
Tourismusfinanzierung
Sie führen einen mittelständischen Tourismusbetrieb.
Sie möchten Ihren Betrieb umgestalten oder modernisieren.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Neu ab 01.02.2021: Tourismusfinanzierung Plus = Förderdarlehen + Tilgungszuschuss

Das können Sie finanzieren:
Erweiterung oder Modernisierung bestehender Betriebe
Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung
Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtung, Fahrzeuge, Übernahmepreis für das Unternehmen
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Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Betriebsmittel und Warenlager
Wohnwirtschaftliche Vorhaben
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen einen Tourismusbetrieb (z. B.: Hotel, Gaststätte, Campingplatz oder Ferienwohnung).
Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren (ab 01.02.2021: mit Tilgungszuschuss)
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung ab 01.02.2021: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte. Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.02.2021):
25 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 200.000 €
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Tourismusfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.
Häufige Fragen
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Der Programmname ist neu: Tourismusfinanzierung Plus.
Für alle Darlehen gewähren wir einen einheitlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 25 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal aber 200.000 €.
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Sie beantragen den Tilgungszuschuss ganz einfach zusammen mit dem Förderdarlehen bei Ihrer Hausbank. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.
Für alle Förderdarlehen, die wir ab 01.02.2021 zusagen, gewähren wir automatisch den zusätzlichen Tilgungszuschuss. Wir schreiben den Tilgungszuschuss gut, wenn Sie Ihre Investitionen wie geplant durchgeführt und dies gegenüber der Hausbank und uns nachgewiesen haben.