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Sie planen die Begleitung der Umsetzung von Anpassungskonzepten sowie die Erstellung von zur Umsetzung notwendigen Fachplanungen und Analysen (Teil 1) 
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Sie setzen konkrete, insbesondere blau-grüne, Anpasssungsmaßnahmen zur Hitzeentlastung, zur Starkregenvorsorge und gegen Trockenheit im hitzebelasteten Baubestand um (Teil 2) 
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Sie planen innovative Modellprojekte zur Umsetzung investiver oder strategischer Anpassungsmaßnahmen zum Thema Klimaanpassung (Teil 3) 
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Wir wurden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. 
 
Klimopass 2025
Kurz erklärt
KLIMOPASS unterstützt Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) in Baden-Württemberg bei der Anpassung an den Klimawandel: Gefördert werden sowohl die Vorbereitung und Planung als auch die Umsetzung investiver Maßnahmen, insbesondere blau-grüner Infrastruktur. Die Neuausrichtung des Förderprogramms orientiert sich an den Bedarfen der Kommunen und berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie die Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Klimagesetz Baden-Württemberg. Im Zuge dessen haben wir den Beantragungs- und Abrechnungsprozesses deutlich vereinfacht.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Klimaanpassungskonzepte (70%, min. 4.000 bis max. 30.000 €) 
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Mikroskalige modellgestützte Klimaanalysen (70%, min. 4.000 bis max. 30.000 €) 
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Spezifische Fachkonzepte, z.B. Hitzeaktions- oder Entsiegelungsplan (70%, min. 4.000 bis max. 40.000 €) 
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Trinkwasserspender in hitzebelasteten stark frequentierten öffentlichen Räumen und auf Schulhöfen (5000 € / Stück) 
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Kommunale Pegelsysteme zur Vorsorge gegen Überflutungen (min. 4000 € (zwei Pegel), 2000 € für jeden weiteren, max. 40.000 €) 
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Förderbaukasten Blau-Grün (Kombinationen möglich, min. 4.000 €, max. 150.000 €) - Fassadenbegrünung mit wandmontierter oder vorgestellter Kletterhilfe, bodengebunden, wandgebunden, oder Regalbauweise (100 € / m² Begrünungsfläche) - Dachbegrünung möglichst mit der statisch maximal machbaren Aufbauhöhe (5 € / m² Begrünungsfläche je cm Aufbauhöhe) - Bonus Solar-Gründach (Zusätzlich 20 € / m² Begrünungsfläche) - Baumrigole oder Tiefbeet (70 € / m² angeschlossene Fläche) - Entsiegelung (55 € / m² entsiegelte Fläche) - Regenwasserzuleitung oder -ableitung zur Herstellung oder Verbesserung Blau-Grüner-Infrastruktur (Wasserspeicherung und -retention sowie Bewässerung) (40 € / m Gesamtlänge) - Regen- oder Grauwasser gespeiste automatische Bewässerungsanlage (1000 € / Stück) - Wasserspeicher oder Zisterne (175 € / m³ Speichervolumen) a) als Retentionsbodenfilter (100 € / m² Filterfläche) b) einfache Filter zur Vorbehandlung von Dachabflusswasser (175 € / Stück) - Pflanzung hochstämmiger Bäume, Mindestalter 10 Jahre (700 € / Baum) - Erhaltungsmaßnahmen für Bestandsbäume (500 € / Baum) - Statische Prüfung (70 € / Stunde) - Baustein Schulhöfe Blau-Grün (5000€ / Schulhof) 
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Bonusförderung „Early Bird“ Bonus zu Fördertatbeständen in Teil 2, wenn die Maßnahme zur Umsetzung eines bestehenden kommunalen Anpassungskonzeptes beiträgt (Zuschuss von 20 % des jeweiligen Pauschalsatzes) 
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Projekte zur Umsetzung innovativer Ideen mit Leuchtturmcharakter und Potential zur Weiterverwendung und Nutzung im Land Baden-Württemberg (70 %, min. 4.000 € bis max. 150.000 €) 
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Es werden nur freiwillige Maßnahmen gefördert. Muss eine Maßnahme entsprechend einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (zum Beispiel Auflage in einer Baugenehmigung, Ausgleichsverpflichtung) durchgeführt werden, ist sie nicht förderfähig. 
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Zuwendungsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden sowie Landkreise). Für nicht investive Maßnahmen in Teil 1 und Teil 3 sowie für die Errichtung kommunaler Pegelsysteme sind auch rechtlich unselbstständige Zusammenschlüsse von Kommunen zuwendungsberechtigt. Fördervoraussetzung für Kommunen ist die Abgabe der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt (zukünftig: Klimapakt) des Landes Baden-Württemberg und der Kommunalen Landesverbänden beim Umweltministerium mit dem Ziel, bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. Sie müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung mit der Umsetzung der beantragten Vorhaben beginnen. 
