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Sie möchten neue Mietwohnungen erstellen.
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Dafür bieten wir Ihnen langfristige Darlehen mit attraktiven Konditionen.
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In diesem Förderprogramm gibt es keine Miet- oder Belegungsbindung.
Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank – Neubau
Kurz erklärt
Die Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank – Neubau dient der langfristigen Finanzierung des Neubaus von klimafreundlichen Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Hierfür stellt die KfW der L-Bank Mittel aus ihren Programmen Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (298) sowie Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296) zur Verfügung.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Klimafreundliches Wohngebäude
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Klimafreundliches Wohngebäude - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
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Effizienzhaus 55 Wohngebäude
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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
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Einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen fördern wir nicht.
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Erwerb von Grundstücken
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Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie sind Bauherr oder Bauherrin von Mietwohnungen, z. B. als Wohnungsunternehmen, als Wohnungsgenossenschaft, als Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder als sonstige Körperschaft und Anstalt des öffentlichen Rechts.
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Für die Förderung eines Klimafreundlichen Neubaus erfüllt Ihr Vorhaben die Voraussetzungen des aktuellen KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (298).
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Für die Förderung eines Klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment erfüllt Ihr Vorhaben die Voraussetzungen des aktuellen KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296).
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Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
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Sie binden einen Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ein.
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Bei der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG beziehen Sie einen QNG-Nachhaltigkeitsberater und eine QNG-Zertifizierungsstelle ein.
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Sie haben mit dem Bau noch nicht begonnen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Ein über uns ausgereichtes Darlehen aus dem KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (298) beziehungsweise Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296). Die Finanzierung beträgt bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.
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Eine ergänzende Finanzierung, wenn zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht.
Höchstbetrag:
- klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Effizienzhaus 55 - Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
Laufzeitvarianten:
- 25 oder 35 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
Sollzinsbindung:
- 10 Jahre
Sollzinsverbilligung:
- fix während der ersten Sollzinsbindung
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Die Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt
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Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgeschlossen.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
Für dieselbe Wohneinheit ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus dem Produkt Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) und aus dem Produkt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (KNN) ausgeschlossen.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Grundsätzlich gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags als Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungs dürfen vor Antragstellung erbracht werden und sind nicht förderschädlich. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes oder einer Wohneinheit gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn.
Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW und nicht der Eingang bei der L-Bank. Ein Vorhabenbeginn vor Antragseingang bei der KfW ist daher förderschädlich.
Der Vorhabenbeginn vor Zusage des bereits bei der KfW eingegangenen Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Für die Kreditzusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseinganges in der KfW.
Ab einem Kreditbetrag in Höhe von 700.000 Euro dürfen Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden. Soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen. Verfahren und Ergebnisse sind durch die Antragstellenden zu dokumentieren und aufzubewahren. Formvorschriften sind nicht einzuhalten.
Das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zum Wohnen zu nutzen.
Es können im Rahmen des Kredithöchstbetrags bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Wir erwarten jedoch einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
Füllen Sie die Antragsunterlagen aus und reichen Sie sie bei uns ein, wie auf der Seite beschrieben.