Sie können ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Zuschüsse mit anderen Förderprogrammen kombinieren, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Falls Sie verschiedene Förderprogramme zur Finanzierung Ihres Vorhabens nutzen wollen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Schwerpunkt Arbeiten und Grundversorgung
Möglich ist eine Kombination mit allen Förderprogrammen, die nicht aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg subventioniert sind. Dazu gehören in den Schwerpunkten Arbeiten und Grundversorgung:
- ELR-Kombi-Darlehen (L‑Bank)
- Investitionsfinanzierung (L‑Bank)
- Kombi-Darlehen Mittelstand ohne Klimaprämie (L-Bank)
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank für ergänzende Darlehen
- Beteiligungen der MBGMittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
- Förderprogramme des Bundes für Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung
- Förderprogramme der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau für Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung
Nicht möglich ist dagegen eine Kombination mit unseren Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden‑Württemberg (GuW‑BW), Innovationsfinanzierung 4.0 oder dem Liquiditätskredit.
Tipp: Prüfen Sie bei diesen Darlehen, ob Sie Ihr Vorhaben aufteilen können. Wenn Sie für jeden Teil unterschiedliche förderfähige Ausgaben eindeutig bestimmen können, können wir den einen Teil mit dem ELR-Zuschuss und den anderen Teil mit einem dieser Programme fördern.
Schwerpunkt Wohnen
Im Schwerpunkt Wohnen kommen für eine Kombination in Frage: