Zum 01.07.2025 startet die neue Innovationsfinanzierung der L-Bank. Wir überführen die Förderung von innovativen Vorhaben und Geschäftsmodellen aus dem bisherigen Programm Innovationsfinanzierung 4.0 in das neue Programm. Die bisherige Förderung von Digitalisierungsvorhaben wird in der neuen Digitalisierungsfinanzierung weitergeführt.
Gründen und Investieren
Innovationsfinanzierung
Programmstart: 01.07.2025
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie entwickeln eine Innovation oder setzen Ihre Entwicklung um.
3 Förderstufen mit zunehmender Förderintensität: Basis, LevelUp, HighEnd
Sie suchen ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss.
Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Innovationsfinanzierung ihre Aufwendungen für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung von neuen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen finanzieren.
Sprechen Sie uns an
Bankenhotline Wirtschaftsförderung
Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren
Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.
Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre
Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.
Umsetzung neuer oder merklich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse im Unternehmen ohne Entwicklungstätigkeit (Förderstufe 1a) (ab 23.10.2025 nur für etablierte Unternehmen)
Markteinführung und Vermarktung einer Innovation, die vom Unternehmen selbst oder im seinem Auftrag entwickelt worden ist (Förderstufe 1b)
Kapitalbedarf eines innovativen Unternehmen, unabhängig von einem konkreten Entwicklungsprojekt (Förderstufe 1c)
Investitionen und Betriebsmittelbedarf
Entwicklung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen (Förderstufe 2a)
Folgeinvestitionen zur Umsetzung einer Innovation, die im Unternehmen selbst oder im Auftrag des Unternehmens entwickelt worden ist (Förderstufe 2b)
Entwicklung und Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells (Förderstufe 2c)
Große LevelUp-Projekte zur Entwicklung von Innovationen, wenn Projektkosten sowie Darlehensbetrag über 5 % des letzten Jahresumsatzes des Unternehmens ausmachen. (Förderstufe 3a)
Entwicklung einer
Künstliche Intelligenz-Anwendung (KI-Innovation) (Förderstufe 3b)
Entwicklung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, wenn dabei überwiegend KI-basierte Entwicklungsmethoden eingesetzt werden (KI-Innovation) (Förderstufe 3b)
Folgeinvestitionen zur Umsetzung einer KI-Innovation, die im Unternehmen selbst oder im Auftrag des Unternehmens entwickelt worden ist (Förderstufe 3c)
Projektbezogener Entwicklungsaufwand (Stufe 3a und 3b), Investitionen (Stufe 3c)
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.
Ihr Unternehmen gilt als
Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (
Kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der
Europäische Union-Definition.
Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
Zusätzlich für Förderstufe 1a: Ihr Unternehmen ist seit mindestens 5 Jahren am Markt (neu ab 23.10.2025)
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss |
gegebenenfalls auch
European Recovery Programme-Förderzuschuss der
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2
Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Bereitstellungszinsen Förderstufe 1: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Bereitstellungszinsen Förderstufen 2 und 3: keine
Sondertilgung Förderstufe 1: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Sondertilgung Förderstufen 2 und 3: in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen. Weitere Informationen siehe unten bei „Häufige Fragen“
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads.
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann schwanken. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.07.2025):
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
2,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2c, 3b und 3c
1,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2a, 2b und 3a
0,0 % des Darlehensbetrags in Förderstufe 1
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU/
Große Unternehmen)
0,0 % des Darlehensbetrags in allen Förderstufen
Zusätzliche Förderung der KfW: ERP-Förderzuschuss
Sie können als Ergänzung zu unserem Darlehen (auch mit Tilgungszuschuss) den ERP-Förderzuschuss der KfW beantragen. Die KfW zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus. Die KfW gewährt den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Die aktuelle Höhe des ERP-Förderzuschusses ist auf www.kfw.de/513-konditionen veröffentlicht.
Wir bieten für alle Förderstufen außer der Förderstufe 3a eine Konditionenvariante mit beihilfefreien Konditionen an. Für KMU und größere Unternehmen (GU) sowie für alle Förderstufen gelten jeweils die gleichen Zinssätze.
Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Die Bürgschaftsprovision orientiert sich dabei an den
Risikogerechtes Zinssystem-Klassen des Förderdarlehens. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.
Fördervoraussetzungen im Detail
Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L-Bank-Gesetzes an. Die konkreten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem Programmmerkblatt und den dort genannten weiteren maßgeblichen Programmbestimmungen.
Wie geht es weiter?
Gehen Sie informiert zur Hausbank.
Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.
Unsere Förderung in den Förderstufen 3b und 3 c wird durch den kostenlosen L-Bank-KI-Check ergänzt. Unsere Experten und Expertinnen helfen den Unternehmen bei der Beurteilung, ob sie die speziellen Fördervoraussetzungen für KI-Innovationen erfüllen.
Die L-Bank refinanziert die Innovationsfinanzierung aus dem Programm ERP-Förderkredit Innovation der KfW und übernimmt auch die Förderbestimmungen. Daher erkennt die KfW auch unsere Förderung an. Im ERP-Förderkredit Innovation gewährt die KfW den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Dies gilt analog für die Innovationsfinanzierung der L-Bank.
Der ERP-Förderzuschuss ist ein "echter" Zuschuss, den die KfW direkt an Sie auszahlt. Er wird zusätzlich zu dem Darlehen (und zum Tilgungszuschuss der L-Bank) gewährt. Sowohl KMU als auch größere Unternehmen (GU) erhalten den ERP-Förderzuschuss.
Das Verfahren für Antragstellung, Zusage und Auszahlung des ERP-Förderzuschusses ist getrennt von dem für das Darlehen.
Antragstellung
Den ERP-Förderzuschuss beantragen Sie zusammen mit dem Darlehen bei Ihrer Hausbank. Bitte verwenden Sie für den Zuschuss das entsprechende Antragsformular der KfW. Reichen Sie auch die weiteren Unterlagen zur Legitimation ein (als PDF-Datei). Auf dem Zuschussantrag müssen Sie auch die Förderstufe angeben.
Beim Antrag für das Darlehen müssen Sie nicht angeben, dass Sie den ERP-Förderzuschuss beantragen.
Die Hausbank prüft und leitet die Unterlagen für den Zuschussantrag weiter an die KfW, wenn die Darlehenszusage der L-Bank vorliegt. Ohne die Kontonummer der L-Bank-Zusage kann die KfW den Antrag nicht bearbeiten.
Zusage
Die KfW schickt Ihnen per Post eine Zusage für den ERP-Förderzuschuss. Ihre Hausbank erhält eine Kopie.
Auszahlung
Die Auszahlung des Förderzuschusses beantragen Sie bei Ihrer Hausbank. Das ist allerdings erst möglich, wenn Sie das Darlehen vollständig abgerufen haben oder auf den Restbetrag verzichtet haben. Dies bestätigt die Hausbank gegenüber der KfW. Diese zahlt den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.
Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie bei der KfW.
Ob und wann Sie eine Sondertilgung vornehmen können, hängt von der beantragten Förderstufe ab. Die genauen Regelungen stehen in Ziffer 3.7 des Programmmerkblatts, das Teil der Zusage ist. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben bestehen.
Förderstufe 1
Sondertilgung jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Förderstufen 2 und 3
Sondertilgung in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Unsere Regelungen richten sich nach den Vorgaben des ERP-Förderkredit Innovation der KfW. Wenn die KfW in ihrem Programm einen ERP-Förderzuschuss gewährt, ist das Sondertilgungsrecht bei den Darlehen eingeschränkt.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (
EU-Gebäuderichtlinie ("Energy Performance of Buildings Directive"))).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Die L‑Bank bietet die Innovationsfinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die L‑Bank refinanziert die Darlehen der Innovationsfinanzierung aus dem ERP-Förderkredit Innovation der KfW (KfW-Programm-Nummer 513). Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg verbessert die L‑Bank die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Sie erhalten eine höhere Zinsverbilligung und/oder einen zusätzlichen Tilgungszuschuss.
Mit einem Darlehen der Innovationsfinanzierung in den Förderstufen 2 und 3 dürfen Sie bei der KfW zusätzlich den ERP-Förderzuschuss beantragen.
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Innovationsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.
Produktinformationsblatt Innovationsfinanzierung
Informationsblatt mit den wichtigsten Informationen zum Förderprogramm
Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.
Ausschlussliste der KfW | Teil I dieser Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus KfW-Programmen refinanziert werden. Dies sind: Digitalisierungsfinanzierung, ELR-Kombi-Darlehen, Energiefinanzierung, Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Kombi-Darlehen Mittelstand, Startfinanzierung 80, Tourismusfinanzierung Plus
Hilfestellung für Unternehmen und Hausbanken für die Einstufung eines Vorhabens in die geeignete Förderstufe der Innovationsfinanzierung | geeignet auch als Projektskizze für die Dokumentation in der Kreditakte der Hausbank | Vordruck WF_1201