Achtung:

Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage sind die Mittel in der sozialen Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg für 2023 bereits mit Anträgen belegt. Wir können daher Finanzhilfen aus den Programmen der Landeswohnraumförderung voraussichtlich erst wieder im kommenden Haushaltsjahr zusagen. Für 2024 haben das Land und der Bund die Geldmittel erneut deutlich aufgestockt. Um mehr Planbarkeit für Ihr Vorhaben zu ermöglichen, können Sie weiterhin Anträge stellen. Wir prüfen vorliegende Anträge weiterhin und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage im Jahr 2024 vor.

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Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

  • Sie kaufen, bauen oder erweitern ein barrierefreies Eigenheim in Baden-Württemberg.

  • Sie haben spezielle Wohnbedürfnisse aufgrund Ihrer Schwerbehinderung und suchen Unterstützung für notwendige Umbaumaßnahmen.

  • Sie suchen für Ihre Baufinanzierung ein vergünstigtesZinsverbilligung: Subvention, mit der der marktübliche Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum verbilligt wird. langfristiges Darlehen mit besonders niedriger monatlicher Belastung.

Kurz erklärt

Als schwerbehinderter Mensch mit speziellen Wohnbedürfnissen erhalten Sie von uns Unterstützung in Form von besonders günstigen Darlehen auf dem Weg ins barrierefreie Eigenheim.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Bau oder Kauf eines energiesparenden selbstgenutzten Neubaus (bis zu 4 Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage, das mindestens den Bedingungen eines Neubaustandard PlusDer Neubaustandard Plus wird durch eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 55 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. entspricht.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben eine Schwerbehinderung, die spezielle Wohnbedürfnisse nach sich zieht.

  • Sie haben noch kein Eigenheim, das Ihren speziellen Wohnbedürfnissen angepasst ist.

  • Oder Sie besitzen bereits Wohneigentum, das jedoch Ihren speziellen Wohnbedürfnissen nicht gerecht wird.

  • Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.

  • Ihr Neubau erfüllt die Anforderungen mindestens an ein Neubaustandard Plus. Bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen entsprechen die verwendeten Bauteile den Bestimmungen des BEG zum Beispiel den Richtlinien zum U-Wert.

  • Sie bewohnen die Immobilie selbst.

  • Ihr Haushaltseinkommen überschreitet eine bestimmte EinkommensgrenzeDie Einkommensgrenze wird regelmäßig angepasst und ist im Merkblatt unter Dokumente und Formulare ersichtlich. nicht.

  • Sie bringen einen EigenanteilEigene Geldmittel und Guthaben ohne Rück­zahlungs­verpflich­tungen gegenüber Dritten, der Wert des nicht durch Fremd­mittel finanzierten Bau­grund­stücks sowie der Wert verwendeter Gebäude­teile nach Abzug der Belastungen mit, den Sie teilweise auch mit Eigenleistungen oder der bereits vorhandenen Immobilien einbringen können.

  • Die Umbaumaßnahmen entsprechen den Vorgaben der DIN 18040-2 entsprechend Ihren speziellen Wohnbedürfnissen

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe abhängig von der Familiengröße; z. B. bis zu 300.500 € bei einer 4-köpfigen Familie

  • Zinsverbilligung für 15 Jahre auf 1,00 % p. a.per annum

  • Tilgung: 2,25 % p. a., mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 24 Monaten

  • Keine BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termin­gerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungs­bereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungs­provision in Rechnung stellen.

  • Option auf ergänzende Tilgungszuschüsse bei weiterem Familienzuwachs innerhalb der nächsten 10 Jahre von 6.500 € enthalten (Ergänzungsförderung)

  • Energieeffiziente Neubauten:

     

    Energiesparhaus:Als Energiesparhäuser werden Wohngebäude gefördert, die eine Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs von mindestens 60 % und des Transmissionswärmeverlustes von 45 % gegenüber dem Referenzhaus nach GEG erreichen. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 40 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. Tilgungszuschuss von 4.000 €

    Neubaustandard Plus mit gestelltem Bauantrag vor 31.12.2022: Tilgungszuschuss von 20.000 €.

    Bei einer Inanspruchnahme der BEG-Förderung entfällt der Tilgungszuschuss von 20.000 €.

  • Sie können dieses Programm mit weiteren lukrativen zinslosen Zusatzförderungen kombinieren.

  • Ihren Eigenanteil können Sie teilweise über einen DirektzuschussDirektzuschuss ist ein Eigenkapitalersatz, der aus dem Subventionswert einer Reduzierung der Basisförderung entsteht. erreichen.

Anpassungsförderung bei bereits vorhandenem Wohnraum:

  • Kredithöhe: bis 50.000 €
  • Zinssatz: 0,00 % p. a.
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Tilgung: 3 % p.a., mit einer tilgungsfeien Anlaufzeit von 24 Monaten
  • Bei vollständiger Barrierefreiheit nach Ausführung der DIN 18040-2 erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 €.

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Die Wohnraumförderungsstellen nehmen Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, leiten sie den Antrag an uns weiter.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

Vorvertragliche Informationen

Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher:

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben steht unserer Kundschaft die Beschäftigten der L‑Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.

Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:

  • Beratungsleistungen seitens der L‑Bank sind kostenfrei.
  • Die L‑Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfW-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus.
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