Kurz erklärt
Wir finanzieren Ihre Photovoltaik-Anlage und den Einbau eines Speichers für den erzeugten Strom mit einem zinsgünstigen Darlehen.
Seit 01.12.2022 fördern wir die Installation Ihrer PVPhotovoltaik-Anlage mit einem zinsgünstigen Darlehen.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Sie wollen an Ihrem Wohnhaus eine PV-Anlage installieren.
Oder: Sie wollen Ihre PV-Anlage erweitern oder modernisieren.
Zur Finanzierung suchen Sie ein Förderdarlehen, das sich zudem mit der Einspeisevergütung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz kombinieren lässt.
Kurz erklärt
Wir finanzieren Ihre Photovoltaik-Anlage und den Einbau eines Speichers für den erzeugten Strom mit einem zinsgünstigen Darlehen.
Ihr Vorhaben
Technischen Anlagen (PV-Anlage sowie Speicher)
Planung und Projektierung
Erforderliche Baumaßnahmen
Installation und Anschluss
Sonstige Kosten (Messeinrichtungen, Wallbox etc.)
Anlagen an Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten
Anlagen für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze
Ihre Voraussetzungen
Sie wohnen in Baden-Württemberg.
Sie nutzen mindestens 1 der Wohneinheiten in dem geförderten Gebäude selbst.
Sie investieren selbst in die Photovoltaik-Anlage, d. h. Sie bezahlen die Rechnungen.
Sie lassen die Anlage von einem Fachunternehmen einbauen.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: ab 5.000 €
Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 1-5
Sollzinsbindung: 10 Jahre
Bereitstellungszinsen:Wenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen. 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung:Vorzeitige/nicht planmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sondertilgungen führen unter Umständen zu finanziellen Schäden der Bank, die durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden müssen. nicht möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGBBürgerliches Gesetzbuch.
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Die L‑Bank informiert.
Nein. Der Einbau der Anlage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen fördern wir daher in der Regel nicht. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn Sie sich den fachgerechten Einbau von einem Fachunternehmen schriftlich bestätigen lassen oder Sie selbst Fachhandwerker oder Fachhandwerkerin der entsprechenden Fachrichtung sind. Die eigene Arbeitsleistung oder privat Helfende sind von der Förderung ausgeschlossen. Wir können dann lediglich die angefallenen Materialkosten fördern.
Die L‑Bank kooperiert.
Wir bieten das Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW an.
Weitere Förderprogramme