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Seit 30.04.2022 können Sie keine Anträge mehr für Li GO stellen.

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Gruppe an Kindern spielt zusammen im Kindergarten

Coronahilfe

Liquiditätskredit für gemein­nützige Organi­sationen (Li GO)

  • Sie vertreten eine gemeinnützige Organisation.

  • Sie möchten einen vorübergehenden coronabedingten Finanzierungsengpass ausgleichen.

  • Sie suchen ein Förderdarlehen, für das Sie keine Sicherheiten stellen müssen.

  • Die Antragsfrist ist zum 30.04.2022 ausgelaufen.

Kurz erklärt

Der Liquiditätskredit Li GO hilft gemein­nützigen Organi­sationen, coronabedingte Finanzierungs­probleme zu entschärfen: mit einem Zinssatz von 0,8 % p. a., dem Verzicht auf Sicherheiten und einer 100-prozentigen Haftungs­freistellung für die Hausbank.

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Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Akuten Liquiditätsbedarf aufgrund von coronabedingten Problemen wie z. B. Rückgang von Umsatz oder Einnahmen, Schließung von Betriebs- und Vereinsstätten

  • Laufende Betriebskosten wie z. B. Miete, Pacht, Unterhalt von Gebäuden, Strom, Wasser, Heizung sowie für Personalkosten (Betriebsmittelbedarf)

  • Investitionen in die soziale Infrastruktur wie Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, ambulante Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie vertreten eine gemeinnützige Organisation wie gemeinnützige Vereine oder Unternehmen, Stiftungen oder Einrichtungen kirchlicher Träger.

  • Die gemeinnützige Organisation hat ihren Sitz oder zumindest eine Betriebsstätte, Einrichtung oder einen Dienst in Baden-Württemberg.

  • Die gemeinnützige Organisation ist seit mindestens 01.01.2019 tätig.

  • Die gemeinnützige Organisation weist zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse auf. Zurzeit besteht aber coronabedingt eine Liquiditätslücke.

  • Es bestehen keine Negativmerkmale in einer allgemein anerkannten Auskunft (z. B. Schufa) über die gemeinnützige Organisation oder über ihre organschaftlichen Vertretenden.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung für die Hausbank

  • Kredithöhe: 5.000 bis 800.000 € (ab 01.07.2021: pro Vorhaben)

  • Kreditlaufzeit: 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit

  • Bereitstellungszinsen: keine

  • Sondertilgung: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung

  • Besicherung: nicht notwendig

  • Aktueller Sollzinssatz: 0,80 % p. a. für alle Darlehen

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Sie können seit dem 30.04.2022 keine Anträge mehr im Programm Li GO stellen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Der Bund hat über sein Förderinstitut KfW das Sonderprogramm Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen aufgelegt. Dieses Programm sieht eine gemeinsame Förderung von Bund und Ländern vor. In Baden-Württemberg setzt die L‑Bank das KfW-Sonderprogramm als Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO) um.

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW

Die L‑Bank refinanziert die Darlehen zu 80 % aus dem KfW-Sonderprogramm Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen (Pr. Nr. 279). Die KfW stellt – abgesichert durch eine Garantie des Bundes – die L‑Bank für diesen Darlehensteil zu 100 % von der Haftung frei. Die L‑Bank gewährt diese Haftungsfreistellung auch der Hausbank, die den Liquiditätskredit Li GO an die gemeinnützige Organisation weiterleitet.

Ministerium für Soziales und Integration

Die L‑Bank refinanziert 20 % des Darlehens aus Landesmitteln. Das Land stellt die L‑Bank für diesen Darlehensteil von der Haftung frei. Die L‑Bank gewährt diese Haftungsfreistellung auch der Hausbank, die den Liquiditätskredit Li GO an die gemeinnützige Organisation weiterleitet.

Die Mittel stellt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Selbstverständlich steht der Liquiditätskredit Li GO auch gemeinnützigen Organisationen offen, deren Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich anderer Landesministerien fällt. Das Sozialministerium verwaltet die Mittel für alle Ministerien.

Weitere Förderprogramme

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