A: Energieeffiziente Produktion
B: Materialeffizienz und Umwelttechnik
C: Energieeffiziente Gebäude und energieeffiziente Gebäudetechnik
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren in Energieeinsparung oder Umweltschutz.
Sie möchten Ihren ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Zuschuss mit einem Förderdarlehen aufstocken.
Oder Sie möchten als größeres Unternehmen ein Betriebsgebäude neu bauen oder energetisch sanieren und dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Investitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
Neuinvestitionen mit mindestens 10 % Einsparung gegenüber Branchendurchschnitt
Modernisierungsinvestitionen mit mindestens 10 % Einsparung gegenüber den letzten 3 Jahren
Zinsbonus bei einer Einsparung von mindestens 30 %
Gleichzeitige Förderung mit einem ELR-Zuschuss
Die Ausschlüsse gelten für alle 3 Programmteile.
Erwerb von Grundstücken. Diese Kosten können Sie aber ggf. mit dem ELR-Kombi-Darlehen finanzieren.
Anlagen, die eine Vergütung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz oder KWKGKraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz erhalten
Neubau oder Sanierung von Wohnungen
Seit 01.01.2020: Im Programmteil C Neubauten sind Gebäude mit einem Wärmerzeuger auf Basis von Öl insgesamt nicht förderfähig.
Seit 01.01.2020: Im Programmteil C Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude sind Öl-Brennwertkessel oder ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht mehr förderfähig.
Seit 01.01.2020: Im Programmteil C Sanieren-Einzelmaßnahmen sind Brennwertkessel auf Basis von Öl oder Gas sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Öl nicht mehr förderfähig.
Sie führen ein mittelständisches, gewerbliches Unternehmen.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Sie können die umweltrelevanten Effekte Ihrer Investitionen bei Antragstellung nachweisen.
Sie erfüllen die Fördervoraussetzungen des ELR-Programms (bei Aufstockung eines ELR-Zuschusses).
Im Programmteil C ohne gleichzeitige ELR-Förderung: Größere Unternehmen befinden sich mehrheitlich im Privatbesitz.
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren, in Programmteil C mit Tilgungszuschuss
Kredithöhe in Programmteil A und B: 10.000 bis 5 Mio. €
Kredithöhe im Programmteil C: 10.000 bis 25 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen VorfälligkeitsentschädigungAusgleich des finanziellen Schadens einer Bank, der durch vorzeitige Rückführung eines Darlehens während der Zinsbindungsfrist (Sondertilgung) ausgelöst wird.
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss ist abhängig vom konkreten Vorhaben und der erreichten Energieeinsparung. Zurzeit (Stand: 24.01.2020) gibt es folgende Tilgungszuschüsse (in % des Kreditbetrags):
Für den notwendigen Nachweis der umweltrelevanten Effekte können Sie sich Hilfe bei unseren erfahrenen Sachverständigen holen.
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und wir Kombi-Bürgschaften 50 an.
Nein. Wir übernehmen die Änderungen der KfW im KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren.
Weitere Details siehe Technische Mindestanforderungen bei den Downloads.
Dies gilt für Anträge, die ab dem 02.01.2020 neu bei den Hausbanken gestellt werden. Ältere Anträge müssen bis zum 15.01.2020 bei uns vorliegen.
In der Ressourceneffizienzfinanzierung werden nur Vorhaben gefördert, die zu einer Energie- oder Materialeinsparung oder zu einer Umweltentlastung führen. Dies erläutert und bestätigt das Unternehmen bei Antragstellung auf dem Formular Bestätigung zum Kreditantrag. Sachverständige können Sie dabei unterstützen.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:
Wir empfehlen Berater*innen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, ein Profil im Expertenatlas Ressourceneffizienz der Umwelttechnik BW unter consultare-bw.de anzulegen.
Die Steinbeis Beratungszentren GmbH organisiert für das Unternehmen die Begutachtung durch eine*n geeignete*n Expertin/Experten innerhalb des Steinbeis-Netzwerkes.
Die Landesagentur Umwelttechnik BW (UTBW) betreibt im Auftrag des Landes den Expertenatlas Ressourceneffizienz consultare-bw.de. Dort können Berater*innen ein Profil ihres Dienstleistungsangebotes hinterlegen. Außerdem können sie für unsere Programme Ressourceneffizienzfinanzierung und Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz als Sachverständige gelistet werden. Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Berater*innen zusätzlich an einer Schulung durch Umwelttechnik BW teilgenommen haben.
Der Expertenatlas Ressourceneffizienz ist eine Ergänzung zum Kompetenzatlas Ressourceneffizienz und Umwelttechnik der UTBW. Unternehmen und Berater*innen konnten sich seither im Kompetenzatlas registrieren lassen, wenn sie im Bereich der Ressourceneffizienz und Umwelttechnik in Baden-Württemberg tätig sind. Seit Einführung des Expertenatlas werden Beratungsdienstleistungen nur noch dort aufgenommen.
Grundsätzlich vergeben Sie den Auftrag an Sachverständige Ihrer Wahl.
Aufgrund der Anforderungen der EnEV sind bei Bau- und Sanierungsvorhaben meistens Berechnungen und Nachweise über den Energieverbrauch des Gebäudes notwendig. Diese Nachweise können auch für die Bestätigung zum Kreditantrag im Programmteil C genutzt werden. Wenden Sie sich hierzu direkt an die Architektin/den Architekten, den/die Bauingenieur*in oder Ähnliche, die diese Nachweise führen können.
Wollen Sie eine*n Sachverständige*n aus unserem Expertennetzwerk hinzuziehen, nehmen Sie bitte selbst Kontakt mit den genannten Ansprechpartner*innen auf. Oft ist Ihnen auch Ihre Hausbank dabei behilflich. Auf Wunsch kommen die Sachverständigen in das Unternehmen und erheben vor Ort die notwendigen Daten. In den Programmteilen A, B und C (nur Sanieren-Einzelmaßnahmen) erstellen die Sachverständige die Bestätigung zum Antrag und im Programmteil C auch die Bestätigung nach Durchführung für das Unternehmen kostenfrei. Die Sachverständigen rechnen diese Leistungen direkt mit uns ab.
In den Programmteilen A und B reicht in der Regel der Nachweis gegenüber der Hausbank, dass das Darlehen wie geplant für das Vorhaben eingesetzt wurde. Die Hausbank bestimmt, wie Sie diesen Nachweis erbringen sollen. Ergeben sich umweltrelevante Änderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen, müssen Sie eine neue Bestätigung zum Antrag einreichen.
Im Programmteil C ist für alle Vorhaben nach Fertigstellung eine Bestätigung durch einen externen Sachverständigen zwingend (Anforderungen wie bei Antragstellung). Die/der Sachverständig*e bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen auf der so genannten Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen dieses Formular bei Ihrer Hausbank ein. Sie leitet es an uns weiter. Wir setzen auf Basis dieser Angaben den Tilgungszuschuss fest.
Verwenden Sie bitte das KfW-Formular Nr. 600 000 3413: Bestätigung nach Durchführung KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren. Den Link zu diesem KfW-Formular finden Sie bei den Downloads.