Achtung:

Aktuell gibt es im Landeswohnraumförderungsprogramm eine sehr hohe Nachfrage. Beachten Sie dazu bitte unsere zusätzlichen Informationen am Ende dieser Seite.

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Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)

  • Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.

  • Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind oder erwarten in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs.

  • Sie suchen ein langfristiges und zinsloses Darlehen mit besonders niedriger monatlicher Belastung.

Mehrparteienhaus mit Balkons und Garten

Kurz erklärt

Wir unterstützen Sie als Familie in Baden-Württemberg mit besonders günstigen Baufinanzierungen. Je mehr Kinder Sie haben, desto größer fällt der Immobilienkredit aus.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Selbstgenutzter Neubau (bis zu 4 Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.

  • Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind oder erwarten in den nächsten 6 Monaten Ihr erstes Kind.

  • Sie haben noch kein Eigenheim, das für Ihre Familie angemessen ist.

  • Sie nutzen die Immobilie selbst.

  • Ihr Haushaltseinkommen überschreitet eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.

  • Sie bringen einen EigenanteilEigene Geldmittel und Guthaben ohne Rück­zahlungs­verpflich­tungen gegenüber Dritten, der Wert des nicht durch Fremd­mittel finanzierten Bau­grund­stücks sowie der Wert verwendeter Gebäude­teile nach Abzug der Belastungen mit, dieser kann teilweise mit EigenleistungenEigenleistungen des Bauherrn können aus Sach- und Arbeitsleistungen bestehen, z. B. aus Baustoffen oder Selbsthilfe bei handwerklichen Tätigkeiten (sog. Muskelhypothek). eingebracht werden.

  • Ihr Objekt hält die Wohnflächenunter- und -obergrenze ein.

  • Ihr Neubau erfüllt die Anforderungen mindestens an ein Neubaustandard PlusDer Neubaustandard Plus wird durch eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 55 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.. Bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen entsprechen die verwendeten Bauteile den Bestimmungen der BEGBundesförderung für effiziente Gebäude z. B. den Richtlinien zum U-Wert.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe abhängig von der Familiengröße; z. B. bis zu 300.500 € bei einer 4-köpfigen Familie

  • Zinsverbilligung für 15 Jahre auf 0,00 % p. a.per annum

  • Die Tilgung beträgt 2,25 % p. a., mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 24 Monaten.

  • Keine Bereitstellungszinsen

  • Option auf ergänzende Tilgungszuschüsse bei weiterem Familienzuwachs innerhalb der nächsten 10 Jahre von 6.500 € enthalten (Ergänzungsförderung)

  • Energieeffiziente Neubauten:

     

    Energiesparhaus:Als Energiesparhäuser werden Wohngebäude gefördert, die eine Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs von mindestens 60 % und des Transmissionswärmeverlustes von 45 % gegenüber dem Referenzhaus nach GEG erreichen. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 40 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. Tilgungszuschuss von 4.000 €

     

    Neubaustandard Plus mit gestelltem Bauantrag vor 31.12.2022: Tilgungszuschuss von 20.000 €.

    Bei einer Inanspruchnahme der BEG-Förderung entfällt der Tilgungszuschuss von 20.000 €.

  • Lukrative zinsfreie Zusatzförderungen sind kombinierbar.

  • Ihren Eigenanteil können Sie teilweise mit unserem DirektzuschussDirektzuschuss ist ein Eigenkapitalersatz, der aus dem Subventionswert einer Reduzierung der Basisförderung entsteht. erreichen.

Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)

So fördern wir Sie zusätzlich.

  • Zusatzfinanzierung: Barrierefreiheit

    Barrieren abbauen

    Ausgelaufen

    Details
  • Zusatzfinanzierung: Energieeffizientes Sanieren

    Energieeffizient sanieren

    Ausgelaufen

    Details
  • Zusatzförderung: neuer Wohnraum

    Neubau mit Weitblick

    Ausgelaufen

    Details
  • Ergänzungsfinanzierung

    Finanzierung vervollständigen

    Ausgelaufen

    Details

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Die Wohnraumförderungsstellen nehmen Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, leiten sie den Antrag an uns weiter.

Familienzuwachsdarlehen

Sie erfüllen die Fördervoraussetzungen des Z15-Darlehens nicht?

Schnell zur Finanzierung Familienzuwachs

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

Hohe Nachfrage

Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf Zusage der Förderung.

Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund vollständiger Belegung des Bewilligungsvolumens nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im nächsten Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden vorbehaltlich, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.

Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Vorvertragliche Informationen

Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher:

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben steht unserer Kundschaft die Beschäftigten der L‑Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.

Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:

  • Beratungsleistungen seitens der L‑Bank sind kostenfrei.
  • Die L‑Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfW-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus.
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Weitere Förderprogramme

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