Achtung:

Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage sind die Mittel in der sozialen Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg für 2023 ausgeschöpft. Wir können daher Finanzhilfen aus den Programmen der Landeswohnraumförderung voraussichtlich erst wieder im kommenden Haushaltsjahr zusagen. Für 2024 haben das Land und der Bund die Geldmittel erneut deutlich aufgestockt. Um mehr Planbarkeit für Ihr Vorhaben zu ermöglichen, können Sie weiterhin Anträge stellen. Wir prüfen vorliegende Anträge weiterhin und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage im Jahr 2024 vor.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs
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Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums

  • Sie bauen oder kaufen als Familie neuen Wohnraum, der besondere Bedingungen hinsichtlich Barrierefreiheit oder Energieeffizienz erfüllt.

  • Sie erhalten eine Zusatzförderung zur Eigentumsfinanzierung BW.

Kurz erklärt

Für besondere neue Immobilien gewähren wir eine Zusatzförderung zur Eigentumsfinanzierung BW (Basisförderung Z15-Darlehen).

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Für besonders energieeffiziente Neubauten gewähren wir eine Darlehenserhöhung, eine Verlängerung der Zinsverbilligung und einen Tilgungszuschuss.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Nachweis über die vollständige barrierefreie Bauausführung nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 und Aufstellung der Mehrkosten, oder

  • Nachweis über eine besonders innovative Bauausführung mit Vorhabensbeschreibung und Mehrkostenauflistung, oder

  • Nachweis über den erhöhten energetischen Standard des Neubaus, z. B. die Einreichung der Online-Bestätigung zum Antrag für energieeffizientes Bauen der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau oder einen vorläufigen Energiebedarfsausweis.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Energieeffiziente Neubauten:
    Neubaustandard PlusDer Neubaustandard Plus wird durch eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 55 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. und gestellter Bauantrag vor 31.12.2022:

    • Tilgungszuschuss von 20.000 €

    EnergiesparhausAls Energiesparhäuser werden Wohngebäude gefördert, die eine Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs von mindestens 60 % und des Transmissionswärmeverlustes von 45 % gegenüber dem Referenzhaus nach GEG erreichen. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 40 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.:

    • Erhöhung der Basisförderung um 50.000 €
    • Tilgungszuschuss von 4.000 €
    • Verlängerung der Sollzinsbindung und Zinsverbilligung um weitere 5 Jahre (Z20-Darlehen)
  • Barrierefreie Neubauten:

    • Erhöhung der Basisförderung des Z15-Darlehens im Umfang der Mehrkosten
    • maximal 60.000 € in barrierefreier Ausführung
    • Alternativ ist auch eine Zuschussförderung möglich.
  • Innovative Neubauten:

    • Erhöhung der Basisförderung des Z15-Darlehens im Umfang der Mehrkosten
    • maximal 25 % der Grund-Basisförderung für innovativen Neubau

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Den Antrag auf die Zusatzförderung stellen Sie zusammen mit dem Antrag auf die Eigentumsfinanzierung BW (Basisförderung) bei Ihrer Wohnraumförderstelle.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

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