Kurz erklärt
Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren.
Zum 01.06.2022 führen wir wieder einen Tilgungszuschuss aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein. Wir gewähren den Tilgungszuschuss für alle Anträge, die ab dem 01.06.2022 bei uns eingehen.
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen
Sie führen einen mittelständischen Tourismusbetrieb.
Sie möchten Ihren Betrieb umgestalten oder modernisieren.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren.
Ihr Vorhaben
Erweiterung oder Modernisierung bestehender Betriebe
Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung
Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtung, Übernahmepreis für das Unternehmen
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Betriebsmittel und Warenlager
Betriebsfahrzeuge
Wohnwirtschaftliche Vorhaben
Ab 01.03.2022: Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Prüfen Sie in diesem Fall, ob eine Förderung mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX möglich ist.
Ihre Voraussetzungen
Sie führen einen Tourismusbetrieb (z. B.: Hotel, Gaststätte, Campingplatz oder Ferienwohnung).
Sie haben einen Gewerbebetrieb angemeldet.
Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ab dem 01.06.2022 gilt folgender Tilgungszuschuss:
Wie hoch der Tilgungszuschuss in der Vergangenheit war, erfahren Sie unten bei den Häufigen Fragen.
Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Tourismusfinanzierung Plus bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.
Die L‑Bank informiert.
Wir stellen zum 01.03.2022 unsere Refinanzierung um. Wir nutzen dann das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Daher müssen wir auch die Förderbedingungen dieses Programms übernehmen.
Seither waren auch Investoren antragsberechtigt, die die geförderte Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet haben (meist innerhalb der Familie). Die Mieteinnahmen haben sie häufig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Hier gilt ab 01.03.2022: Die Vermietung muss eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und die Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Dies gilt analog auch für andere Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Anlagen.
Im Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX fördern wir weiterhin Vorhaben in der ursprünglichen Form (also Vermietung der geförderten Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).
Sie müssen die Vermietung der Ferienwohnung als Gewerbebetrieb im Haupt- oder Nebenerwerb anmelden.
Ferienwohnungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet sind, fördern wir nicht.
Modernisieren Sie eine Wohnung und wandeln sie in eine Ferienwohnung um, fördern wir das nur, wenn Sie bereits weitere Ferienwohnungen vermieten.
Nicht, wenn der landwirtschaftliche Betrieb den Antrag stellt. Wenn Sie jedoch für den Tourismusbetrieb ein Gewerbe angemeldet haben, können Sie für den Gewerbebetrieb einen Antrag stellen.
Ja, sofern Sie im Rahmen einer Betriebsnachfolge zusätzliche Investitionen in dem Betrieb vornehmen. Diese Investitionen müssen touristischen Zwecken dienen. Der Übernahmepreis sollte dabei maximal 50 % der geförderten Gesamtkosten ausmachen.
Ja, sofern Sie dafür ein Gewerbe angemeldet haben.
Ja, in Verbindung mit dem Erwerb von Gebäuden oder von Baumaßnahmen. Außerdem müssen Sie die geförderten Gegenstände in der Bilanz aktivieren.
Nein.
Beachten Sie die geänderte Spruchpraxis ab 10/2021. Inzwischen ist trotz Corona ein geregelter Geschäftsbetrieb im Gastgewerbe möglich. Der Fokus der Förderung liegt nun wieder auf der Sanierung oder Renovierung von bestehenden Gebäuden. Daher fördern wir keine mobilen Angebote mehr.
Nein.
Beachten Sie die geänderte Spruchpraxis ab 10/2021. Inzwischen ist trotz Corona ein geregelter Geschäftsbetrieb im Gastgewerbe möglich. Der Fokus der Förderung liegt nun wieder auf der Sanierung oder Renovierung von bestehenden Gebäuden. Daher fördern wir Catering oder Lieferservices nicht mehr.
Ja, sofern Sie unterschiedliche Maßnahmen damit finanzieren.
Darlehenszusagen vom 01.10.2021 bis 09.11.2021
Darlehenszusagen vom 01.02.2021 bis 11.03.2021
Aufgrund der begrenzten Mittel und der hohen Nachfrage konnten wir 2021 nicht durchgehend Tilgungszuschüsse gewähren.
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet die Tourismusfinanzierung Plus in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an.
Weitere Förderprogramme