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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Archiv Tilgungszuschüsse Ressourceneffizienzfinanzierung

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht, wie hoch die Tilgungszuschüsse zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Ressourceneffizienzfinanzierung und im Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz bzw. in der Ressourceneffizienzfinanzierung ELR-Kombi waren.

Wie hoch die Tilgungszuschüsse früher waren, ist zum Beispiel dann von Interesse, wenn Sie das angestrebte Effizienzhaus-Niveau doch nicht erreicht haben. Dann erhalten Sie den Tilgungszuschuss, der zum Zeitpunkt Ihrer Darlehenszusage für das tatsächlich erreichte Effizienzgebäude-Niveau gegolten hat. Dieser Wert kann sich vom aktuell gültigen Tilgungszuschuss unterscheiden.

Letzte Änderung: 24.01.2020 in der Ressourceneffizienzfinanzierung  und im Kombi-Darlehen  Ressourceneffizienz, jeweils Teil C Sanieren

Ressourceneffizienzfinanzierung

Programmteile A und B

Ressourceneffizienzfinanzierung

Programmteil C Energieeffiziente Betriebsgebäude

Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz bzw. Ressourceneffizienzfinanzierung ELR-Kombi

Programmteil C Energieeffiziente Betriebsgebäude

Ein Tilgungszuschuss stellt einen Teilschulderlass dar. Das Unternehmen muss also das Darlehen nicht vollständig zurückzahlen. Im Darlehensvertrag wird der Tilgungszuschuss zunächst unter Vorbehalt zugesagt. Erst wenn das Unternehmen – oder in Programmteil C der Sachverständige – nach Durchführung der Maßnahmen bestätigt, dass das Vorhaben wie geplant umgesetzt und die angestrebten Einsparziele auch erreicht wurden, erhält das Unternehmen den Tilgungszuschuss. Die L‑Bank schreibt den Tilgungszuschuss zum übernächsten Tilgungstermin gut, nachdem sie den Verwendungsnachweis abschließend geprüft hat. Der Tilgungszuschuss wird auf die letzten Raten angerechnet. Er verkürzt die Laufzeit des Darlehens.

Beachten Sie bitte:

Tilgungszuschüsse sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden in voller Höhe auf die Beihilfeobergrenzen angerechnet. Dies muss bei der Finanzierung frühzeitig berücksichtigt werden, zum Beispiel, wenn Sie weitere Fördermittel (zum Beispiel Bürgschaften, BAFA-Zuschüsse, KfW-Mittel) in die Gesamtfinanzierung einbinden wollen oder wenn Sie in den letzten drei Jahren andere Fördermittel als De-minimis-Beihilfen in Anspruch genommen haben.