Wo wird mein Antrag bearbeitet? Wer entscheidet über meinen Antrag? Wie wird mir der Bewilligungsbescheid der L‑Bank zugestellt?
Bewilligung/Ablehnung
Ich habe eine Frage zu einer Bewilligung/Zusage oder Ablehnung.
Hotline des Bundes für prüfende DrittePrüfende Dritte sind: Steuerberatungen inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfungen, vereidigte Buchprüfer*innen und Rechtsanwaltskanzleien
Service-Hotline: +49 30 530 199 322
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr
Hotline des Bundes: Direktantrag Soloselbständige
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Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr
Die Antragsbearbeitung erfolgt auf Länderebene. Der gestellte Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Für das Bundesland Baden-Württemberg ist die L‑Bank zuständig.
Sofern Sie der digitalen Übermittlung nicht widersprochen haben, wird der Bewilligungsbescheid digital an den prüfenden Dritten zur Weiterleitung an Sie übermittelt. Im Falle eines Direktantrags wird Ihnen der Bescheid unmittelbar erteilt.
Wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen wurde, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Bitte warten Sie bitte ab, bis Ihnen der Bescheid der L‑Bank vorliegt.
Wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen wurde, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu widersprechen. Den Widerspruch schicken Sie bitte fristgerecht per Brief an unsere im Ablehnungsbescheid genannte Postanschrift. Sie können uns den Widerspruch alternativ auch eingescannt per E-Mail senden:
- Novemberhilfe: an novemberhilfe@l-bank.de
- Dezemberhilfe: an dezemberhilfe@l-bank.de
Erfolgte die Antragstellung über einen prüfenden Dritten, sollte dieser im Hinblick auf die Schlussrechnung und zur Vermeidung etwaiger Rückfragen den Widerspruch mitzeichnen.
Wenn der Bewilligungsbescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu widersprechen. Den Widerspruch schicken Sie bitte fristgerecht per Brief an unsere im Bewilligungsbescheid genannte Postanschrift. Sie können uns den unterschriebenen Widerspruch alternativ auch eingescannt per E-Mail senden:
- Widersprüche gegen Novemberhilfe-Bescheide senden Sie an novemberhilfe@l-bank.de
- Widersprüche gegen Dezemberhilfe-Bescheide senden Sie an dezemberhilfe@l-bank.de
Erfolgte die Antragstellung über einen prüfenden Dritten, dann sollte dieser im Hinblick auf die Schlussrechnung und zur Vermeidung etwaiger Rückfragen den Widerspruch mitzeichnen.
Sollten zu einem Antrag noch keine Abschlagszahlungen erfolgt sein, ist der betreffende Antrag sehr wahrscheinlich in einer zufälligen Stichprobe zur Prüfung gezogen worden. Eine Auszahlung kann in diesen Fällen leider erst nach abgeschlossener Prüfung erfolgen.