Achtung
Zum 25.09.2026 stellen wir in der Investitionsfinanzierung die zusätzliche Förderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus ein.
Achtung
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren im ländlichen Raum.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen.
Ihr Vorhaben
Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung
Betriebsübernahmen, Beteiligungen
Betriebsverlagerung
Investitionskosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Informationstechnologie , Übernahmepreis
Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern
Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Sie investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Laufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 20 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Investitionsfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie
Diese Förderung bieten wir ab 28.09.2026 in der Investitionsfinanzierung nicht mehr an.
Fördervoraussetzungen im Detail
Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L-Bank-Gesetzes
Die L‑Bank informiert.
Zum ländlichen Raum zählen alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnenden, in der Region Stuttgart mit weniger als 30.000 Einwohnenden. Zur Region Stuttgart zählen die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.
Nicht zum ländlichen Raum im Sinne dieses Förderprogramms gehören folgende Kommunen:
Entscheidend sind die zuletzt verfügbaren Einwohnerzahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Die L‑Bank kooperiert.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt uns zinsgünstige Refinanzierungsmittel für die Investitionsfinanzierung zur Verfügung.
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Investitionsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50
Dokumente und Formulare
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.