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Sie führen einen Betrieb in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Weinbau.
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Sie wollen in Ihren Betrieb investieren.
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Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
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Neu ab 01.10.2025: "Zinsbonus Klimabilanz" für Betriebe, die ihre Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben.
Landwirtschaft – Wachstum
Kurz erklärt
Als landwirtschaftlicher Betrieb erhalten Sie Förderdarlehen. Sie können damit Maßnahmen finanzieren, die die Produktionskosten senken oder die Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern. Für Junglandwirte bis 41 Jahre sind die Sollzinssätze der Darlehen besonders günstig.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen, wie z. B. Ställen, Hallen
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Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, wie z. B. Melktechnik, Fütterungstechnik, Weinpresse
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Kauf von Maschinen, wie z. B. Schleppern, Mähdreschern
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Anlage von Dauerkulturen
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Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
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Der Erwerb von Flächen wird nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert.
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Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie haben ein Unternehmen im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau.
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Ihr Betrieb gilt als Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
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Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten einen Zinsbonus (Top-Konditionen).
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Zusätzlich für den Zinsbonus Klimabilanz (ab 01.10.2025): Sie haben die direkten Treibhausgas-Emissionen Ihres Betriebs in einer Klimabilanz erfasst.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Neu ab 01.10.2025: Zusätzliche Zinsverbilligung für Betriebe mit Klimabilanz: „Zinsbonus Klimabilanz“
Für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben, verbilligen wir die Zinsen der Förderdarlehen noch stärker. Wir gewähren den Zinsbonus Klimabilanz sowohl für die Basis- als auch für die Top-Konditionen.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Landwirtschaft kann derzeit eine Beihilfe nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Für Darlehen mit „Zinsbonus Klimabilanz“ nutzen Sie bitte den Darlehensrechner der Rentenbank. Diese Konditionen sind im Beihilferechner der L-Bank nicht hinterlegt.
Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung derEU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Landwirtschaft – Wachstum in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
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Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Landwirtschaft – Wachstum ( Landwirtschaftliche Rentenbank -Programm Nr. 241 mit LR-Basis-Konditionen und Nr. 242 mit LR-Top-Konditionen) der Rentenbank. Außerdem übernehmen wir ab 01.10.2025 den „Zinsbonus Klimabilanz“ der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.