Achtung:

Zum 01.06.2022 führen wir wieder einen Tilgungszuschuss aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein. Wir gewähren den Tilgungszuschuss für alle Anträge, die ab dem 01.06.2022 bei uns eingehen.

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Tourismus­finanzierung Plus

  • Sie führen einen mittelständischen Tourismusbetrieb.

  • Sie möchten Ihren Betrieb umgestalten oder modernisieren.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Herz neben Schneekugel mit baden-württembergischen Hirsch und Greif

Kurz erklärt

Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Erweiterung oder Modernisierung bestehender Betriebe

  • Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung

  • Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtung, Übernahmepreis für das Unternehmen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen einen Tourismusbetrieb (z. B.: Hotel, Gaststätte, Campingplatz oder Ferienwohnung).

  • Sie haben einen Gewerbebetrieb angemeldet.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre

  • BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termin­gerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungs­bereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungs­provision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung für die ab dem 01.06.2022 bei uns eingegangenen Anträge: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Ab dem 01.06.2022 gilt folgender Tilgungszuschuss:

  • 6 % des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €

Wie hoch der Tilgungszuschuss in der Vergangenheit war, erfahren Sie unten bei den Häufigen Fragen.

Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus

Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Tourismusfinanzierung Plus bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet die Tourismusfinanzierung Plus in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wir refinanzieren ab 01.03.2022 die Tourismusfinanzierung aus dem KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Pr.Nr. 365). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Sie erhalten eine höhere Zinsverbilligung und profitieren von einer längeren Zeit ohne Bereitstellungszinsen. Außerdem erhalten die Unternehmen einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, wenn wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Tourismusfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Ihre Hausbank erhält die Entscheidung der beiden Förderinstitute gleichzeitig. Dies beschleunigt die interne Kreditentscheidung bei der Hausbank.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt uns Mittel für den zusätzlichen Tilgungszuschuss zur Verfügung. Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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