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Mietwohnungs­finanzierung L‑Bank – Neubau

  • Sie möchten neue Mietwohnungen erstellen.

  • Dafür bieten wir Ihnen langfristige Darlehen mit attraktiven Konditionen.

  • In diesem Förderprogramm gibt es keine Miet- oder Belegungsbindung.

Kurz erklärt

Die Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank – Neubau dient der langfristigen Finanzierung des Neubaus von klimafreundlichen Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

Sprechen Sie uns an

Hotline Wohnungsunternehmen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Klimafreundliches Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

  • Einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen fördern wir nicht.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Bauherr oder Bauherrin von Mietwohnungen, z. B. als Wohnungsunternehmen, als Wohnungsgenossenschaft, als Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder als sonstige Körperschaft und Anstalt des öffentlichen Rechts.

  • Ihr Bauvorhaben erfüllt die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude gemäß dem aktuellen KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (298).

  • Sie haben mit dem Bau noch nicht begonnen.

  • Wir erwarten einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten.

  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.

  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards

  • Sie vergeben Aufträge ab einem Kreditbetrag i .H. v. 700.000 Euro nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen. Soweit möglich, sind dazu mind. 3 Angebote einzuholen. Verfahren und Ergebnisse werden von Ihnen dokumentiert.

  • Sie binden einen Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
    (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter
    www.energie-effizienz-experten.de für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ein.

  • Sie beziehen einen QNG-Nachhaltigkeitsberater und eine QNG-Zertifizierungsstelle für das Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG ein.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Ein über uns ausgereichtes Darlehen aus dem KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (298). Die Finanzierung beträgt bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.

  • Eine ergänzende Finanzierung, wenn zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht.

Höchstbetrag:

  • klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Laufzeitvarianten:

  • 25 oder 35 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren

Sollzinsbindung:

  • 10 Jahre

Sollzinsverbilligung:

  • fix während der ersten Sollzinsbindung

 

  • Die Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt

  • Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgeschlossen.

    Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version unterschrieben per Post zukommen. Alles was Sie dafür benötigen finden Sie hier auf einen Blick.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Grundsätzlich gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags als Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungs dürfen vor Antragstellung erbracht werden und sind nicht förderschädlich. Abweichend gilt als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, sofern ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags stattfand.

Weitere Förderprogramme

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