Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung? Wie beantrage ich die Überbrückungshilfe Corona? Wo wird mein Antrag bearbeitet?
Antragstellung/-bearbeitung
Ich habe Fragen zur Antragstellung und -bearbeitung.
Hilfestellung bei Fragen zum Programm sowie zur Antragstellung für die Überbrückungshilfe Corona bietet ausschließlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hotline für prüfende Dritte
Sie sind in der Steuerberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, als Rechtsanwalt oder -anwältin tätig und haben Fragen zum Antragsverfahren der Überbrückungshilfe und der November- und Dezemberhilfe?
Wenden Sie sich an den Service-Desk:
Service-Hotline: 030 530199322
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr
Hotline Direktantrag Soloselbständige
Sie sind soloselbständig, haben bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt und möchten mit dem Direktantrag in eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000 € November- und Dezemberhilfe oder Neustarthilfe bis 7.500 € beantragen?
Wenden Sie sich an den Service-Desk für Solo-Selbständige:
Service-Hotline: 030 120021034
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Nachdem Anträge auf Überbrückungshilfe im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene. Das heißt: Für das Bundesland Baden-Württemberg ist die L‑Bank verantwortlich.