Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, bekommen seit Juli 2022 eine zusätzliche Zinsverbilligung, den Nachhaltigkeitsbonus. Was Sie für die Antragstellung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Details zum Nachhaltigkeitsbonus
Die Eckpunkte des Nachhaltigkeitsbonus
- Für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen
- Bonus mit zwei Förderstufen:
- Erstellung einer CO2-Bilanz
- Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP)
- Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung von 15 Basispunkten in Stufe 1 und 30 Basispunkten in Stufe 2
- Für Förderdarlehen in den Programmen GuW Baden-Württemberg, Investitionsfinanzierung, Tourismusfinanzierung Plus
Wichtiges zur Antragstellung
Unsere Nachhaltigkeitskriterien beziehen sich auf das Unternehmen, nicht auf die geförderten Investitionen. Sie erhalten den Nachhaltigkeitsbonus zum Beispiel auch für Investitionen in Maschinen oder für Betriebsmittel.
Nachhaltigkeitskriterium Stufe 1
- Erstellung einer CO2-Bilanz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase
Die CO2-Bilanz soll sich (mindestens) auf das antragstellende Unternehmen beziehen (corporate carbon footprint). Zu berücksichtigen sind folgende Treibhausgasemissionen auf Ebene des antragstellenden Unternehmens:
- Scope 1: die direkten Treibhausgas (THG)-Emissionen aus dem eigenen Betrieb und Fuhrpark
- Scope 2: die indirekten THG-Emissionen aus eingekaufter Strom-, Wärme-, und Kälteerzeugung
- Scope 3 (optional): die THG-Emissionen der vor- und nachgelagerten Aktivitäten aus der Wertschöpfungskette
Nachhaltigkeitskriterien Stufe 2
- Scope 1- und Scope 2-Emissionen: Festlegung eines Reduktionsziels für CO2 und andere Treibhausgase + Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung dieses Ziels im Unternehmen. Dabei sollen die Emissionen um mindestens 50 % bis 2030 reduziert werden.
- Scope 3-Emissionen (optional): Festlegung eines Reduktionsziels für CO2 und andere Treibhausgase + Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung dieses Ziels in den vorgelagerten Stufen. Die Erfüllung dieses optionalen Kriteriums hat keinen Einfluss auf den Nachhaltigkeitsbonus.
Stufe 2 setzt natürlich voraus, dass eine Treibhausgas-Bilanz vorhanden und damit auch das Kriterium der Stufe 1 erfüllt ist.
Genauere Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der „Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus“.
Bei Antragstellung
Ihr Unternehmen muss bei Antragstellung auf dem Formular „Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus“ nachweisen, dass es die Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese Bestätigung muss eine sachverständige Person aus dem Expertennetzwerk der L-Bank überprüfen.
Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Diese legen auch zusammen mit Ihnen fest, welche Unterlagen Sie zur Prüfung einreichen müssen. Die Experten und Expertinnen aus dem L-Bank-Netzwerk helfen auch bei der Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen oder eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap). Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Internetseite.
Die Unterstützung des Expertennetzwerks der L-Bank ist für Ihr Unternehmen üblicherweise kostenfrei. Beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 1 können ab April 2024 Kosten für das Unternehmen anfallen. Der Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2, den die allermeisten Unternehmen beantragen, bleibt weiterhin kostenlos.
Nach Durchführung der Investition
Bei Förderdarlehen müssen Sie üblicherweise nachweisen, dass Sie die Fördermittel für den eigentlichen Förderzweck verwendet haben. Das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Hier sind für den Nachhaltigkeitsbonus keine besonderen Angaben zu machen.
Insbesondere müssen Sie für das erhaltene Darlehen nicht nachweisen, dass Sie den Maßnahmenkatalog beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 tatsächlich umgesetzt haben. Ziel der Förderung ist zunächst, dass Unternehmen umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung identifizieren.
Inzwischen gibt es viele Tools zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen. Bei Tools, die unseren Standards entsprechen, erkennen wir die erstellte CO2-Bilanz ohne zusätzliche Bestätigung eines unserer Experten an.
Derzeit haben wir folgendes Tool anerkannt:
„Gecco 2“
„Gecco2“ wird bei den Volks- und Raiffeisenbanken eingesetzt. Es ist ein Online-Tool zur Erstellung von CO2-Bilanzen. Sie können Ihre Daten in gecco 2 selbst eingeben und so Ihre CO2-Bilanz erstellen. Dann füllen Sie bitte ebenfalls die Bestätigung zum Förderantrag aus und legen die Dokumentation des Ergebnisses aus „gecco2“ bei. Die weitere Bestätigung eines Experten aus unserem Netzwerk benötigen Sie nicht mehr.
Unser Netzwerk von Experten und Expertinnen
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Förderantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2, den die meisten Unternehmen beantragen, immer kostenfrei. Ab April 2024 können Ihnen jedoch bei Stufe 1 Kosten entstehen.
Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:
- RKW Baden-Württemberg GmbH
- Steinbeis Beratungszentren GmbH
- Über die Landesagentur Umwelttechnik BW im Expertenatlas BW gelistete Berater/-innen (siehe www.expertenatlas-bw.de)
- Umweltberatungsstellen der Handwerkskammern und bestimmter Fachverbände des Handwerks
Das Unternehmen kann den Auftrag an Sachverständige seiner Wahl vergeben.
Weiteren, an einer Zusammenarbeit interessierten Sachverständigen empfehlen wir eine Akkreditierung über die Umwelttechnik BW.
Ansprechpersonen im Expertennetzwerk
Jürgen Gackstatter
Tel. 0711 41406-706
E-Mail: juergen.gackstatter@stw.de
Steinbeis-Verbund
Ralf Lauterwasser
Tel. 0711 18398-01
E-Mail: ralf.lauterwasser@steinbeis.de
Steinbeis-Verbund
Alina Berner
Tel. 0711 22998-28
E-Mail: berner@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg
Roland Erler
Innovations-Energie-Beratung
Tel. 0171 5765921
E-Mail: Eppler@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg
Franziska Lamprecht
Tel. 0711 263709 -116
E-mail: lamprecht@handwerk-bw.de
Klima-Ampel
Mit der Klima-Ampel können Handwerksbetriebe ihre Daten online erfassen und eine CO2-Bilanz erstellen. Die Umweltberater und -beraterinnen der Handwerkskammer oder der Fachverbände unterstützen die Betriebe. Sie helfen auch dabei, wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu finden.
Jürgen Römhild
Tel. 0711 252841-43
E-mail: juergen.roemhild@umwelttechnik-bw.de
Expertenatlas BW
Umwelttechnik BW GmbH
Die Landesagentur Umwelttechnik BW betreibt den Expertenatlas BW expertenatlas‑bw.de. Dort können Beratende ein Profil ihres Dienstleistungsangebotes hinterlegen. Außerdem sind sie mit Kundenreferenzen ausgezeichnet. Unternehmen können dort recherchieren, welche Beratende für sie passen. Für den Nachhaltigkeitsbonus empfehlen wir als Suchkriterium „L‑Bank-Förderprogramm“ und Kompetenzen bei Treibhausgasbilanz oder CO2-Bilanz.