Achtung:

Zum 01.07.2025 startet die neue Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank. Wir überführen die Förderung von Digitalisierungsvorhaben aus dem bisherigen Programm Innovationsfinanzierung 4.0 in das neue Programm. Die bisherige Förderung von innovativen Vorhaben und Geschäftsmodellen wird in der neuen Innovationsfinanzierung weitergeführt.

Ein I-love-Schriftzug mit einem kleinen Roboter daneben, der ein Buch mit dem Titel Inno 4.0 liest

Gründen und Investieren

Digitalisierungs­finanzierung

  • Programmstart: 01.07.2025

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie digitalisieren Ihre Geschäftsprozesse.

  • 3 Förderstufen: Basis, LevelUp, HighEnd

  • Sie suchen ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss.

  • Nachfolgeprogramm zur Digitalisierungsprämie Plus und zur Innovationsfinanzierung 4.0

Kurz erklärt

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Digitalisierungsfinanzierung ihre Aufwendungen für Informationstechnologie -Infrastruktur und IT-Sicherheit, für Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz finanzieren.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Investitionen in die IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud-Technologie)

  • Weiterbildungsmaßnahmen zu IT-Infrastruktur

  • Nur Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen ( Kleine und mittlere Unternehmen ) im Sinne der Europäische Union -Definition

  • Investitionen und Betriebsmittelbedarf

  • Digitale Transformation: Vernetzung digitaler Systeme, zum Beispiel Vernetzung von Prozessschritten, Prozessen oder Unternehmensbereichen, Einrichtung von digitalen Schnittstellen zu Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern (Förderstufe 2a)

  • Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit (Förderstufe 2b)

  • Weiterbildungsmaßnahmen zu digitaler Transformation und IT-Sicherheit (Förderstufe 2c)

  • Einführung digitaler Schulungssysteme, Aufbau von digitalen Plattformen für Knowhow-Transfer (Förderstufe 2c)

  • Investitionen und Betriebsmittelbedarf

  • Große LevelUp-Projekte zu digitaler Transformation, IT-Sicherheit und Weiterbildung, wenn Projektkosten sowie Darlehensbetrag über 3 % des letzten Jahresumsatzes des Unternehmens ausmachen. (Förderstufe 3a)

  • Einsatz von Big-Data-Anwendungen (Förderstufe 3b)

  • KI-Digitalisierung: Integration von KI-Anwendungen in die betriebliche Wertschöpfungskette (Förderstufe 3b)

  • Weiterbildungsmaßnahmen zu Big-Data- oder KI-Anwendungen (Förderstufe 3b)

  • Investitionen und Betriebsmittelbedarf

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.

  • Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.

  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss | gegebenenfalls auch European Recovery Programme -Förderzuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau

  • Kredithöhe: 25.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen Förderstufe 1: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Bereitstellungszinsen Förderstufen 2 und 3: keine

  • Sondertilgung Förderstufe 1: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Sondertilgung Förderstufen 2 und 3: in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen. Weitere Informationen siehe unten bei „Häufige Fragen“

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads. Die Konditionen werden erst zum Programmstart am 01.07.2025 veröffentlicht.

Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss des Landes (Digitalisierungsprämie) oder der L-Bank

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann schwanken. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.

In der Digitalisierungsfinanzierung gibt es zwei verschiedene Tilgungszuschüsse:

  • Digitalisierungsprämie des Landes aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
  • Tilgungszuschuss der L-Bank

Sie können diese beiden Tilgungszuschüsse nicht miteinander kombinieren.

Die Tilgungszuschüsse betragen derzeit (Stand: 01.07.2025):

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • 5,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2 und 3 für Vorhaben bis 250.000 Euro (Digitalisierungsprämie des Landes)
  • 2,0 % des Darlehensbetrags in der Förderstufe 3b (Tilgungszuschuss der L-Bank)
  • 1,0 % des Darlehensbetrags in der Förderstufe 3 a (Tilgungszuschuss der L-Bank)
  • 0,0 % des Darlehensbetrags in der Förderstufe 1 sowie in Förderstufe 2 für Vorhaben, die keine Digitalisierungsprämie des Landes beantragen können

Für größere Unternehmen (Nicht-KMU/ Große Unternehmen )

  • 0,0 % des Darlehensbetrags in allen Förderstufen

Zusätzliche Förderung der KfW: ERP-Förderzuschuss

Sie können als Ergänzung zu unserem Darlehen (auch mit Tilgungszuschuss) den ERP-Förderzuschuss der KfW beantragen. Die KfW zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus. Die KfW gewährt den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Die aktuelle Höhe des ERP-Förderzuschusses ist auf www.kfw.de/511-zuschuss veröffentlicht.

Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen

Wir bieten für die Förderstufen 2 und 3 eine Konditionenvariante mit beihilfefreien Konditionen an. Für KMU und größere Unternehmen (GU) sowie für beide Förderstufen gelten jeweils die gleichen Zinssätze.

Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Die Bürgschaftsprovision orientiert sich dabei an den Risikogerechtes Zinssystem -Klassen des Förderdarlehens. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Digitalisierungsfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Mit ihrer InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 bietet die L-Bank auch eine höhere Kombi-Bürgschaft an.

Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L-Bank informiert.

Zusätzliche Hilfestellung: L-Bank-KI-Check

Ein I-love-Schriftzug mit einem kleinen Roboter daneben, der ein Buch mit dem Titel Inno 4.0 liest.

Unsere Förderung in der Förderstufe 3b (KI-Digitalisierung) wird durch den kostenlosen L-Bank-KI-Check ergänzt. Unsere Experten und Expertinnen unterstützen die Unternehmen bei der Beurteilung, ob sie die speziellen Fördervoraussetzungen für die KI-Digitalisierung erfüllen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ja, für Darlehen der Förderstufen 2 und 3.

Die L-Bank refinanziert die Digitalisierungsfinanzierung aus dem Programm ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW und übernimmt auch die Förderbestimmungen. Daher erkennt die KfW auch unsere Förderung an. Im ERP-Förderkredit Digitalisierung gewährt die KfW den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Dies gilt analog für die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank.

Der ERP-Förderzuschuss ist ein "echter" Zuschuss, den die KfW direkt an Sie auszahlt. Er wird zusätzlich zu dem Darlehen (und zum Tilgungszuschuss der L-Bank) gewährt. Sowohl KMU als auch größere Unternehmen (GU) erhalten den ERP-Förderzuschuss.

Die aktuelle Höhe des ERP-Förderzuschusses finden Sie unter www.kfw.de/511-zuschuss.

Das Verfahren für Antragstellung, Zusage und Auszahlung des ERP-Förderzuschusses ist getrennt von dem für das Darlehen.

Antragstellung

Den ERP-Förderzuschuss beantragen Sie zusammen mit dem Darlehen bei Ihrer Hausbank. Bitte verwenden Sie für den Zuschuss das entsprechende Antragsformular der KfW. Reichen Sie auch die weiteren Unterlagen zur Legitimation ein (als Portable Document Format -Datei). Auf dem Zuschussantrag müssen Sie auch die Förderstufe angeben.

Beim Antrag für das Darlehen müssen Sie nicht angeben, dass Sie den ERP-Förderzuschuss beantragen.

Die Hausbank prüft und leitet die Unterlagen für den Zuschussantrag weiter an die KfW, wenn die Darlehenszusage der L-Bank vorliegt. Ohne die Kontonummer der L-Bank-Zusage kann die KfW den Antrag nicht bearbeiten.

Zusage

Die KfW schickt Ihnen per Post eine Zusage für den ERP-Förderzuschuss. Ihre Hausbank erhält eine Kopie.

Auszahlung

Die Auszahlung des Förderzuschusses beantragen Sie bei Ihrer Hausbank. Das ist allerdings erst möglich, wenn Sie das Darlehen vollständig abgerufen haben oder auf den Restbetrag verzichtet haben. Dies bestätigt die Hausbank gegenüber der KfW. Diese zahlt den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie bei der KfW.

Ob und wann Sie eine Sondertilgung vornehmen können, hängt von der beantragten Förderstufe ab. Die genauen Regelungen stehen in Ziffer 3.7 des Programmmerkblatts, das Teil der Zusage ist. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben bestehen.

Förderstufe 1

  • Sondertilgung jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Förderstufen 2 und 3

  • Sondertilgung in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Unsere Regelungen richten sich nach den Vorgaben des ERP-Förderkredits Digitalisierung der KfW. Wenn die KfW in ihrem Programm einen ERP-Förderzuschuss gewährt, ist das Sondertilgungsrecht bei den Darlehen eingeschränkt.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( EU-Gebäuderichtlinie ("Energy Performance of Buildings Directive") )).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

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