Kurz erklärt
Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.
Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur
Sie möchten in Ihrem Unternehmen Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten.
Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Programmstart: 15.09.2022
Kurz erklärt
Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.
Ihr Vorhaben
Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie)
Erneuerbare-Energien-Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung
Netze oder Speicher für mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme oder Kälte
Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen)
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Grunderwerb
Betriebsfahrzeuge
Erwerb von Unternehmensanteilen oder Kapitalbeteiligungen
Investitionen von Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften sowie von Kreditinstituten
Ihre Voraussetzungen
Sie führen ein privates oder öffentliches Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Oder Sie vertreten einen Verein, eine Genossenschaft, eine Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation.
Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation Strom aus erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch oder zur Netzeinspeisung erzeugen, verteilen oder speichern.
Oder Sie möchten Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien erzeugen, verteilen oder speichern.
Oder Sie möchten als Stromkunde ihre Stromnachfrage flexibilisieren.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 25.000 bis 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 18 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre | abweichende Laufzeiten möglich
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, bei 18- und 20-jähriger Kreditlaufzeit auch wahlweise kürzere Sollzinsbindung von 10 Jahren
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L‑Bank informiert.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Energiefinanzierung steuern wir die Zinskonditionen so, dass keine Beihilfe enthalten ist. So können Sie für Ihre Anlage auch eine Förderung nach dem EEGErneuerbare-Energien-Gesetz oder KWKGKraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz in Anspruch nehmen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz eines Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen.
Sie müssen bei Antragstellung zusätzliche technische Angaben zu Ihrem Vorhaben machen. Dazu füllen Sie bitte das Formular "gewerbliche Bestätigung zum Kreditantrag" (gBzA) der KfW aus. Sie können das Formular online auf der Internetseite www.kfw.de/gbza erstellen. Wählen Sie dort bitte das KfW Programm „270 Erneuerbare Energien Standard“ aus. Dieses Programm entspricht unserer Energiefinanzierung. Reichen Sie bitte einen unterschriebenen Ausdruck dieser gBzA bei Ihrer Hausbank ein.
Sie können das Formular selbst ausfüllen. Anders als bei anderen Förderprogrammen müssen Sie keinen Sachverständigen hinzuziehen.
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet ihr Programm Energiefinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW an.
Weitere Förderprogramme