Achtung:

Ab 01.07.2023 verwenden wir als beihilferechtliche Grundlage die Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung VO (EU) 2022/2472. An den Programmbestimmungen ändert sich dadurch nichts. Aber Sie können unsere Darlehen nun besser mit anderen Fördermitteln kombinieren.

0
Herz neben einem Traktor
I love Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

Landwirtschaft – Wachstum

  • Sie führen einen Betrieb in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Weinbau.

  • Sie wollen in Ihren Betrieb investieren.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Als landwirtschaftlicher Betrieb erhalten Sie Förderdarlehen. Sie können damit Maßnahmen finanzieren, die die Produktionskosten senken oder die Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern. Für Junglandwirte bis 41 Jahre sind die Sollzinssätze der Darlehen besonders günstig.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen, wie z. B. Ställen, Hallen

  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, wie z. B. Melktechnik, Fütterungstechnik, Weinpresse

  • Kauf von Maschinen, wie z. B. Schleppern, Mähdreschern

  • Anlage von Dauerkulturen

  • Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben ein Unternehmen im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau.

  • Ihr Betrieb gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

  • Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten einen Zinsbonus.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Landwirtschaft – Wachstum in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm  Landwirtschaft – Wachstum  (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 241 mit LR-Basis-Konditionen und Nr. 242 mit LR-Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren: