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Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

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Mann befördert ein Maschinenteil im Dieffenbacher-Werk

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Kombi-Darlehen Mittelstand

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie investieren in energieeffiziente Betriebsgebäude oder Gebäudetechnik.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und gleichzeitig einen Zuschuss erhalten.

  • Klimaprämie für kleine und mittlere Unternehmen (KMUKleine und mittlere Unternehmen) bei gleichzeitiger Bundesförderung (BEGBundesförderung für effiziente Gebäude-Förderung oder KFNKlimafreundlicher Neubau-Förderung)

  • 3 Programmvarianten: KDM - junge KMU, KDM - etablierte KMU, KDM-FLEX

Kurz erklärt

Wenn Ihr Unternehmen in energieeffiziente Betriebsgebäude und Gebäudetechnik investiert, fördern wir Sie mit einem zinsverbilligten Darlehen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren zusätzlich von der Klimaprämie. Sie wird als Tilgungszuschuss auf dem Darlehenskonto gutgeschrieben.

Sprechen Sie uns an

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Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Neubau von Betriebsgebäuden

  • Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden

  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden

  • Vorhaben, die gleichzeitig eine Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG oder KFN) erhalten

  • Oder nur in der Variante KDM-FLEX:  Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne Bundesförderung)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen und befindet sich mehrheitlich im Privatbesitz.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) für Ihr Vorhaben.

  • Oder: Sie erhalten einen ELR-Zuschuss für Ihr Vorhaben. Dann können Sie die Flex-Variante beantragen, ohne die energetischen Standards der BEG-Förderung zu erfüllen. Allerdings entfällt die Klimaprämie.

  • Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv. Und Ihr Unternehmen gilt als KMU.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss (Klimaprämie)

  • Kredithöhe: 10.000 bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termin­gerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungs­bereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungs­provision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus in der Programmvariante KDM - junge KMU

Wir verbilligen die Zinssätze für junge, kleine und mittlere Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen und größere Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.

Zusätzliche Leistung für kleine und mittlere Unternehmen: Klimaprämie des Landes Baden-Württemberg

Die Klimaprämie erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU)  für Vorhaben, die auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) oder im Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN-Nichtwohngebäude) gefördert werden. Wir schreiben die Klimaprämie als Tilgungszuschuss für unser Kombi-Darlehen Mittelstand gut.

Wir berechnen die Klimaprämie in % der anerkannten Kosten der BEG- oder KFN-Förderung. Sie beträgt derzeit (01.01.2023):

  • Neubau KfW-Effizienzgebäude 55 oder 40: 1,0 % 
  • Sanierung KfW-Effizienzgebäude 40: 3,0 %
  • Sanierung KfW-Effizienzgebäude 55: 2,0 %
  • Sanierung KfW-Effizienzgebäude 70: 1,0 %
  • Sanierung Einzelmaßnahmen: 2,0 %

Nach Abschluss Ihres Vorhabens lassen Sie zunächst den endgültigen Betrag der BEG-Förderung durch die KfW oder das BAFA festlegen. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer Hausbank ein, die sie an uns weiterleitet. Auf Basis der BEG-Förderung setzen wir die Klimaprämie fest und schreiben die Klimaprämie als Tilgungszuschuss gut.

Bei einer KFN-Förderung reichen Sie uns die Bestätigung nach Durchführung für diese Förderung ein. Wir setzen dann die Klimaprämie auf Basis dieser Angaben fest.

Für Vorhaben, die schon mit einem ELR-Zuschuss gefördert werden, entfällt die Klimaprämie.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für das Kombi-Darlehen Mittelstand bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Wir bieten das Kombi-Darlehen Mittelstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die L‑Bank refinanziert die Kombi-Darlehen Mittelstand aus dem ERP-Förderkredit KMU der KfW (KfW-Pr.Nr. 365). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich: Wir gewähren eine zusätzliche Zinsverbilligung und/oder einen zusätzlichen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) für bestimmte Vorhaben.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für das Kombi-Darlehen Mittelstand die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft stellt uns die Mittel für die Klimaprämie für die Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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