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Schwangere Frau, Mann und Kind beim Frühstück

Bauen und Wohnen

Finanzierung Familienzuwachs

  • Sie sind jünger als 45 Jahre, haben einen Kinderwunsch und möchten ein langfristiges Darlehen zu attraktiven Kapitalmarktkonditionen mit der Option auf eine Zinsverbilligung bei Familienzuwachs.

  • Sie erhalten keine Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen), möchten jedoch die Möglichkeit einer späteren Förderung bei (weiterem) Familienzuwachs nutzen.

Antrag ausfüllen

Kurz erklärt

Sie bauen oder kaufen eine Immobilie, möchten gerne Kinder, erfüllen aber zurzeit nicht die Bedingungen der Eigentumsfinanzierung BW? Profitieren Sie später von unserer Zinsverbilligung: mit jedem Kind, das zu Ihrem Haushalt nach Antragstellung hinzukommt.

Sprechen Sie uns an

Hotline Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Sie planen Familienzuwachs und möchten eine Immobilie in Baden-Württemberg erwerben, bauen oder bestehenden Wohnraum erweitern und in dieser mit Ihrer Familie selbst wohnen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind alleinstehend oder ein kinderloses Paar mit Kinderwunsch, oder

  • Sie sind ein Haushalt mit bereits vorhandenen Kindern, halten derzeit aber die Einkommensgrenzen der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht ein.

  • Sie halten die EigenkapitalEigene Geldmittel und Guthaben ohne Rück­zahlungs­verpflich­tungen gegenüber Dritten, der Wert des nicht durch Fremd­mittel finanzierten Bau­grund­stücks sowie der Wert verwendeter Gebäude­teile nach Abzug der Belastungenvoraussetzungen der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) ein.

  • Ihre Immobilie hat ausreichenden Wohnraum für weiteren Familienzuwachs, überschreitet jedoch die Maximalwohnfläche der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht.

  • Ihr Einkommen überschreitet nach Familienzuwachs die Einkommensgrenzen der dann gültigen Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht mehr.

  • Sie sind jünger als 45 Jahre.

  • Ihr Immobilienwunsch ist nach den Vorgaben der Basisförderung Z15 förderfähig, so entspricht beispielsweise Ihr Neubau mindestens den Bedingungen des Neubaustandards PlusDer Neubaustandard Plus wird durch eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 55 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird..

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe abhängig von der aktuellen Familiengröße; z. B. 224.500 € für kinderlose Paare oder 322.500 € für Familien bei denen bereits zwei Kinder im Haushalt leben aber aktuell die Einkommensgrenze der Basisförderung nicht einhalten

  • Sollzinsbindung: 15 Jahre

  • Tilgung: 2,25 % p. a.per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

  • Neubauten ab Neubaustandard Plus und gestellter Bauantrag vor 31.12.2022: Tilgungszuschuss von 20.000 €

  • Chance auf ZinsverbilligungZinsverbilligung: Subvention, mit der der marktübliche Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum verbilligt wird. für hinzukommende Kinder bzw. Tilgungszuschuss ab dem dritten hinzukommenden Kind

Bei Familienzuwachs können wir die Sollzinsen der Finanzierung Familienzuwachs verbilligen um:

  • 0,90 % p. a. für das 1. und 2. hinzukommende Kind, insgesamt also um 1,80 % p. a. für die gesamte restliche Zinsbindungszeit. Wir verbilligen den Sollzinssatz maximal jedoch auf 0,00 %.

Ab dem dritten hinzukommenden Kind gewähren wir einen Tilgungszuschuss:

  • von 6.500 € für jedes weitere hinzukommende Kind

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version unterschrieben per Post zukommen. Alles was Sie dafür benötigen finden Sie hier auf einen Blick.

Bauen und Wohnen

Ergänzungsförderung bei Familienzuwachs

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Häufige Fragen

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Zusätzliche Informationen

Vorvertragliche Informationen

Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher:

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben steht unserer Kundschaft die Beschäftigten der L‑Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.

Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:

  • Beratungsleistungen seitens der L‑Bank sind kostenfrei.
  • Die L‑Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus.
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