
Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L‑Bank)
Wir, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L‑Bank), sind bemüht, unser Online-Angebot im Einklang mit Paragraf 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L‑BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG‑DVO)und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ( Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0) in der Fassung vom 24.Oktober 2023 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Websites www.l-bank.de und www.l-bank.info.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 L-BGG vereinbar: Teilweise sind Portable Document Format s/Informationsblätter und andere Download-Dateien in proprietären Formaten nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte von www.l-bank.de/www.l-bank.info. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen. - einige Formulare können derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Download-Dateien in
Proprietäre Software bezeichnet eine Software, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzende und Dritte stark einschränkt.
Formaten:
Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen. - Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
3. Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 - Noch nicht barrierefreie Teilbereiche
Wir haben unseren Webauftritt einer Prüfung nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) unterzogen. In der Mehrzahl waren wir mit den Anforderungen aus den Prüfkriterien konform. Noch nicht barrierefreie Teilbereiche werden wir zeitnah wie folgt beheben:
Anpassbar
- HTML-Strukturelemente für Listen: Die Steuerung des Slider-Karussell ist nicht als HTML-Liste umgesetzt.
- Maßnahme: Das Slider-Karussell wird ersetzt.
- Zeitplan: 3. Quartal 2025
Sinnvolle Reihenfolge
- Die Lesereihenfolge der einzelnen Elemente im Slider-Karussell ist nicht optimal.
- Maßnahme: Das Slider-Karussell wird ersetzt.
- Zeitplan: 3. Quartal 2025
Unterscheidbar
- Inhalte brechen um: Das Cookie-Banner ist bei stark vergrößerter Ansicht (400 % Zoom) nicht mehr gut nutzbar.
- Maßnahme: Das Cookie-Banner wird überarbeitet.
- Zeitplan: 4. Quartal 2025
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Die Grafik zur Hotline-Auslastung genüg nicht den Kontrastanforderungen.
- Maßnahme: Änderung des Kontrastverhältnisses in der Hotline-Auslastung auf der Elterngeld-Seite.
- Zeitplan: 4. Quartal 2025
Navigierbar
- Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen: Die Beschriftungen im Slider-Karussell sind nicht barrierefrei.
- Maßnahme: Das Slider-Karussell wird ersetzt.
- Zeitplan: 4. Quartal 2025
Vorhersehbar
- Konsistente Navigation: Auf l-bank.info weist der Kontakt-Button eine unterschiedliche Funktionalität auf, je nachdem, auf welcher Unterseite man sich befindet.
- Maßnahme: Umbau des Footers und der Kontakt-Option.
- Zeitplan: 3. Quartal 2025
Kompatibel
- Programmatisch verfügbare Statusmeldungen: Die Statusmeldungen des Slider-Karussells der Startseite sind fehlerhaft.
- Maßnahme: Das Slider-Karussell wird ersetzt.
- Zeitplan: 3. Quartal 2025
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde in ihrer ersten Form am 25.November 2019 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Bewertung der Spezialagentur für Barrierefreiheit anatom5 perception marketing GmbH.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.06.2025 überprüft und aktualisiert.
5. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse info@l-bank.de. Dazu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Bereich Unternehmenskommunikation und Strategie, Team Online
76113 Karlsruhe
info@l-bank.de
6. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in Paragraf 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die L‑Bank wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die L‑Bank nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L‑BGG‑DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L‑BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie unter folgendem Link erreichen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.
7. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:
Unsere Sprache
Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind. Begriffserläuterungen von Fachbegriffen können Sie über die Erläuterungen von Fachbegriffen sind im direkt Text durch Unterstreichung und ein hochgestelltes Fragezeichen markiert und werden angezeigt, indem der Mauszeiger darauf geführt wird. erreichen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.
Leichte Sprache
Für Besucherinnen und Besucher, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, halten wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache bereit.
Barrierefreies Web-Design
Beim Design und der Entwicklung der Websites haben wir auf eine einfache Bedienbarkeit, leichte Scanbarkeit der Texte sowie ein frei zoombares Layout geachtet. Ebenso können die Seiten durch optimierte Tastaturbedienung und den Einsatz von Screenreadern bedient werden.
Gebärdensprache
Auf der Seite Gebärdensprache haben wir Videos in Gebärdensprache für Sie bereitgestellt. Darin erklären wir, wie die Navigation unserer Website aufgebaut ist und welchen Inhalt Sie auf unserer Seite wo finden.
8. Weitere geplante Maßnahmen
- Weitere Seiten in Leichter Sprache
9. Stand dieser Erklärung
11.06.2025