Wo erhalte ich Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand meines Antrags? Wo wird mein Antrag bearbeitet, und wer entscheidet über meinen Antrag? Wie werde ich benachrichtigt, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Sonstiges
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Hotline des Bundes für prüfende DrittePrüfende Dritte sind: Steuerberatungen inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfungen, vereidigte Buchprüfer*innen und Rechtsanwaltskanzleien
Service-Hotline: +49 30 530 199 322
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr
Hotline des Bundes: Direktantrag Soloselbständige
Service-Hotline: +49 30 120 021 034
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr
Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand steht Ihnen die Corona-Hotline der L‑Bank zur Verfügung:
- Service-Hotline: 0721 150-1770
- Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr
Damit möglichst viele betroffene Unternehmen schnellstmöglich erste Hilfen erhalten, werden Abschläge über die Bundeskasse ausgezahlt. Die bereits vorliegenden und weiter eingehenden Anträge bearbeiten wir schnellstmöglich und mit voller Kraft. Bitte helfen Sie uns, indem Sie – zugunsten einer noch schnelleren Bearbeitung der Anträge – von Sachstandsanfragen in den nächsten Tagen absehen.
Wenn Sie den Antrag auf Novemberhilfe oder Dezemberhilfe über prüfende Dritte gestellt haben, können diese den Bearbeitungsstand im Antragsportal des Bundes einsehen und Auskunft über den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags geben.
Die Antragsbearbeitung erfolgt auf Länderebene. Der gestellte Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Für das Bundesland Baden-Württemberg ist die L‑Bank zuständig.
Sofern Sie der digitalen Übermittlung nicht widersprochen haben, wird der Bewilligungsbescheid digital an den prüfenden Dritten zur Weiterleitung an Sie übermittelt. Im Falle eines Direktantrags wird Ihnen der Bescheid unmittelbar erteilt.
Wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen wurde, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Bitte warten Sie ab, bis Ihnen der Bescheid der L‑Bank vorliegt.
Falls Sie etwas an Ihrem Direktantrag ändern müssen, können Sie noch bis 30.06.2021 einen Änderungsantrag über das digitale Antragssystem des Bundes stellen. IBAN Änderungen können noch bis 31.07.2021 beantragt werden. Änderungsanträge können nur für bewilligte Anträge gestellt werden.
Wenn Änderungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an den prüfenden Dritten. Änderungsanträge zu bewilligten Anträgen können noch bis 30.06.2021 gestellt werden. IBAN Änderungen können noch bis 31.07.2021 beantragt werden. Für abgelehnte Anträge können keine Änderungsanträge gestellt werden.
Wir erfassen bei der L‑Bank zentral alle Verdachtsfälle zu unseren Corona-Programmen. Bitte schicken Sie Verdachtsmeldungen an die E‑Mail-Adresse corso-compliance@l-bank.de.
Wenn der Bewilligungsbescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu widersprechen. Den Widerspruch schicken Sie bitte fristgerecht per Brief an unsere im Bewilligungsbescheid genannte Postanschrift. Sie können uns den unterschriebenen Widerspruch alternativ auch eingescannt per E-Mail an novemberhilfe@l-bank.de senden. Erfolgte die Antragstellung über einen prüfenden Dritten, dann sollte dieser im Hinblick auf die Schlussrechnung und zur Vermeidung etwaiger Rückfragen den Widerspruch mitzeichnen.
Sollten zu einem Antrag noch keine Abschlagszahlungen erfolgt sein, ist der betreffende Antrag sehr wahrscheinlich in einer zufälligen Stichprobe zur Prüfung möglicher Betrugsfälle gezogen worden. Eine Auszahlung kann in diesen Fällen leider erst nach abgeschlossener Prüfung erfolgen. Es besteht derzeit keine Möglichkeit für unsere Beschäftigten, Auskünfte zum Stand einzelner Antragsverfahren zu erteilen.