Kurz erklärt
Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Ab dem 01.07.2022 fördern wir Unternehmen mit Klimaschutzstrategie mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren im ländlichen Raum.Gemeinden, die zum (Verdichtungsbereich im) ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehören
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Ihr Vorhaben
Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung
Betriebsübernahmen, Beteiligungen
Betriebsverlagerung
Investitionskosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, ITInformationstechnologie, Übernahmepreis
Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern
Ihre Voraussetzungen
Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Sie investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.
Zusätzlich für den Nachhaltigkeitsbonus (ab 01.07.2022): Sie erfüllen unsere Klimaschutzkriterien. Stufe 1: Sie haben eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt. Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen CO2-Minderungsziele definiert und einen Maßnahmenkatalog (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele erstellt.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Laufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Für Darlehen ohne Nachhaltigkeitsbonus max. 20 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zunächst zwei Förderstufen, die aufeinander aufbauen:
Stufe 1:
Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck)
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 5 Basispunkten)
Stufe 2:
Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell weiteren 10 Basispunkten gegenüber Stufe 1)
Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Kreditantrag „Nachhaltigkeitsbonus“. Diese müssen Sie von einem Sachverständigen ausfüllen lassen und bei Ihrer Hausbank einreichen.
Unser Expertennetzwerk
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Kreditantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen kostenfrei.
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Investitionsfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an.
Die L‑Bank informiert.
Zum ländlichen Raum zählen alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnenden, in der Region Stuttgart mit weniger als 30.000 Einwohnenden. Zur Region Stuttgart zählen die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.
Nicht zum ländlichen Raum im Sinne dieses Förderprogramms gehören folgende Kommunen:
Ihr Unternehmen muss die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus erfüllen. Für die geförderten Vorhaben gibt es keine speziellen Anforderungen.
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zunächst zwei Förderstufen, die aufeinander aufbauen:
Die CO2-Bilanz soll sich (mindestens) auf das antragstellende Unternehmen beziehen (corporate carbon footprint). Zu berücksichtigen sind folgende Treibhausgasemissionen auf Ebene des antragstellenden Unternehmens:
Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Kreditantrag „Nachhaltigkeitsbonus“.
Ihr Unternehmen muss das Vorliegen der Fördervoraussetzungen der Stufen 1 und 2 bei Antragstellung auf dem Formular Bestätigung zum Kreditantrag „Nachhaltigkeitsbonus“ nachweisen.
Diese Bestätigung muss ein externer Sachverständigen aus dem Expertennetzwerk der L-Bank erstellen (siehe Häufige Frage unten).
Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Die Erstellung der Bestätigung zum Kreditantrag ist für Ihr Unternehmen kostenfrei.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:
Weiteren, an einer Zusammenarbeit interessierten Sachverständigen empfehlen wir eine Akkreditierung über die Umwelttechnik BW.
Das Unternehmen kann den Auftrag an Sachverständige seiner Wahl vergeben.
Dr. Ulrich Kohaupt
Tel. 0711 2299844
E-Mail: beratung@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg
Jürgen Gackstatter
Tel. 0711 41406-706
E-Mail: juergen.gackstatter@stw.de
Steinbeis-Verbund
Ralf Lauterwasser
Tel. 0711 18398-01
E-Mail: ralf.lauterwasser@steinbeis.de
Steinbeis-Verbund
Jürgen Römhild
Tel. 0711 252841-43
E-mail: juergen.roemhild@umwelttechnik-bw.de
Expertenatlas Consulta-RE
Umwelttechnik BW GmbH
Die Landesagentur Umwelttechnik BW betreibt den Expertenatlas Ressourceneffizienz consultare-bw.de. Dort können Beratende ein Profil ihres Dienstleistungsangebotes hinterlegen. Außerdem können sie für unsere Programme Investitionsfinanzierung und GuW-BW als Sachverständige gelistet werden. Unternehmen können dort den für sie passenden und mit Kundenreferenzen ausgezeichneten Berater recherchieren.
Ihr Unternehmen wendet sich selbst an die genannten Ansprechpersonen. Auf Wunsch kommen die Sachverständigen in Ihr Unternehmen und helfen bei der Erhebung der notwendigen Daten. Die Sachverständigen erstellen die Bestätigung zum Kreditantrag für Ihr Unternehmen kostenfrei. Die Sachverständigen rechnen diese Leistungen direkt mit uns ab.
Die L‑Bank kooperiert.
Weitere Förderprogramme