Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus (ab 02.05.2023)
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zunächst zwei Förderstufen, die aufeinander aufbauen:
- Stufe 1: Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck) | zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 15 Basispunkten
- Stufe 2: Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele | zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell weiteren 15 Basispunkten gegenüber Stufe 1
Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Kreditantrag „Nachhaltigkeitsbonus“. Diese müssen Sie von einem Sachverständigen ausfüllen lassen und über Ihre Hausbank bei uns einreichen.
Unser Expertennetzwerk
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Kreditantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen kostenfrei. Mehr Informationen finden Sie unten bei den Häufigen Fragen auf dieser Internetseite.
Zusätzlicher Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ab dem 02.05.2023 gilt folgender Tilgungszuschuss:
- 10 % des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €
Wie hoch der Tilgungszuschuss in der Vergangenheit war, erfahren Sie unten bei den Häufigen Fragen.
Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus
Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Tourismusfinanzierung Plus bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.