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Zuwendungen bewilligen wir nur für Maßnahmen, die Sie noch nicht begonnen haben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden. Die Planung, eine statische Prüfung und Ausschreibung sind unschädlich. Auf eigenes Risiko und ohne Rechtsanspruch auf Förderung kann nach Antragsstellung mit der Vergabe und Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Sie sind bereit, an Evaluierungen des Programms mitzuwirken und den Beauftragten des Umweltministeriums die dokumentierten Ergebnisse auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. 
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Teil 1: Strategische Maßnahmen - Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Klimaanpassungskonzepte (70%, min. 4.000 bis max. 30.000 €) - Mikroskalige modellgestützte Klimaanalysen (70%, min. 4.000 bis max. 30.000 €) - Spezifische Fachkonzepte, z.B. Hitzeaktions- oder Entsiegelungsplan (70%, min. 4.000 bis max. 40.000 €) 
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Teil 2: Investive Maßnahmen - Trinkwasserspender in hitzebelasteten stark frequentierten öffentlichen Räumen und auf Schulhöfen (5000 € / Stück) - Kommunale Pegelsysteme zur Vorsorge gegen Überflutungen (min. 4000 € bis max. 40.000 €) - Förderbaukasten Blau-Grün (Kombinationen möglich, min. 4.000 €, max. 150.000 €) - Bonusförderung „Early Bird“, wenn die Maßnahme zur Umsetzung eines bestehenden kommunalen Anpassungskonzeptes beiträgt (Zuschuss von 20 % des jeweiligen Pauschalsatzes) 
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Teil 3: Innovative Modellprojekte -Projekte zur Umsetzung innovativer Ideen mit Leuchtturmcharakter und Potential zur Weiterverwendung und Nutzung im Land Baden-Württemberg (70 %, min. 4.000 € bis max. 150.000 €) 
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Für nicht-investive Maßnahmen in Teil 1 und Teil 3 sowie für 2.2.2.3 Pegelnetze sind auch rechtlich unselbstständige Zusammenschlüsse von Kommunen zuwendungsberechtigt.
Bei Zusammenschlüssen übernimmt eine Kommune die Federführung und Abwicklung mit uns. Bei Antragstellung ist zu bestätigen, dass die genannten beteiligten Kommunen die Zusammenarbeit schriftlich vereinbart haben.
Eine Kumulierung mit anderen Programmen, welche die gleiche Klimawandelanpassungsmaßnahme/n fördern, ist ausgeschlossen.
Ab einer Gesamtfördersumme von 25.000 € soll ein Zwischenabruf in Höhe von 50 % der Fördersumme erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen Zwischennachweis vorlegen. Bitte reichen Sie dafür das Mittelanforderungsformular elektronisch ein. Die Schlusszahlung wird nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Für Projekte des Teil 1 genügt als zahlenmäßiger Nachweis die Angabe der Gesamtsumme der zuwendungsfähigen Sachkosten, der Förderbetrag laut Förderbescheid und die beantragte Auszahlung. Als inhaltlicher Nachweis genügt die Angabe des Links zum jeweiligen Fachkonzept beziehungsweise zur Klimaanalyse und ein Kurzbericht.
Für Projekte des Teils 2 wird anstelle eines zahlenmäßigen Nachweises von der antragstellenden Kommune die konkrete Durchführung der bewilligten Maßnahmen bestätigt. Zudem muss eine Überfinanzierung ausgeschlossen werden. Für den inhaltlichen Nachweis genügt ein Foto vor und eines nach der Umsetzung der Maßnahme mit einer Kurzbeschreibung und den genauen Koordinaten zur Verortung der Maßnahme.
Für Maßnahmen nach Teil 3 genügt als zahlenmäßiger Nachweis die Angabe der Gesamtsumme der zuwendungsfähigen Sachkosten, der Förderbetrag laut Förderbescheid, die beantragte Auszahlung sowie die Gesamtsumme der zuwendungsfähigen Baukosten. Für den inhaltlichen Nachweis ist ein zwei- bis dreiseitiger Projektbericht samt Hinweisen zur möglichen Übertragbarkeit der Ergebnisse vorzulegen.
Die Förderung wird Ihnen für einen begrenzten Zeitraum gewährt – den Bewilligungszeitraum. Sie müssen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes uns den Verwendungsnachweis vorlegen.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
Füllen Sie die Antragsunterlagen aus und reichen Sie sie bei uns ein, wie auf der Seite beschrieben.