Achtung:

Zum 01.07.2025 startet die neue Innovationsfinanzierung der L-Bank. Wir überführen die Förderung von innovativen Vorhaben und Geschäftsmodellen aus dem bisherigen ProgrammInnovationsfinanzierung 4.0 in das neue Programm. Die bisherige Förderung von Digitalisierungsvorhaben wird in der neuen Digitalisierungsfinanzierung weitergeführt.

Ein I-love-Schriftzug mit einem kleinen Roboter daneben, der ein Buch mit dem Titel Inno 4.0 liest

Gründen und Investieren

Innovations­finanzierung

  • Programmstart: 01.07.2025

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie entwickeln eine Innovation oder setzen Ihre Entwicklung um.

  • 3 Förderstufen mit zunehmender Förderintensität: Basis, LevelUp, HighEnd

  • Sie suchen ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss.

  • Nachfolgeprogramm zur Innovationsfinanzierung 4.0

Kurz erklärt

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Innovationsfinanzierung ihre Aufwendungen für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung von neuen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen finanzieren.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Routinemäßige Verbesserungen von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen

  • Markteinführung und Vermarktung einer Innovation, die vom Unternehmen selbst oder im seinem Auftrag entwickelt worden ist

  • Kapitalbedarf eines innovativen Unternehmen, unabhängig von einem konkreten Entwicklungsprojekt

  • Investitionen und Betriebsmittelbedarf

  • Entwicklung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen (Förderstufe 2a)

  • Folgeinvestitionen zur Umsetzung einer Innovation, die im Unternehmen selbst oder im Auftrag des Unternehmens entwickelt worden ist (Förderstufe 2b)

  • Entwicklung und Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells (Förderstufe 2c)

  • Projektbezogener Entwicklungsaufwand (Stufe 2a), Investitionen (Stufe 2b) oder beides (Stufe 2c)

  • Große LevelUp-Projekte zur Entwicklung von Innovationen, wenn Projektkosten sowie Darlehensbetrag über 5 % des letzten Jahresumsatzes des Unternehmens ausmachen. (Förderstufe 3a)

  • Entwicklung einer Künstliche Intelligenz -Anwendung (KI-Innovation) (Förderstufe 3b)

  • Entwicklung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, wenn dabei überwiegend KI-basierte Entwicklungsmethoden eingesetzt werden (KI-Innovation) (Förderstufe 3b)

  • Folgeinvestitionen zur Umsetzung einer KI-Innovation, die im Unternehmen selbst oder im Auftrag des Unternehmens entwickelt worden ist (Förderstufe 3c)

  • Projektbezogener Entwicklungsaufwand (Stufe 3a und 3b), Investitionen (Stufe 3c)

  • Vorhaben ohne aktuellen oder früheren Entwicklungsaufwand

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.

  • Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). ( Kleine und mittlere Unternehmen ) im Sinne der Europäische Union -Definition.

  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss | gegebenenfalls auch European Recovery Programme -Förderzuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen Förderstufe 1: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Bereitstellungszinsen Förderstufen 2 und 3: keine

  • Sondertilgung Förderstufe 1: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Sondertilgung Förderstufen 2 und 3: in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen. Weitere Informationen siehe unten bei „Häufige Fragen“

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads. Die Konditionen werden erst zum Programmstart am 01.07.2025 veröffentlicht.

Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann schwanken. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.

Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.07.2025):

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • 2,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2c, 3b und 3c
  • 1,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2a, 2b und 3a
  • 0,0 % des Darlehensbetrags in Förderstufe 1

Für größere Unternehmen (Nicht-KMU/ Große Unternehmen )

  • 0,0 % des Darlehensbetrags in allen Förderstufen

Zusätzliche Förderung der KfW: ERP-Förderzuschuss

Sie können als Ergänzung zu unserem Darlehen (auch mit Tilgungszuschuss) den ERP-Förderzuschuss der KfW beantragen. Die KfW zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus. Die KfW gewährt den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Die aktuelle Höhe des ERP-Förderzuschusses ist auf www.kfw.de/513-zuschuss veröffentlicht.

Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen

Wir bieten für alle Förderstufen außer der Förderstufe 3a eine Konditionenvariante mit beihilfefreien Konditionen an. Für KMU und größere Unternehmen (GU) sowie für alle Förderstufen gelten jeweils die gleichen Zinssätze.

Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Die Bürgschaftsprovision orientiert sich dabei an den Risikogerechtes Zinssystem -Klassen des Förderdarlehens. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Mit ihrer InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70bietet die L-Bank auch eine höhere Kombi-Bürgschaft an.

Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L-Bank informiert.

Optional: L-Bank-KI-Check

Ein I-love-Schriftzug mit einem kleinen Roboter daneben, der ein Buch mit dem Titel Inno 4.0 liest.

Unsere Förderung in den Förderstufen 3b und 3 c wird durch den kostenlosen L-Bank-KI-Check ergänzt. Unsere Experten und Expertinnen helfen den Unternehmen bei der Beurteilung, ob sie die speziellen Fördervoraussetzungen für KI-Innovationen erfüllen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ja, für Darlehen der Förderstufen 2 und 3.

Die L-Bank refinanziert die Innovationsfinanzierung aus dem Programm ERP-Förderkredit Innovation der KfW und übernimmt auch die Förderbestimmungen. Daher erkennt die KfW auch unsere Förderung an. Im ERP-Förderkredit Innovation gewährt die KfW den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Dies gilt analog für die Innovationsfinanzierung der L-Bank.

Der ERP-Förderzuschuss ist ein "echter" Zuschuss, den die KfW direkt an Sie auszahlt. Er wird zusätzlich zu dem Darlehen (und zum Tilgungszuschuss der L-Bank) gewährt. Sowohl KMU als auch größere Unternehmen (GU) erhalten den ERP-Förderzuschuss.

Die aktuelle Höhe des ERP-Förderzuschusses finden Sie unter www.kfw.de/513-zuschuss.

Das Verfahren für Antragstellung, Zusage und Auszahlung des ERP-Förderzuschusses ist getrennt von dem für das Darlehen.

Antragstellung

Den ERP-Förderzuschuss beantragen Sie zusammen mit dem Darlehen bei Ihrer Hausbank. Bitte verwenden Sie für den Zuschuss das entsprechende Antragsformular der KfW. Reichen Sie auch die weiteren Unterlagen zur Legitimation ein (als PDF-Datei). Auf dem Zuschussantrag müssen Sie auch die Förderstufe angeben.

Beim Antrag für das Darlehen müssen Sie nicht angeben, dass Sie den ERP-Förderzuschuss beantragen.

Die Hausbank prüft und leitet die Unterlagen für den Zuschussantrag weiter an die KfW, wenn die Darlehenszusage der L-Bank vorliegt. Ohne die Kontonummer der L-Bank-Zusage kann die KfW den Antrag nicht bearbeiten.

Zusage

Die KfW schickt Ihnen per Post eine Zusage für den ERP-Förderzuschuss. Ihre Hausbank erhält eine Kopie.

Auszahlung

Die Auszahlung des Förderzuschusses beantragen Sie bei Ihrer Hausbank. Das ist allerdings erst möglich, wenn Sie das Darlehen vollständig abgerufen haben oder auf den Restbetrag verzichtet haben. Dies bestätigt die Hausbank gegenüber der KfW. Diese zahlt den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus.

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie bei der KfW.

Ob und wann Sie eine Sondertilgung vornehmen können, hängt von der beantragten Förderstufe ab. Die genauen Regelungen stehen in Ziffer 3.7 des Programmmerkblatts, das Teil der Zusage ist. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben bestehen.

Förderstufe 1

  • Sondertilgung jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Förderstufen 2 und 3

  • Sondertilgung in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Unsere Regelungen richten sich nach den Vorgaben des ERP-Förderkredit Innovation der KfW. Wenn die KfW in ihrem Programm einen ERP-Förderzuschuss gewährt, ist das Sondertilgungsrecht bei den Darlehen eingeschränkt.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( EU-Gebäuderichtlinie ("Energy Performance of Buildings Directive") )).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Weitere Förderprogramme

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