Moderne Wohnanlage

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Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende

  • Einmaliger Zuschuss für Ihre Modernisierung

  • Zusätzliche Förderung für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnheimplätze

  • 30-jährige Miet- und Belegungsbindung

  • Weitere Informationen können Sie in unserem Merkblatt (im Downloadbereich) nachlesen.

Kurz erklärt

Wir unterstützen Sie bei der Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende.

Sprechen Sie uns an

Bereich Wohnungsunternehmen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

    • Der Gebrauchswert Ihrer Wohnheimplätze wird nachhaltig erhöht.
    • Die allgemeinen Wohnverhältnisse werden auf Dauer verbessert.
    • Ihre Wohnheimplätze werden barrierefrei.
    • Energie oder Wasser werden nachhaltig eingespart (nur in Kombination mit mindestens einer anderen genannten Maßnahme möglich).

  • Nicht-investive Maßnahmen

  • Wohnheimplätzen, die nur für eine vorübergehende Unterbringung von Ausbildenden (z.B. tage- oder wochenweise) vorgesehen sind.

  • Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neu-, Aus- oder Umbau oder den erstmaligen Erwerb von Wohnheimplätzen.

  • Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die Kosten dafür werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie modernisieren mindestens vier Wohnheimplätze für Auszubildende (als Einzel- und/oder Doppelzimmer) innerhalb eines Objekts.

  • Das Objekt ist in Baden-Württemberg.

  • Die Wohnheimplätze sind bereits vorhanden und befinden sich in Ihrem Eigentum.

  • Sie haben mit der Modernisierung noch nicht begonnen und keinen Vertrag dazu geschlossen.

  • Die Kosten Ihrer Modernisierung entsprechen mindestens 50 % der Gesamtkosten. Maßnahmen zur Erhaltung (Instandhaltung oder Instandsetzung) und deren Kosten sind getrennt aufzuführen.

  • Sie halten die Mindestanforderungen an Einzel- oder Doppelzimmer sowie Gemeinschaftsflächen ein.

  • Die Miet- und Belegungsbindung ist 30 Jahre lang einzuhalten.

  • Die geförderten Wohnheimplätze dürfen nur an Auszubildende vermietet werden, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein haben.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Für Ihre Modernisierung erhalten Sie einen Zuschuss (Basisförderung). 

  • Eine Zusatzförderung für barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnheimplätze ist möglich.

  • Auf einen Einsatz von Eigenkapital kann auf Entscheidung der L-Bank verzichtet werden. 

  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss Ihrer Modernisierung.

  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange diese im Einklang mit den Zielen der Landeswohnraumförderung stehen.

    Es darf keine Überfinanzierung des Vorhabens stattfinden, d.h. Sie dürfen insgesamt nicht mehr Fördergelder erhalten, als Ihre Modernisierung kostet.

    Auch zulässige kombinierbare Förderprogramme unterliegen dem beihilferechtlichen Verbot der Überkompensation.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version unterschrieben per Post zukommen. Alles was Sie dafür benötigen finden Sie hier auf einen Blick.

Sie möchten Wohnheimplätze für Auszubildende neu schaffen oder erstmalig erwerben?

Unsere Förderung finden Sie hier:

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

  • Liegen alle Fördervoraussetzungen vor, können Sie den Zuschuss schriftlich beantragen.
  • Füllen Sie den Antrag aus (Vordruck Nr. WU_0030) und ergänzen diesen um die erforderlichen Anlagen und Nachweise.
  • Reichen Sie den Antrag im Original bei uns ein. Anlagen und Nachweise können digital übersandt werden. 

  • Ihr Antrag wird von uns auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft. 
  • Wir senden Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Erst dann können Sie auf eigenes wirtschaftliches Risiko mit Ihrer Modernisierung beginnen oder Verträge abschließen.

  • Sofern Rückfragen bestehen oder wir weitere Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Eine Voraussetzung für Ihren Zuschuss ist, dass Sie mit der Modernisierung noch nicht begonnen und keinen Vertrag dazu geschlossen haben.

Sie können auf eigenes Risiko mit Ihrer Modernisierung beginnen, sobald Sie von uns eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag erhalten. Hierfür muss uns ein vollständiger und prüffähiger Förderantrag vorliegen.

Beispiele zur Unterscheidung von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen können Sie in der vorläufigen Fördergrundlage „Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende“ (Anlage 3) nachlesen.

Weitere Förderprogramme

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