Achtung:

Ab sofort stehen Ihnen neue Antragsformulare zur Verfügung.

0
Blick auf ländlich gelegenes Unternehmen

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen und haben weniger als 100 Beschäftigte.

  • Oder: Sie möchten Wohnungen an Dritte vermieten.

  • Sie investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.

  • Sie möchten Ihre Investition mit einem Zuschuss finanzieren.

Kurz erklärt

Sie wollen in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg in Ihrem Unternehmen investieren oder Mietwohnungen sanieren? Finanzieren Sie dies mit einem ELR-Zuschuss.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch:

  • Erweiterung bestehender Betriebe

  • Neuansiedlung von Unternehmen (auch Gründung)

  • Standortverlagerung aus Gemengelage

  • Umnutzung bestehender Gebäude

  • Reaktivierung von Gewerbebrachen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind eine freiberuflich arbeitende Person oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Oder: Sie sind eine unternehmerisch tätige natürliche Person. Dazu zählen Sie z. B. auch, wenn Sie mehrere Wohnungen vermieten.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition, allerdings mit weniger als 100 Beschäftigten.

  • Sie investieren in ländlich geprägten Orten oder in anderen Orten des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg.

  • Ihr Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes der Gemeinde zur Standortentwicklung.

  • Ihre Gemeinde hat für das Gesamtkonzept einen Förderantrag beim zuständigen Ministerium MLRMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gestellt und das MLR hat Ihr Vorhaben für eine Förderung ausgewählt.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Zuschuss

  • Zuschusshöhe: 5.000 bis 200.000 €

  • Finanzierungsanteil (Fördersatz): bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben

  • Höhere Förderung für strukturpolitisch besonders bedeutsame Projekte, Projekte zur Grundversorgung, Projekte mit EU-Kofinanzierung und Projekte mit CO2Kohlenstoffdioxid-bindenden Baustoffen (siehe auch unten bei Häufige Fragen: Wie hoch ist die Förderung in den einzelnen Schwerpunkten?)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende

So fördern wir Sie zusätzlich.

  • ELR-Kombi-Darlehen

    Kombination zur ELR-Förderung

  • Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz

    Programmende am 30.06.2021. Nachfolgeprogramm: Kombi-Darlehen Mittelstand

    Ausgelaufen

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Grundlage für die Förderung im ELR-Programm ist ein Gesamtkonzept der Gemeinde zur Standortentwicklung. Hier bündelt die Gemeinde ihre eigenen Vorhaben mit entsprechenden Vorhaben von Unternehmen oder Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern.

Daraus ergibt sich ein mehrstufiges Antragsverfahren.

  1. Ihr erster Gang führt Sie zur Gemeinde. Sie stimmen Ihre Pläne auf das Gesamtkonzept der Gemeinde ab. Dann stellen Sie dort einen ersten Antrag als Teil des kommunalen Konzepts. Beachten Sie bitte die Antragsfrist. Sie endet meist Ende September. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien.
  2. Die Gemeinde leitet einen Förderantrag mit allen Einzelvorhaben über den Landkreis und die Regierungspräsidien weiter an das zuständige Ministerium, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
  3. Das Ministerium entscheidet, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden können (sogenannte Einplanung). Danach erhalten Sie ein Schreiben, in dem auch der mögliche Zuschuss genannt wird.
  4. Auf Basis dieses Schreibens können Sie den zweiten Antrag direkt bei uns stellen. Die Antragsunterlagen für diesen Schritt finden Sie hier bei den Downloads.
  5. Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten dann den Bewilligungsbescheid für den Zuschuss von uns.

Wichtig: Erst wenn Sie den Bewilligungsbescheid von uns haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben anfangen, also Aufträge vergeben oder Kaufverträge abschließen.

Bei ELR-Zuschüssen ohne EU-Kofinanzierung können Sie schon direkt nach der Einplanung mit Ihren Investitionen beginnen. Dies erfolgt allerdings auf eigenes Risiko.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellt die Mittel für den Zuschuss zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren: