Achtung:

Ab dem 01.07.2025 ändern sich die relevanten Stichtage für den Nachhaltigkeitsbonus in Stufe 3.

Zwei Personen mit Bauhelm und Weste beraten sich auf einer Baustelle

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Investitionsfinanzierung

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie investieren im ländlichen Raum.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung

  • Betriebsübernahmen, Beteiligungen

  • Betriebsverlagerung

  • Investitionskosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Informationstechnologie , Übernahmepreis

  • Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern

  • Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Sie investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.

  • Zusätzlich für den Nachhaltigkeitsbonus: Sie erfüllen nachweisbar unsere Klimaschutzkriterien für die beantragte Stufe des Nachhaltigkeitsbonus.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Laufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

    Für Darlehen ohne Nachhaltigkeitsbonus max. 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus

Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst drei Förderstufen, die aufeinander aufbauen (Stand: 01.07.2025):

  • Stufe 1:
    Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck)
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 5 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen)

  • Stufe 2:
    Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 20 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen)

  • ab 01.07.2025: Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung):
    Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2024: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmeplans
    Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2023: Zusätzlich erneute Vorlage einer CO2-Bilanz (für das Jahr 2024)
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 20 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen)

Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Seite Details zum Nachhaltigkeitsbonus zusammengestellt. Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus.  Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und bei Ihrer Hausbank einreichen.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Investitionsfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L-Bank informiert.

Nachhaltigkeitsbonus

Detailliertere Informationen zu:

  • Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Nachhaltigkeitsbonus erfüllen?
  • Welche Nachweise müssen Sie uns dafür vorlegen?
  • An welche Personen aus unserem Expertennetzwerk können Sie sich wenden?

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Zum ländlichen Raum zählen alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnenden, in der Region Stuttgart mit weniger als 30.000 Einwohnenden. Zur Region Stuttgart zählen die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.

Nicht zum ländlichen Raum im Sinne dieses Förderprogramms gehören folgende Kommunen:

  • Aalen
  • Backnang
  • Baden-Baden
  • Bietigheim-Bissingen
  • Böblingen, Stadt
  • Esslingen am Neckar
  • Fellbach
  • Filderstadt
  • Freiburg
  • Friedrichshafen
  • Göppingen
  • Heidelberg
  • Heidenheim
  • Heilbronn
  • Herrenberg
  • Karlsruhe
  • Kirchheim/Teck
  • Konstanz
  • Kornwestheim
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Leonberg
  • Ludwigsburg
  • Mannheim
  • Nürtingen
  • Offenburg
  • Ostfildern
  • Pforzheim
  • Rastatt
  • Ravensburg
  • Reutlingen
  • Schorndorf
  • Schwäbisch Gmünd
  • Sindelfingen
  • Stuttgart
  • Tübingen
  • Ulm
  • Villingen-Schwenningen
  • Waiblingen

Entscheidend sind die zuletzt verfügbaren Einwohnerzahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Produktinformationsblatt Investitionsfinanzierung

    Informationsblatt mit den wichtigsten Informationen zum Förderprogramm

    Gültig
    Eingestellt am 30.11.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    12/2022
    Download starten PDF, 65,4 KB

  • Merkblatt Investitionsfinanzierung

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten
  • De-minimis-Infoblatt

    Vordruck 8599

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 544,2 KB
  • Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)

    Vordruck 8611

    Gültig
    Eingestellt am 23.10.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    07/2025
    Download starten PDF, 419,4 KB
  • Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Diese Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus den Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Dies sind: "Investitionsfinanzierung", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb", "Landwirtschaft - Nachhaltigkeit", "Landwirtschaft - Wachstum", "Landwirtschaft - Liquiditätssicherung", "Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser", "Energie vom Land – Bioenergie" und "Leben auf dem Land".

    Gültig
    Eingestellt am 18.11.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    11/2022
    Download starten PDF, 62,4 KB

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 912 KB
  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 301,3 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus

    Förderrechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck WF_1101

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 566,9 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 11/2023
    Download starten PDF, 346,7 KB

  • Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung

    Zinsänderung

    Gültig
    Eingestellt am 28.10.2025
    Gültig ab 28.10.2025
    Zinsanpassung
    Download starten PDF, 217,6 KB

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