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Aktuell gibt es im Förderprogramm Wohnungsbau BW eine sehr hohe Nachfrage. Beachten Sie dazu bitte unsere zusätzlichen Informationen am Ende dieser Seite.

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Mietwohnungs­finanzierung BW – Modernisierung

  • Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand

  • Der Sollzins beträgt 0,00 % p. a.per annum

  • Zusätzlich 3 % Tilgungszuschuss bei energetischen Sanierungen oder Barrierefreiheit

Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Kurz erklärt

Mit der Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW sowohl die energetische Sanierung als auch den barrierereduzierenden Umbau von aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen


     

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Es handelt sich um aktuell oder bereits in der Vergangenheit landesseitig geförderte Mietwohnungen.

  • Sie haben mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten von uns ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen.

  • Wir schreiben die Darlehenszinsen für 10 Jahre fest. Danach unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot für die Fortführung der Finanzierung.

  • Wir gewähren einen Tilgungszuschuss bei Einhaltung der Werte für Sanierung Plus bzw. Denkmal, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten.

  • Bei Schaffung nachgewiesener Flexibilisierungsmöglichkeiten erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von 1.500 bis 5.000 € je Wohneinheit.

  • Wert des 40-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.22% (23.03.2023, 18:05 Uhr)

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version unterschrieben per Post zukommen. Alles was Sie dafür benötigen finden Sie hier auf einen Blick.

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

Hohe Nachfrage

Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf Zusage der Förderung.

Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund vollständiger Belegung des Bewilligungsvolumens nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im nächsten Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden vorbehaltlich, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.

Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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