02.2021):
6.000 €, maximal 50 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen ab 10.000 bis 50.000 €
- 12 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 12.000 € für Darlehen über 50.000 €
- zuzüglich 3% des Bruttodarlehensbetrags für alle Darlehen
Zuschussvariante als Alternative zur Darlehensförderung
Für Unternehmen, die ihr Projekt vor allem mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen, kommt die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen den Zuschuss direkt bei der L‑Bank, die den Zuschuss auch an die Unternehmen auszahlt.
Für die reine Zuschussvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpartner*innen.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Kreditsicherheiten: Kombi-Bürgschaft 70 der Bürgschaftsbank
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen.
Für die Darlehen der Digitalisierungsprämie Plus bietet die Bürgschaftsbank die Kombi-Bürgschaft 70 an und verbürgt dabei 70 % des Förderdarlehens.
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Die Kombination mit dem Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante oder mit anderen öffentlichen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.
Für die geförderte Maßnahmen ist auch eine Kombination mit dem ERPEuropean Recovery Programme-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ausgeschlossen, insbesondere auch mit dem Förderzuschuss der KfW.
Häufige Fragen
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Für Anträge, die ab dem 01.02.2021 bei der Hausbank gestellt werden, gelten neue Förderbedingungen:
- Wir senken den Höchstbetrag für das förderfähige Kostenvolumen und für den Darlehenshöchstbetrag jeweils von 200.000 € auf 120.000 €.
- Für den Tilgungszuschuss gelten neue Fördersätze:
- 6.000 €, maximal 50 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen ab 10.000 bis 50.000 €
- 12 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 12.000 € für Darlehen über 50.000 €
- zuzüglich 3% des Bruttodarlehensbetrags für alle Darlehen
- Alle anderen Förderbedingungen gelten unverändert.
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Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Antragstellung bei der L‑Bank erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses oder mit der Vollauszahlung des direkten Zuschusses.
Beispiel für erhaltene Darlehensförderung
Sie haben am 16.05.2019 ein Darlehen mit Tilgungszuschuss aus der Digitalisierungsprämie 2018/2019 erhalten. Nachdem Sie uns über Ihre Hausbank den Verwendungsnachweis eingereicht haben, haben wir am 21.10.2019 den Tilgungszuschuss festgesetzt und dies Ihnen und Ihrer Hausbank in einem Schreiben mitgeteilt. Der Tilgungszuschuss wurde am 31.03.2020 gutgeschrieben.
Relevant ist der 21.10.2019. Sie könnten also ab 21.10.2020 den Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.
Beispiel für erhaltene Zuschussförderung
Sie erhalten am 15.11.2020 einen direkten Zuschuss aus der Digitalisierungsprämie Plus. Sie realisieren das Projekt sofort und reichen uns am 30.11.2020 den Verwendungsnachweis ein. Wir prüfen und zahlen Ihnen am 08.12.2020 den Zuschuss vollständig aus.
Relevant ist der 08.12.2020. Sie könnten also ab 08.12.2021 den nächsten Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.
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Kosten für die Beschaffung einer IKT-Grundausstattung gemäß der Auflistung in Ziffer 1.3 des Merkblatts (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie zum Beispiel übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Die Positionen aus dem Merkblatt können jedoch in folgenden Fällen als förderfähig anerkannt werden, sofern ihre besondere Bedeutung für den Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bei Antragstellung gut begründet wird.
Sie sind Teil eines an sich förderfähigen Vorhabens, z.B.
- Mobilgeräte zur Produktionssteuerung
- hochauflösende Bildschirme oder leistungsfähige Scanner für papierloses Büro
- übergroße Monitore für Besprechungsräume für Videokonferenzen
- Betriebssysteme für innerbetriebliche Vernetzung oder für Cloud-Anwendungen
Sie sind als Hardware notwendig für den Betrieb der neu angeschafften Software oder die Nutzung spezieller Apps (inklusive Verschlüsselungstechnologien).
Sie sind notwendig für die Arbeit im Homeoffice.
Sie dienen der innerbetrieblichen Vernetzung, z.B.
- Tablets zum Aufmaß auf der Baustelle zur digitalen Weiterverarbeitung der Daten in CAD oder BIM
- Telefonanlagen mit Anbindung an die Kundendatenbank, Telefonmarketinginstrumente, Videokonferenz, Call-Center mit Qualitätskontrollen (Aufzeichnung Gespräche mit Qualitätsmanagementsystemen)
- Digitale Preisauszeichnung mit Anschluss an das Warenwirtschaftssystem
Sie verfügen über Zusatzfunktionen, die über eine Grundausstattung hinausgehen, z.B.
- baustellentaugliche Tablets und Smartphones mit speziellem Spritzwasser- und Staubschutz
- Drucker für den Ausdruck von großformatigen technischen Plänen für die Baustelle
- hochauflösende Bildschirme
PCs, die als Server dienen, gehören grundsätzlich nicht zur Grundausstattung.
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Für zugesagte Förderdarlehen, die Sie zwischen dem 15.10.2020 und dem 18.12.2020 bei Ihrer Hausbank beantragt haben, beträgt der Tilgungszuschuss:
- 53 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen ab 10.000 bis 20.000 €
- 10.000 € + 3 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen über 20.000 bis 50.000 €
- 23 % des Bruttodarlehensbetrag für Darlehen über 50.000 bis 100.000 €
- 20.000 € + 3 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen über 100.000 €