
Finanzierung Familienzuwachs
Sie sind jünger als 45 Jahre, haben einen Kinderwunsch und möchten ein langfristiges Darlehen zu attraktiven Kapitalmarktkonditionen mit der Option auf eine Zinsverbilligung bei Familienzuwachs.
Sie erhalten keine Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen), möchten jedoch die Möglichkeit einer späteren Förderung bei (weiterem) Familienzuwachs nutzen.

Das können Sie finanzieren:
Sie planen Familienzuwachs und möchten eine Immobilie in Baden-Württemberg erwerben, bauen oder bestehenden Wohnraum erweitern und in dieser mit Ihrer Familie selbst wohnen.
-
Immobilien, die Sie bauen, kaufen oder erweitern möchten, während Sie bereits angemessenes Wohneigentum für Ihre jetzige und in absehbarer Zeit vorliegende Familiensituation haben
Immobilien, die Sie bauen oder kaufen möchten, während Sie bereits über 45 Jahre alt sind
Immobilien, für die Sie bereits eine Förderung durch die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung (Z15-Darlehen) erhalten haben
Immobilien, die Sie bereits erworben haben
Immobilien, die keinen ausreichenden Wohnraum für einen Familienzuwachs aufweisen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind alleinstehend oder ein kinderloses Paar mit Kinderwunsch.
Sie sind ein Haushalt mit mindestens 1 minderjährigen Kind, halten derzeit aber die Einkommensgrenzen der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht ein.
Sie halten die EigenkapitalEigene Geldmittel und Guthaben ohne Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks sowie der Wert verwendeter Gebäudeteile nach Abzug der Belastungenvoraussetzungen der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) ein.
Ihre Immobilie hat ausreichenden Wohnraum für weiteren Familienzuwachs, überschreitet jedoch die Maximalwohnfläche der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht.
Ihr Einkommen überschreitet nach Familienzuwachs die Einkommensgrenzen der dann gültigen Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht mehr.
Sie sind jünger als 45 Jahre.
Ihr Immobilienwunsch ist nach den Vorgaben der Basisförderung Z15 förderfähig, so entspricht beispielsweise Ihr Neubau mindestens den Bedingungen des KfW-Effizienzhauses 55.
Das bieten wir Ihnen an:
Kredithöhe: bis zu 75.000 €
Sollzinsbindung: 15 Jahre
Tilgung wahlweise 1, 2 oder 3 % pro Jahr
1 tilgungsfreies Anlaufjahr
Chance auf ZinsverbilligungZinsverbilligung: Subvention, mit der der marktübliche Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum verbilligt wird. für hinzukommende Kinder bzw. Tilgungszuschuss ab dem 3. hinzukommenden Kind
Bei Familienzuwachs können wir die Sollzinsen der Finanzierung Familienzuwachs verbilligen um:
- 0,90 % p. a.per annum für das 1. und 2. hinzukommende Kind, insgesamt also um 1,80 % p. a. Wir verbilligen den Sollzinssatz maximal auf 0,00 %.
Ab dem dritten hinzukommenden Kind gewähren wir einen Tilgungszuschuss:
- von 6.500 € für jedes weitere hinzukommende Kind
-
Die Finanzierung Familienzuwachs können Sie grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einbinden, z. B. mit dem Förderprogramm Wohnen mit Kind.
-
Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)
Zusätzliche Informationen
Vorvertragliche Informationen
Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucher:
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben stehen Ihnen als Kundinnen und Kunden die Mitarbeiter/innen der L-Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.
Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:
- Beratungsleistungen seitens der L-Bank sind kostenfrei.
- Die L-Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfW-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank im eigenen Namen aus.